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Befugnisse einer betreuenden Ehefrau

Dies ist ein Beitrag zum Thema Befugnisse einer betreuenden Ehefrau im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich brauche mal kompetenten fachlichen Rat in Sachen Betreuung. Meine Mutter ist seit Jahren Betreuerin meines Vaters, beide leben ...


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Alt 29.06.2010, 10:31   #1
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Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
Frage Befugnisse einer betreuenden Ehefrau

Hallo,
ich brauche mal kompetenten fachlichen Rat in Sachen Betreuung. Meine Mutter ist seit Jahren Betreuerin meines Vaters, beide leben in Zugewinngemeinschaft.
Da jetzt ein neues Auto angeschafft werden muss ( das alte kommt mit 19 Jahren nicht mehr durch den TÜV), hat meine Mutter sich an den zuständigen Rechtspfleger gewandt und wollte seine Zustimmung zum Autokauf einholen, was dieser allerdings am Telefon ablehnte. Sie hat jetzt nächste Woche einen Termin.
Da meine Mutter seit Jahren Rechenschaft über alle größeren Ausgaben ablegen muss und nicht mehr frei über die finanziellen Mittel verfügen kann, ist es de facto so, dass auch sie selbst durch den Pflegefall meines Vaters zumindest in finanzieller Hinsicht unter Betreuung/Aufsicht des Amtsgerichts steht. Sie fühlt sich sehr bevormundet, obwohl ihr doch die Hälfte des Vermögens zur freien Verfügung stehen müsste. Schenkungen an Enkelkinder zum Abi oder Hochzeit etc. sind schwierig.
Würde sich die Situation für sie ändern und verbessern, wenn sie jetzt Gütertrennung beantragen würde? Es ist allerdings außer Bar- auch Grundvermögen vorhanden. Oder gibt es andere Lösungen? Wir sind schon am überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten müssen.
Wir sind dankbar für jeden Rat.
Fragende Tochter ist offline  
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Alt 29.06.2010, 11:34   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Also, ich könnte es mir einfach machen und schreiben: Der Rechtspfleger hat Recht.

Aufgedröselt ist die Lage so:

Ob die Ehefrau Betreuerin ist, oder ein außenstehender Familienfremder ist in dem Zusammenhang egal. (zum befreiten Betreuer s.u.). Grundsätzlich hat der Betreuer sein Einkommen und Vermögen von dem des Betreuten getrennt zu verwalten. Ob Deine Mutter im gesetzlichen Zugewinn oder in Gütertrennung mit ihrem Mann lebt, ist beim Familien- und Nachlassgericht interessant, spielt beim Betreuungsgericht keine Rolle.

Die Betreuerin/Ehefrau kann mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen soviel Autos kaufen, wie sie will. Ein Autokauf aus dem Geld des Betreuten/Ehemanns muss in seinem Interesse und zu dessen Wohl sein und bedarf dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn es aus angelegtem Vermögen (Sparkto) oder per Kredit finanziert wird. Schenkungen darf Deine Mutter von ihrem Geld und Vermögen so viele machen, wie sie bezahlen kann. In Vertretung Deines Vaters kann sie aus seinem Vermögen keine Schenkungen machen.

Den Anwalt könnt ihr Euch sparen. Der Rechtspfleger sollte nächste Woche die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aus dem Ärmel schütteln können. Er erklärt auch bestimmt die gern vergessenen §§ 1804, 1805 BGB.

