Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundschuld austragen lassen - Bahnhof !? =/ im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Huhu,
also ich glaub ich hab eine etwas ausser gewöhnliche Frage, aber ich versteh den Sinn des Schreibens der Betreuerin ...
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11.07.2010, 00:58 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
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Grundschuld austragen lassen - Bahnhof !? =/
Huhu,
also ich glaub ich hab eine etwas ausser gewöhnliche Frage, aber ich versteh den Sinn des Schreibens der Betreuerin meines Vaters nicht wirklich. Es geht dadrum das sie mich in einen Schreiben bat, ihr die Unterlagen für die Löschung einer Grundschuld zukommen zu lassen, da sie das Amtsgericht da drauf hin beauftragt hat. So nun kommen wir auch schon zu dem Teil wo ich sage " Bahnhof " !? Ich hab für garnichts eine Vollmacht, und soll Unterlagen für eine Löschung "besorgen" !? Soweit ich jetzt im Internet gelesen habe, ist eine Grundschuldlöschung in den meisten fällen sogar mehr oder weniger, sinnlos da so sogar noch mehr Kosten auf einen zukommen. Was mich jedoch im moment ehrlich gesagt weitaus mehr Interessieren würde, was bringt eine Löschung, und was bezweckt man damit !? Liebe Grüße und Danke |
11.07.2010, 11:52 | #2 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Zitat:
(Genau genommen ist sie nicht grundsätzlich sinnlos sondern in der Regel nur unnötig) Zitat:
LG Bolder |
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11.07.2010, 12:48 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Joerg
Bolders erste Frage ist wichtig: Wem gehört die Immobilie?. Gehört sie Deinem Vater, dann ist es Aufgabe der Betreuerin die Unterlagen für die Löschung zu besorgen. Dazu gehören der Auszug aus dem Grundbuch und die Valutierung der Grundschuld. Hat die Betreuerin die Vermögenssorge und wird sogar vom Gericht aus die Löschung der Grundschuld angefordert (was mich eigentlich wundert... dazu sollte ein Grund vorliegen), dann geht sie einfach zu dem Notar ihres Vertrauens und läßt die Grundschuld löschen. Dann wird der den aktuellen Grundbuchauszug und die Valutierung der Grunschuld besorgen. Sie hat damit kaum Arbeit. Du bist eigentlich der falsche Ansprechpartner - es sei denn, Du bist der Gläubiger der bestehenden Grundschuld. Mit den Gundschulden auf Immobielien ist das so eine Sache. Natürlich kostet eine Löschung Geld. Bolder hat recht, wenn er sagt, dass man die Grundschulden löschen läßt, wenn man die Immobilie Belastungsfrei verkaufen will. Die Löschung nimmt man dann aber auch erst mit dem Verkauf der Immobilie vor. Ein Aufwasch und die Sache wird billiger. Andererseits kann es sinnvoll sein Grundschulden auch früher zu löschen. Die Dinger sind dafür da, bei einem Kauf oder der Renovierung Kredite abzusichern. Sind die Kredite abgezahlt, tehen nur noch die Grundschulden da, "valutieren" aber auf Null. Will man erneut einen Kredit nehmen, kann man diesen mit der bestehenden Grundschuldabsichern (wenn der Kredit bei dem gleichen Grundschuldgläubiger genommen werden soll) - und hat keine Mehrkosten. Bestehen mehrere Grundschulden zugunsten des selben Gläubigers (wg. mehrere Kredite aus früheren Zeiten) kann es sinnvoll sein die eine oder die andere Grundschuld zu löschen, wenn man von wem anders einen Kredit nehmen will. Dann ist Platz für die Absicherung des Kredites bei dem neuen Gläubiger. In Deinem Fall: Frage doch mal die Betreuerin, warum das Gericht auf die Idee gekommen ist die Löschung der Grundschuld zu fordern. (Oder war es evtl. ein Sozialhilfe- oder Heimkostenträger, der den Eingenanteil abgesichert sehen will, weil der zur Zeit nur als Darlehen gewährt werden kann? MfG Imre
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11.07.2010, 13:31 | #4 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
auch wenn jetzt der kredit für die alte grundschuld getilgt ist, könnte man jederzeit wieder das neu beleien. und dann wär ein eventuell zweiter kreditgeber gearscht, wennste nich mehr bezahlen kannst.... war das verständlich? es geht darum, dass man jederzeit wieder geld auf die erste grundschuld bekommen kann. und in dem fall wär ein zweiter eintrag eben auch erst der zweite, der sein geld bekäme, wenn die katastrofe ins haus steht. darum wollen neue gläubiger, dass die frühere grundschuld gelöscht wird, damit dann die seinige als erste im grundbuch steht... vielleicht is es sowas. aber ich würd einfach den betreuer fragen. der sollte das ja wissen. wenn du schon irgendwas da tun sollst, soll er dich doch wenigstens erklären, wieso und warum. gruß, zeiten |
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11.07.2010, 13:33 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
ich erinnere mich an den Fall eines verstorbenen Betreuten, der eine Woche vor seiner Scheidung eine Grundschuld auf sein Haus eintragen ließ. damit seine Frau durch die Scheidung nicht so viel Geld verlangen kann. Es ist in Wirklichkeit nie Geld geflossen, es war alles nur Schmuh. Und ich durfte dann alles wieder richten. Das hat bei vier oder fünf Beteiligten (Familien können eben auch mal zusammen halten) über ein Jahr gedauert, bis ich alle Unterlagen zusammen hatte, aber es hat geklappt. Ich würde nochmal genau nachfragen, warum diese Löschung erforderlich ist. Gruss Andreas |
11.07.2010, 17:04 | #6 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
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Bevor ich überhaupt was sage...
