Dies ist ein Beitrag zum Thema Was kann ich tun im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Bolder
@Michaela:
Wer erfindet immer solche Legenden?
Also der Reihe nach:
Ein Einwilligungsvorbehalt ist kraft Bekanntgabe des ...
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07.07.2010, 18:19 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
lese ich nicht. ich lasse vergnügt den gesunden Menschenverstand walten. Du wirst ganz lange, wo weiss ich allerdings nicht, suchen müssen um einen Richter zu finden der zum Betreuer sagt: gut gemacht, den EV der Bank nicht vorgelegt im Rahmen der Vermögenssorge. Ich weiss nicht so ganz das Vergnügen an Konstrukten nachzuvollziehen, gehts um Nebelkerzen? Der Bank war der EV bekannt und sie hat trotzdem ausgezahlt, ergo.....? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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Stichworte |
bankgeschäfte, einwilligungsvorbehalt, haftung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
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