Über die Privilegien der befreiten Betreuer kann der Rechtspfleger auch kompetent Auskunft geben.
Bolder ist offline  
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Alt 29.06.2010, 13:32   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
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Danke für die schnelle Antwort. Wir sind in diesen rechtlichen Dingen ziemlich unbewandert, aber ich habe jetzt verstanden, dass der Güterstand meiner Eltern unerheblich ist. Das Konto, von dem das Auto bezahlt werden soll, ist auf den Namen meines Vaters und meiner Mutter eingetragen, demzufolge müsste doch meine Mutter zumindest über die Hälfte (was ausreichend sein würde) verfügen dürfen, oder nicht?
Da meine Eltern ländlich wohnen, braucht meine Mutter das Auto nur, um meinen Vater zu diversen Ärzten zu fahren und den gemeinsamen Haushalt zu versorgen. Da mein Vater 24 Stunden am Tag Betreuung benötigt, kann sie ohnehin nur etwas unternehmen, wenn sie eine fremde Betreuung organisiert hat. Und mit Mitte 70 ist sie ohnehin nicht mehr ständig "on Tour".
Das Problem ist eigentlich, dass die Vermögenswerte auf beide Namen eingetragen sind, sie selbst aber offenbar keine Verfügungsgewalt über irgendetwas hat. Sie fühlt sich "entmündigt".
Fragende Tochter ist offline  
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Alt 29.06.2010, 14:31   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Hier unterliegst du einer im Volksglauben verbreiteten Legende. Deine Mutter hat (theoretisch) Anspruch auf die Hälfte des in der Ehezeit hinzugewonnenen Vermögens. Praktisch kann das bei der Scheidung ein Appel und ein Ei ergeben.
Frage mal Tante Googel nach Zugewinn.

Ich kenne den konkreten Betreuungsfall und Deinen Vater nicht. Dass Deine Mutter gern ein Auto hätte habe ich verstanden. Wenn sie es aus IHREM EIGENEN Geld zahlen kann, soll sie. Die betreuungsrechtlichen Bestimmungen interessieren sich nicht dafür, was die Betreuerin sich wünscht, sondern ausschließlich dafür, was der Betreute braucht. GEbraucht Dein Vater tatsächlich ein eigenes Auto oder kann er nicht besser (und billiger) mit dem Sanka zum Arzt fahren. Anderer Aspekt: Deine Mutter (selbst wenn sie allein leben würde) will ja auch nicht gerade verhungern. Also kauft sie für sich ein. Bei der Gelegenheit kann sie doch auch für Deinen Vater einkaufen. Weil die Ehe eine gegenseitige Einstandsgemeinschaft ist, kann sie für ihre Einkaufstouren dem betreuten Ehemann nix berechnen. Dem wiederum kann es egal sein, wie seine Ehefrau trotz Nacht und Nebel durch Sturm und Wind das Essen nach Hause schafft. Auch dafür braucht Dein Vater kein Auto.

Deine Mutter ist nicht entmündig. Sie kann über IHR EIGENES Vermögen frei verfügen. Will sie in ihrem Interesse über Mündelvermögen (=das Vermögen Deines Vaters) verfügen, soll sie mit dem Rechtspfleger über einen Ergänzungsbetreuer verhandeln.
Bolder ist offline  
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Alt 30.06.2010, 13:07   #5
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Beiträge: 4
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Hallo fragende Tochter
Ich bin selbst pflegende Angehörige und kann die "Ohnmacht" deiner Mutti gut verstehen.Warum eröffnet Deine Mutti nicht ein eigenes Konto ?Dafür ist Sie niemanden Rechenschaft schuldig und hat nicht das Problem um irgend etwas bitten zu müssen.Alles was Ihr zusteht auf das eigene Konto(Eigene Rente,Pflegegeld,anteiliges Wirtschaftsgeld vom Ehemann usw.),da kann Sie sparen und tun und lassen was Sie will.So halten wir das jetzt und ich muß sagen,dabei habe ich ein gutes Gefühl. Gruß Else
XElse ist offline  
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Alt 30.06.2010, 17:41   #6
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Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
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Hallo Else,
danke für Deine aufmunternden Tipps .
Wie das bei Ehepaaren dieser Generation so ist, hat die Frau im Gegensatz zum Ehemann nur eine kleine Rente. Mit dem Pflegegeld zusammen könnte sie da schon was sparen, aber für ein Auto würde es wohl nicht reichen.
Wir werden erst einmal Montag den Besuch beim Rechtspfleger abwarten und verdeutlichen, dass das Sparguthaben beiden gemeinsam zusteht. Vielleicht geht ja was.
Liebe Grüße
Fragende Tochter ist offline  
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Alt 30.06.2010, 17:49   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi tochter,
wegen kleiner rente... ich denk mir, bei einer zugewinngemeinschaft müßten doch eigentlich beide renten und sämtliches einkommen in einen topf und dann durch zwei geteilt werden.... so hätte ich mir das vorgestellt.... genau weiß ich das aber auch nicht.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 30.06.2010, 17:57   #8
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Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
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Hi zeiten,
so ähnlich denke ich mir das ja auch. Wir werden mal versuchen, mit dem Rechtspfleger auch konkrete monatliche Summen, die meiner Mutter zustehen, für die Zukunft anzusprechen, damit sie Rechtssicherheit hat und quasi für sich selbst auch eigene Rücklagen bilden kann. Bislang ist alles ein gemeinsames Haushalten und das schon seit über 6 Jahren.
Schönen Abend!

