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Grundschuld austragen lassen - Bahnhof !? =/

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschuld austragen lassen - Bahnhof !? =/ im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Warum so zaghaft? Grundschuld ? Wikipedia...


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Alt 14.07.2010, 00:24   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Warum so zaghaft?
Grundschuld ? Wikipedia
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 14.07.2010, 10:21   #12
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus
Und keine Sorge, Schuld- und Sachenrecht sind Bestandteile des Rechtspflegerstudiums, es dauert eine Weile, bis man die Komplexität der Zusammenhänge verstanden hat.
hm, ja, das glaub ich gern. ich glaub aber, du hast da was mit hypothek verwechselt. schau mal:
Zitat:
Zitat von wikipedia, eigentümergrundschuld
Eine Eigentümergrundschuld entsteht auch Kraft Gesetzes, wenn bei einer Hypothek die gesicherte Forderung ganz oder teilweise erloschen ist, beispielsweise durch Kredittilgung (§ 1164, § 1177 BGB). Die „freien Teile“ der Hypothek wandeln sich dann automatisch in eine (verdeckte) Eigentümergrundschuld um. Dies ist aus dem Grundbuch in der Regel nicht ersichtlich.

aber hier bei grundschuld steht das, das war es, was ich hatte sagen wollen:

Zitat:
Zitat von wikipedia
Durch die Rückzahlung wandelt sich die Sicherungsgrundschuld nur dann automatisch in eine Eigentümergrundschuld um, wenn (auch) auf die Grundschuld und nicht nur auf die gesicherte Forderung gezahlt wird (in der Regel schließen Banken eine Tilgung der Grundschuld aber aus, um sich die Grundschuld zur Sicherung künftiger Forderungen zu bewahren).

lg zeiten

Geändert von zeiten (14.07.2010 um 10:24 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 16.07.2010, 07:02   #13
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Zeiten, wenn Du so schlau bist und meine Worte anzweifelst, erkläre uns doch bitte mal mit Deinen Worten, den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 16.07.2010, 10:35   #14
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
...erkläre uns doch bitte mal mit Deinen Worten, den Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld!
ja seh gern.
also die hypothek is immer nur so hoch, wie wie kohle, wo du noch nich zurückgezahlt hast. wennste alles abbezahlt hast, gibbet keine hypohtek mehr. bank hat also im anschluss keine rechte mehr an deiner hütte= gar nix = fertig = aus = alles gegessen. (oder wie bei wikipedia steht: wandelt sich automatisch in eine eigentümergrundschuld um.)

bei der gurndschuld is es so, sie ist immer so hoch, wie sie im gurndbuch eingetragen ist und bleibt es auch, egal wie viel du zurückbezahlt hast. und wenn du alles bezahlt hast, hat die bank noch immer dies "pfandrecht". da kann sie nicht viel mit anfangen, es liegt dann quasi "nutzlos" bei der bank. aber trozdem behält sie das, wenn du es nicht löschen lässt.
wenn du nun mal wieder kohle brauchst, kannst einfach zur bank gehen und da kriegst was, weil die bank weiterhin diese grundschuld als sicherheit hat. da will die keine neuen sicherheiten, kein papierkrams, kein aufwand, kein notar, keine gebühren, kein nix - sie hat ja immer noch die alte grundschuld.

bei grundschuld "kaufst" du dies vorrecht auf deine hütte durchs abzahlen nicht wieder "zurück", bei der hypothek aber schon. das ist der hauptunterschied.

einverstanden...?

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (16.07.2010 um 10:40 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 19.07.2010, 13:34   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von JoergGreeny Beitrag anzeigen
Ich hab für garnichts eine Vollmacht, und soll Unterlagen für eine Löschung "besorgen" !?
Mit "Vollmacht" ist wohl das Schreiben des Gläubigers zur Begleichung der Grundschuld gemeint. Sind alle Schulden bezahlt, schickt der Gläubiger dem (Ex-)Schuldner einen Brief aus dem hervorgeht, dass die (Grund)Schulden beglichen sind und gelöscht werden können. Damit wetzt man zum Amtsgericht ins Grundbuchamt und läßt gegen Gebühr die Grundschuld löschen.

Zitat:
Zitat von JoergGreeny Beitrag anzeigen
Soweit ich jetzt im Internet gelesen habe, ist eine Grundschuldlöschung in den meisten fällen sogar mehr oder weniger, sinnlos da so sogar noch mehr Kosten auf einen zukommen.
Wenn das Grundstück nicht veräußert werden soll ist die Löschung freiwillig. Soll das Grundstück aber, warum auch immer, verkauft werden sollte es schuldenfrei sein. Wer kauft schon gerne Schulden.

Zitat:
Zitat von JoergGreeny Beitrag anzeigen
Was mich jedoch im moment ehrlich gesagt weitaus mehr Interessieren würde, was bringt eine Löschung, und was bezweckt man damit !?
Wie schon oben: Ein schuldenfreies Grundstück kann man leichter verkaufen. Ein Notar wird in der Regel auch immer dafür sorgen, dass beim Verkauf mit dem Erlös erst die Gläubiger bedient werden und dann der Eigentümer.

In wie weit das zu einer Betreuung passt muss der Betreuer vor Ort klären (lassen).

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Stichworte
grundschuld, hypothek, immobilie


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