Dies ist ein Beitrag zum Thema Sonderkündigungsrecht von Versicherungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine 84 jährige Frau zur Betreuung bekommen.(Mit Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge). Beim Sichten der Unterlagen wird es schon schwierig, denn ...
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22.06.2010, 15:38 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 15
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Sonderkündigungsrecht von Versicherungen
Ich habe eine 84 jährige Frau zur Betreuung bekommen.(Mit Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge). Beim Sichten der Unterlagen wird es schon schwierig, denn die Dame ist sehr vergesslich und hat die Policen wer weis wo versteckt.
Einiges läßt sich an Hand von Kontoauszügen feststellen. Sie Verfügt über sehr viele Versicherungen sowie drei Telefonanbieter. Nun die eigentliche Frage. Die Telefonverträge sind von Ihrem Mann abgeschlossen worden. Dieser ist bereits acht Jahre Tod. Sie hat sich nicht weiter darum gekümmert. Muss nun beim Kündigen die Kündigungsfrist eingehalten werden oder ist es möglich diese zu umgehen, wenn man eine Sterbeurkunde beifügt? Wie handhabe ich Versicherungsverträge, die noch auf den Mann laufen? Ich wünsche mir viele Antworten wahlsburg |
22.06.2010, 17:01 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.11.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 65
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Hallo !
Versicherungsverträge, die noch auf den Mann laufen und NICHT mehr benötigt werden würde ich umgehend unter Vorlage der Sterbeurkunde kündigen. Alle BENÖTIGTEN Versicherungen würde ich prüfen, ob sie von den Beiträgen her akzeptabel sind und umschreiben lassen, soweit möglich. Viel Erfolg! Stefan |
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frist, kündigung, versicherung |
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