DANKE EUCH ALLEN =), ihr habt mir schon mal geholfen den Durchblick zu bekommen Zitat:
Zitat:
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13.07.2010, 12:06 | #7 |
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Also nachdem ich mir alle Antworten durchgelesen habe, frage ich ernsthaft nach dem Durchblick, denn den kann man hier nicht kriegen.
Aber ich will mal etwas Licht ins Dunkel bringen und fasse mal die wesentlichen Dinge zusammen... Die Grundschuld ist doppelt abgesichert, einmal durch die persönliche Haftung des Grundschuldnehmers und einmal durch die dingliche Haftung (Immobilie) des Grundstückseigentümers. Persönlicher und Dinglicher Schuldner müssen nicht zwangsläufig eine Person sein, sind es aber in den allermeisten Fällen. Eine bezahlte Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen macht allerdings wenig Sinn, denn ist die Grundschuld bezahlt, so wandelt sie sich automatisch um zur Eigentümergrundschuld auch wenn der volle Betrag zugunsten der XY Bank noch im Grundbuch eingetragen steht. Der Knackpunkt dabei ist lediglich, dass die Bank die vollständige Zahlung der Grundschuld bestätigt und ihrerseits eine löschungsfähige Quittung erteilt. Löschungsfähige Quttung heisst, dass die Bank aus der Grundschuld keinerlei Forderungen mehr hat und mit einer Löschung aus dem Grundbuch einverstanden ist. Nun liegt es am Grundstückseigentümer ob er die Grundschuld löschen lässt oder eben nicht. Die weiterhin eigetragene Grundschuld schadet jedenfalls nicht, im Gegenteil es ist kostengünstiger, diese jeweils nach Bedarf komplett oder in Teilbeträgen an dieselbe oder eine andere Bank oder Sparkasse abzutreten. Auch für einen Verkauf ist eine nicht valutierende eingetragene Grundschuld unerheblich, sofern die löschungsfähige Quittung an den neuen Grundstückseigentümer weitergereicht wird. Manche Banken bestehen allerdings darauf, das vorrangig eingetragene Grundschulden (geht natürlich nur, wenn diese auch komplett bezahlt sind) gelöscht werden und ein neuer Grundschuldeintrag zu ihren Gunsten erfolgt. In meinen Augen kompletter Käse, aber nicht überall gibts pfiffige Mitarbeiter bzw. sinnvolle Geschäftsbedingungen. Mich würde jedoch der Grund interessieren, weshalb der Grundschuldeintrag gelöscht werden soll, bzw. weshalb das Amtsgericht dazu anhalten sollte? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus
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Es grüßt die S-Maus
... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau sind die Arme des eigenen Kindes ... |
13.07.2010, 16:35 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,592
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Hallo Stracciatellamaus
Danke für Deinen klärenden Beitrag. Man merkt, dass Du Rechtspflegerin bist: Das war ein Versuch Juristendeutsch in Umgangsdeutsch zu übertragen. Ich muss allerdings gestehen, dass ich Deinen Beitrag trotzdem 3x lesen mußte, bevor ich wenigstens halbwegs kapiert habe, was Du damit meinst. MfG Imre
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13.07.2010, 17:27 | #9 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi imre und stracciatellamaus,
ja, ich auch drei mal gelesen. Zitat:
und ich stell mir so vor: ne grundschuld ist doch nur nen art pfand für den fall, wenn man nicht mehr zurückzahlen kann (und erst dann wird ne grundschuld zum pfand - nicht solang man die schulden abzahlt). ich stell mir so vor: ne grundschuld is ne art vorrecht auf das pfand. aber nicht das pfand selbst (anders als bei der hypothek). aber dies vorrecht auf das pfand bleibt im besitz der bank, solange bis man es am ende eben löschen lässt oder wem anderem einräumt (meinetwegen auch mir selbst, dann wäre es ne eigetümergrundschuld). aber das müsste man doch aktiv tun. automatisch kann ich mir das nicht vorstellen. dann wär es vom sinn her ja wie ne hyphothek. und der vorteil, weswegen man es eben macht, der geht ja dann verloren... ich mein, durch das abzahlen des kredits, kauft man ja nicht die grundschuld zurück. darum wird es nicht automatisch ne eigentümergrundschuld... okay, ich kann es nicht so schön ausdrücken, aber es kommt mir halt völlig unlogisch vor. gruß, zeiten Geändert von zeiten (13.07.2010 um 17:37 Uhr) |
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13.07.2010, 23:01 | #10 |
Dipl. Rechtspflegerin
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Da ich nicht weiß, inwieweit ich hier Links setzten darf, empfehle ich bei Wikipedia die Erklärung zur Grundschuld speziell zur Eigentümergrundschuld nachzulesen! Dort ist das wirklich gut erklärt!
Und keine Sorge, Schuld- und Sachenrecht sind Bestandteile des Rechtspflegerstudiums, es dauert eine Weile, bis man die Komplexität der Zusammenhänge verstanden hat. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus
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grundschuld, hypothek, immobilie |
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