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Nationalpassbeantragung für Kosovarischen Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nationalpassbeantragung für Kosovarischen Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe ein Problem mit der Passbeantragung für einen meiner Betreuten mit Kosovarischer Staatsangehörigkeit. Hat ...


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Alt 04.07.2010, 13:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
Standard Nationalpassbeantragung für Kosovarischen Betreuten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich habe ein Problem mit der Passbeantragung für einen meiner Betreuten mit Kosovarischer Staatsangehörigkeit.

Hat jemand Erfahrungen mit der Beantragung eines Nationalpasses?

Mein Betreuter wohnt in einem Pflegeheim und ca. 600km von der einzigen mir bekannten Kosovarischen Botschaft in Berlin entfernt.
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Nationalpasses sei zwingend notwendig…..
Vom behandelnden Arzt wurde bescheinigt, dass sich der Betreute in Begleitung zur Botschaft begeben kann.
Mir ist unklar, wer hierfür die Kosten tragen soll?

Vielen Dank im Voraus.

Hamtace
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Alt 04.07.2010, 15:17   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hi,

die Reisekosten können, falls sozialhilferechtlich ein Anspruch besteht, über § 35, Abs. 2 SGB 12 gedeckt werden. Die Kosten für den Paß habe ich bzw. der Hilfeempfänger in der Vergangenheit auch schon über SGB 12-Leistungen erstattet bekommen (auch über § 35, Abs. 2 SGB 12). Da muß man ggflls. aber mit dem Sozialhilfeträger verhandeln.
SGB 12 - Einzelnorm
Dies gilt natürlich nur bei Mittellosigkeit.
Schau mal hier in § 48 AufenthG,
Aufenthaltsgesetz - Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG - www.aufenthaltstitel.de
und in die dazugehörende Verordnung
AufenthV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
mglw. kann ja ein Ausweisersatz ausgestellt werden. Dazu müßte aber der behandelnde Arzt vielleicht noch einmal einen Blick auf den Patienten werfen.


Wäre es nicht Aufgabe des Heimes, die Begleitung nach Berlin sicherzustellen?
Die Antragstellung beim Konsulat müßte mMn durch Dich im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erfolgen (das wohl zu Deinen Aufgabenkreisen gehört), falls der Betroffene selbständig dazu nicht mehr in der Lage ist bzw. ein EiV vorliegt. Wenn er aber noch reisen kann, dann scheint es ihm ja nicht so schlecht zu gehen.
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und mittwochs

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Alt 05.07.2010, 12:33   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
Standard

Hallo,

bei Mittellosigkeit können die Fahrtkosten über den Sozialhilfeträger, welcher das Heim bezahlt, übernommen werden. Auch für die Begleitperson. Die Kosten für den Pass selber eventl. über die Grundsicherung laufen lassen.

Allerdings ist auch die Frage, für was er den Nationalpass benötigt. In der Regel werden nämlich nur die Kosten für die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung übernommen. Da die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung ausschlaggebende für die Dauer der Leistungszusage ist. Möchte er ins Heimatland zurück?

Den Antrag zwingend vor der Reise stellen! Da sonst der Antrag abgelehnt werden könnte bzw. nur eine Anhörung statt findet. Dann bleibt das Heim bzw. der HE im schelchtesten Fall auf den Kosten sitzen.

Ich würde mir eventl. von der Botschaft bestätigen lassen, dass er persönlich erscheinen muss und dies dem Antrag beilegen.

Du kannst aber "den Spieß" auch umdrehen. Lass dir vom Arzt bestätigen, dass dein HE nicht reisefähig ist. Dies an die Botschaft schicken. Eventl. nennt dir die Botschaft eine Behörde in deiner Nähe, die das stellvertretend machen kann.


Gruß
Fabi

Geändert von Fabi (05.07.2010 um 12:39 Uhr)
Fabi ist offline  
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Alt 05.07.2010, 15:36   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
Standard

Vielen Dank schon einmal für die rasche Hilfe.

Mein Betreuter möchte nicht in sein Heimatland zurück.

Seine Familie lebt auch in Deutschland.
Die ganze Sache kommt mir merkwürdig vor….
Ich wurde vom Vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichtes angerufen.
Dieser beschrieb mir kurz den Fall. Ich sollte Angaben machen.
Es soll geprüft werden, ob für meinen Betreuten ein dauerhafter Aufenthalt in der BRD ermöglicht werden kann.
Ist nicht eine der Grundvoraussetzungen für eine Abschiebung ein gültiges Ausweisdokument aus dem Heimatland?

Leider hat mir die Botschaft bereits mitgeteilt, dass er persönlich vorsprechen muss und leider hat der behandelnde Arzt bereits beschrieben, dass mein Betreuter mit adäquater Begleitung bei der Botschaft persönlich vorstellig werden kann.
Den Antrag auf einen neuen Ausweis habe ich heute nochmals gestellt bei der Botschaft in Berlin.
Diese teilten mir Anfang des Jahres mit, dass eine Ausstellung eines Nationalpasses frühestens ab August 2010 möglich wäre und teilten mir mit, dass die Botschaften in Stuttgart und Frankfurt am Main eröffnet werden sollen.
Bin mal gespannt wie die Geschichte weiter geht.

Vielen Dank nochmal…..

Hamtace
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Alt 03.08.2010, 01:40   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 610
Standard

Der Thread ist ja schon was älter, aber ich hatte auch mal eine Betreuten aus dem Kosovo. Zwischen Juli und Oktober 2009 habe ich immer mal wieder mit der Botschaft in Berlin telefoniert. Daher weiß ich, dass die Ausstellung des Passes irgendwann mal im Oktober 2009 möglich sein sollte, dann im Januar 2010...wird wohl immer wieder verschoben. Auch die Eröffnung von Botschaften in Frankfurt und Stuttgart wird seit damals in Aussicht gestellt. Von daher würde ich mir einstweilem nicht so viele Gedanken machen,wer weiß, wann die zu Potte kommen.
Garfield ist offline  
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Alt 28.02.2013, 10:16   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.01.2013
Beiträge: 24
Standard

Hallo.
Ich wollte mich an diesen Thread anhaengen, da meine Frage auch in die Richtung geht.

Ich habe ein Ehepaar aus der Ukraine zur Betreuung. Die Paesse sind letztes Jahr abgelaufen, aber die Aufenthaltsgenehmigungen in den Paessen ist unbefristet.

Das Paar hat ein Konto in Norddeutschland und leben jetzt aber in Sueddeutschland. Deshalb moechte ich hier ein neues Konto eroeffnen (fuer das Taschengeld, da Heim das nicht verwaltet) und altes Konto kuendigen?
Meine Frage sind:
- Brauche ich zur Eroeffnung des Kontos einen gueltigen Pass? Oder reicht die Aufenthaltsgenehmigung?
- Die Bank in Norddeutschland meinte, dass zur Einrichtung der Betreuung auf dem Konto die Aufenthaltsgenehmigung reicht, aber zur Kuendigung brauche ich einen gueltigen Pass.
- Diese Befreiung der Passpflicht fuer Heimbewohner bekommt wahrscheinlich nur fuer Deutsche Staatsangehoerige?

Viele Gruesse,
Die kleine Hexe
DiekleineHexe ist offline  
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ausländer, ausweis, ausweispflicht, einmalige beihilfe, heimaufenthalt, paß, sgb12

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