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Befugnisse einer betreuenden Ehefrau

Dies ist ein Beitrag zum Thema Befugnisse einer betreuenden Ehefrau im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Fragende Tochter Wie ich jetzt nachgelesen habe, ist meine Mutter eine befreite Betreuerin und wäre von der ...


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Alt 30.06.2010, 22:51   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Fragende Tochter Beitrag anzeigen
Wie ich jetzt nachgelesen habe, ist meine Mutter eine befreite Betreuerin und wäre von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Warum ist das bei ihr nicht so? Sie muss sich von den Banken einmal jährlich die Kontenstände bestätigen lassen und größere Differenzen durch Rechnungen belegen. Lief bislang allerdings problemlos. Nur Schenkungen an Kinder/Enkelkinder sind ihr untersagt worden.
"Den befreiten Betreuern kann allerdings im Einzelfall der Sonderstatus durch das Betreuungsgericht entzogen werden (außer bei der Bestellung des Betreuungsvereins oder der Betreuungsbehörde nach § 1900 BGB). Maßstab für die Aufhebung der Befreiung ist die ansonsten drohende Gefährdung des Wohls des Betreuten. Dieses kann z.B. dann gefährdet sein, wenn ein Abkömmling als Betreuer ein erhebliches Betreutenvermögen ohne Nachweis konkreter Sachkunde zu verwalten hat und keine Gewähr dafür bietet, Ratschläge Dritter anzunehmen und zu beachten (LG München I FamRZ 1998, 701)."
Befreiter Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 01.07.2010, 19:05   #12
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Auch dass Geldgeschenke an Kinder und Enkel nicht mehr möglich sein sollen, ist doch ziemlich merkwürdig. Hier hat das eigentlich immer funktioniert, wenn man glaubhaft vortragen konnte, dass es sich um die üblichen Schenkungen handelte, die auch vor Eintritt der Betreuung gemacht worden sind.

Gelegentlich sollten wir uns vielleicht vor Augen halten, dass Betreuung dem Konzept nach Defizite ausgleichen soll, damit so viel wie möglich beim Alten bleiben kann, allzu oft aber dazu mißbraucht wird, einen Betreuten als gleichwertigen Partner einer seit Jahrzehnten gewachsenen Beziehung unbrauchbar zu machen, ihn mit einer gnadenlosen Fürsorglichkeit zu erdrücken und von seinem gewohnten Leben zu entfernen.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 05.07.2010, 19:16   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
Standard Glücklicher Ausgang

Hallo,
nach dem heutigen Termin beim Amtsgericht hat die Angelegenheit ein glückliches Ende gefunden. Da die Kaufsumme für das Auto nicht die Hälfte des Sparguthabens ausmacht, darf meine Mutter das Auto jetzt allein auf ihren Namen kaufen. Der Rechtspfleger hat sie nur darauf aufmerksam gemacht, dass für den Fall der Heimunterbringung meines Vaters diese Summe vermutlich auf ihren Anteil angerechnet werden würde. Damit kann sie leben und hat gleich danach den Kaufvertrag unterschrieben.
Tenor war, dass meiner Mutter grundsätzlich die Hälfte aller Vermögenswerte zusteht. Da wir das ja auch vorher so gesehen hatten, sind wir zufrieden.
Das ursprüngliche, telefonische Veto des Rechtspflegers ist wohl darauf zurückzuführen, dass er verstanden hatte, meine Mutter wolle ein neues Auto kaufen. Tatsächlich vermute ich, dass er meine Mutter als Betreuerin persönlich kennenlernen wollte, da wegen Dauererkrankung des bisherigen Rechtspflegers nun er für sie zuständig ist und zuvor kein persönlicher Kontakt bestand. Also, vielen Dank für die vielen Infos und Ratschläge hier. Mir ist in rechtlicher Hinsicht einiges klar geworden, was die Betreuung meines Vaters angeht. Dieses Forum ist nur zu empfehlen.

Liebe Grüße,
Fragende Tocher
Fragende Tochter ist offline  
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Stichworte
angehörige, ehe, ergänzungsbetreuer, geldverwaltung, kontoführung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge, vermögensverwaltung


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