Fragende Tochter ist offline  
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Alt 30.06.2010, 19:47   #9
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich hatte mal ziemliche Probleme, als ich die Betreuung einer Ehefrau übernahm, deren Ehemann die Betreuung ablehnte und damit drohte, das gemeinsame Geld von den diversen Konten abzuheben und zu verbrennen, während die Banken ohne seine Zustimmung die Teilung der Gemeinschaftskonten ablehnten und sich - mit einer Ausnahme - auch von betreuungsgerichtlichen Beschlüssen, die die Trennung genehmigten, nicht beeindrucken ließen.

Ich habe für den Ehemann jahrelang um eine Betreuung gekämpft und mich gleichzeitig beim Betreuungsgericht immer wieder darüber beschwert, dass wir hier im Rahmen von Betreuungen mit Gewalt zerschlagen müssen, was nach dem Willen der kinderlosen Eheleute, die sich ausschließlich selbst beerbten, immer zusammen bleiben sollte.

Das wurde dann zumindest teilweise eingesehen, aber die endgültige Befriedung gelang erst, als ich die Betreuung für den Ehemann endlich übernehmen konnte - mit seinem Einverständnis übrigens. Er hat im Laufe der Jahre nämlich gelernt, dass ich eigentlich auf seiner Seite und auf der Seite seiner Frau bin.

Im geschilderten Fall wäre ich z.B. der Überzeugung, dass ohne die Notwendigkeit der Betreuung für das Ehepaar selbstverständlich gewesen wäre, gemeinsam ein Auto zu kaufen, mit dem der Fittere die Einkäufe erledigt und den anderen zum Arzt kutschiert - und das hätte ich in meinem Fall ggfs. auch versucht, beim Betreuungsgericht durchzusetzen.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (30.06.2010 um 19:50 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 30.06.2010, 22:17   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 6
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Danke Ronja für Deine Einschätzung der Lage nach gesundem Menschenverstand. Natürlich hätten meine Eltern längst ein neues Auto gekauft, wenn der Betreuungsfall nicht eingetreten wäre. Ein Sparvertrag, der vor Jahren fällig war, war ursprünglich für den Kauf eines Neuwagens vorgesehen.
Meine Mutter, stark belastet durch den Pflegefall und die damit verbundene alleinige Verantwortung für "Haus, Hof und Mann", trifft in Bezug auf Veränderungen nur Entscheidungen, wenn sie unausweislich sind. Da der TÜV nun Auto und Eheleute scheidet, musste sie sich kümmern und hat sich für einen guten 4 Jahre alten Gebrauchtwagen entschieden. Und ist nun völlig vor den Kopf gestoßen, dass das offenbar so nicht funktioniert. Bislang hat vom Gericht auch noch nie jemand so etwas wie Kontentrennung oder ähnliches von ihr verlangt. Meine Eltern sind seit über 50 Jahren verheiratet und finanziell lief eigentlich auch nach Eintritt des Betreuungsfalles alles so weiter wie die Jahre zuvor (bis auf eine jährliche Rechnungslegung). Dazu habe ich jetzt mal eine Frage: Wie ich jetzt nachgelesen habe, ist meine Mutter eine befreite Betreuerin und wäre von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Warum ist das bei ihr nicht so? Sie muss sich von den Banken einmal jährlich die Kontenstände bestätigen lassen und größere Differenzen durch Rechnungen belegen. Lief bislang allerdings problemlos. Nur Schenkungen an Kinder/Enkelkinder sind ihr untersagt worden.
Fragende Tochter ist offline  
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Stichworte
angehörige, ehe, ergänzungsbetreuer, geldverwaltung, kontoführung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge, vermögensverwaltung


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