Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Grundschuld und co.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschuld und co. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Na mal sehen ob mir hier jemand Infos weiter helfen kann ,hört sich glaube ich etwas kompliziert an. Und geht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 27.06.2010, 10:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
Standard Grundschuld und co.

Na mal sehen ob mir hier jemand Infos weiter helfen kann ,hört sich glaube ich etwas kompliziert an.
Und geht hoffentlich nicht zu stark in Richtung Rechtsberatung.

Also ich bewohne mit meiner Mutter ein Haus und mein Vater lebt im Heim.
Mein Vater im Heim erhält Grundsicherung vom Sozialamt.
Ich bin Betreuer von meinem Vater mit den entsprechenden Bereichen.
Das Haus gehört meiner Mutter und meinem Vater.

Wir möchten einen Kredit aufnehmen um den Dispo meiner Mutter auszugleichen, Ablösung von einem alten Darlehen und für Reparaturen am Haus.
Meine Mutter kann keinen Kredit aufnehmen weil ihre eigene Rente zu niedrig ist ,lebt mehr von der Rente meines Vaters.
Bei meinem Vater wirds wohl auch schwierig mit dem Kredit ,er kann das nicht mehr entscheiden.

Mit der Bank bin ich nun soweit das ich den Kredit aufnehmen möchte ,die Bank möchte sich aber durch den Eintrag einer Grundschuld auf das Haus absichern.

Da das Haus noch meinen Eltern gehört ,müsten diese der Eintragung zustimmen.
Da ich Betreuer von meinem Vater bin, breuchte ich dann wohl die Zustimmung vom Amtsgericht.

Ausserdem sind noch zwei Grundschuldeinträge von der gleichen Bank vorhanden.
Das Darlehen zu dem einen Grundschuldeintrag währe Anfang nächsten Jahres bezahlt.
Der zweite Eintrag ist von einem Darlehen das schon bezahlt wurde.

Fragen:
Ist ein Grundschuldeintrag auf eine Person die nicht Eigentümer ist möglich ?
Wird das Amtsgericht einem Grundschuldeintrag auf meinen Namen zustimmen ?
Wie schwierig währe es überhaupt das Gebäude auf mich zu überschreiben ?
Sind alte Grundschuldeinträge eventuell nutzbar ,braucht man da auch wieder die Zustimmung vom Amtsgericht ?
In wie weit ist ein neuer Eintrag von Grundschuld überhaupt möglich ,die beiden bestehenden Einträge übersteigen den Gebäude Wert meiner Meinung nach ,wobei die denke ich gelöscht werden könnten.

Geändert von Mücke (27.06.2010 um 10:54 Uhr)
Mücke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2010, 12:07   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 34
Standard

Hallo Mücke,
soweit ich weiß kann man alte Grundbucheinträge nutzen, wenn der Gläubiger wieder die gleiche Bank ist. Dann brauchst du nicht zum Notar, sondern bekommst ganz normal deinen Kredit. Und da sich ja nichts ändert, braucht auch niemand irgendetwas zu genehmigen.
Ich beweifele aber, dass das Haus einfach so auf dich übertragen werden kann. Es wäre eine Schenkung und als Betreuerin des Schenkenden und als begünstigte bist du in einem Interessenkonflikt. Evtl. kann deine Mutter dir ihren Anteil übetragen.
LG
Susanne
sisusisu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2010, 07:30   #3
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Hast du schon mal mit dem zuständigen Rechtspfleger gesprochen? Dein Ansinnen scheint mir nicht ungebührlich, zu sein, da sehe ich bei der Zustimmung kein Problem. Ob das mit dem Eintrag auf fremden Namen geht, das weiß ich nicht - aber da sind die Banken in der Regel recht gut im Bilde.
Chrysologus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2010, 10:31   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

guten morgen,
grundschuld wird nicht auf einen namen eingetragen, sondern auf ein gebäude oder grundstück. den banken ist es egal, wem sie die kohle geben, solange sie halt eine sicherheit haben.

und stimmt, wie susanne sagt, man kann alte grundschuldeinträge wieder verwenden. das ist auch der gurnd, warum man sie nicht unbedingt löschen lässt.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2010, 12:38   #5
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Ausrufezeichen

Mahlzeit!
Na dann will ich mal wieder etwas Licht ins Dunkel bringen.

Fragen:

Ist ein Grundschuldeintrag auf eine Person die nicht Eigentümer ist möglich ?
Nein! Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und im Grundbuch stehen nur die Namen der Eigentümer. Einzige Möglichkeit wäre, dass Sie die (alleinige) persönliche Haftung übernehmen, dann sitzen Sie mit im Boot, aber wollen Sie das wirklich?
Wird das Amtsgericht einem Grundschuldeintrag auf meinen Namen zustimmen ?
Wie schon geschrieben, gibts auf ihren Namen keine Grundschuld. Inwieweit sie sich persönlich bei der Kreditaufnahme angagieren ist ihre private Sache.
Wie schwierig währe es überhaupt das Gebäude auf mich zu überschreiben ?
Ganz schwierig zumindestens was den Anteil des Vaters betrifft. Sein Hausanteil stellt eine Sicherheit zur Absicherung - Bezahlung der Heimkosten dar. Ohne Gegenleistung also in Form einer Schenkung wird das Amtsgericht einer Übertragung nicht zustimmen.
Sind alte Grundschuldeinträge eventuell nutzbar ,braucht man da auch wieder die Zustimmung vom Amtsgericht ?
Alte Grundschuldeinträge sind nutzbar. Grundschulden werden durch Bezahlung zu Eigentümergrundschulden und können an neue Gläubiger abgetreten werden. Bei betreuten Personen ist eine Genehmigung durch das Gericht erforderlich.
In wie weit ist ein neuer Eintrag von Grundschuld überhaupt möglich ,die beiden bestehenden Einträge übersteigen den Gebäude Wert meiner Meinung nach ,wobei die denke ich gelöscht werden könnten.
Ins Grundbuch kann soviel eingetragen werden, wie beantragt wird. Fraglich ist halt nur ob der Bank zur Sicherung ihres Darlehns ein nachrangiger Grundbucheintrag ausreichend ist oder ob zusätzlich weitere Sicherheiten verlangt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundschuld, haus, hauskauf durch betreuer, schenkung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39