Dies ist ein Beitrag zum Thema Mieterkontenauszug im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen.
Habe da wieder mal ne Frage und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Die Hausverwaltung meines Klienten möchte ...
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30.06.2010, 21:03 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
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Mieterkontenauszug
Hallo Zusammen.
Habe da wieder mal ne Frage und ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Die Hausverwaltung meines Klienten möchte keinen Mieterkontenauszug ausdrucken bzw. austellen. Ich möchte doch nur prüfen ob alle Mietschulden, (jeder Monat beglichen ist). Die Hausverwaltung weigert sich und ist nicht bereit und sagt dann noch gehen Sie da und da hin, bloß diese Unternehmen haben nichts mit dem Mieterkontenauszug zu tun. Das ist allein die Hausverwaltung und die will ablenken und ich weiß nicht genau warum. Was kann man dagegen tun? Den jedem Mieter steht doch ein Mietkontenauszug zu oder nicht? LG Luka |
30.06.2010, 21:35 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Hallo Luka,
ich hatte damit bisher noch keine Probleme. Wenn ich einen solchen Auszug erbeten habe, bekam ich ihn auch. Hast du denn Grund zur Annahme, dass Mietschulden bestehen? Gruß Nadine |
30.06.2010, 21:51 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
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Mieterkontenauszug
Es haben Mietschulden bestanden und es wurde eine Einmalzahlung geleistet. für die Monate wo die Miete nicht gezahlt wurde das ganze geht jetzt übern Rechtsanwalt von der Hausverwaltung der Anwalt bekommt auch noch Kosten.
Und die Hausverwaltung will den Zahlungseingang der Mieten nicht bestätigen und auch kein Mieterkontenauszug drucken. Hab nur die Bestätigung der Einzahlung des Geldes vom Anwalt nicht aber von der Hausverwaltung die stellt sich quer. LG Luka |
01.07.2010, 08:58 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
natürlich hast Du ein Recht auf einen Mietkontoauszug um zu sehen wie die damaligen Schulden verbucht wurden, was noch offen ist usw. Wende Dich schriftlich, am besten mit Einschreiben per Rückschein, in "amtlichem Tonfall" nochmal an die Mietgesellschaft, setze eine Frist bis zu welchem Datum Du das Schreiben haben willst- ansonsten Du einen Anwalt auf ihre Kosten bemühen müstest. Am Besten noch eine Kopie dieses Briefs an den gegnerischen Anwalt- die bringen Ihre Klienten manchmal zur Räson. Sollte dann immer noch nichts kommen würde ich mittels PKH mir die Auskunft von einem Anwalt holen lassen. Bei solchen Vermietern wäre die Mitgliedschaft im Mieterverein evtl. angeraten. Viel Glück, Gruss. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.07.2010, 11:19 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
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Guten Morgen
Hallo
Danke für den Tipp. Nur der Anwalt der Hausverwaltung ist ja das Problem. Der schickt mir alle paar Wochen ne neue Rechnung seiner Kosten, die nicht stimmen. Die Vermietung und der Anwalt "Spielen ein Spiel" Meine Vermutung ist das die Kosten nicht getrennt wurden, dass sowohl die Mietkosten und die Anwaltskosten bei der Hausverwaltung geführt wurden. Das könnte ein Grund sein warum kein Mietenkontenauszug ausgedruckt wird. Ich glaube ich nehme mir einen Anwalt. Weil allein gegen die beiden Parteien komm ich nicht an. LG Luka |
01.07.2010, 14:58 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Hallo Luka
Viel Glück mit Deinem Anwalt. Solche Vermieter bzw. Hausverwaltungen liebe ich auch ungemein... Vergiß den Beratungsschein nicht, falls Du Anspruch darauf hast. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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miete, mietzahlungen, schulden |
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