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LukaB 13.07.2010 10:12

Ärger mit dem Vermieter
 
Was tun bei unzulässiger Kündigung des Vermieters?

Mein Klient stand kurz vor einer Zwangsräumung die ein paar tage vorher abgewendet werden konnte.

Jetzt kommt noch hinzu das Ihm im Feb. dieses Jahres eine Kündigung ausgebrochen wurde. Er wurde aufgefordert die Wohnung zu räumen.

Die Kündigung ist unzulässig ( war zu dem Zeitpunkt nicht erlaubt diese in dieser Form auszusprechen). Mein Klient hat aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes nicht widersprochen innerhalb der frist. Ist die Kündigung jezt rechtskräftig?

Und mein Klient "hängt ohne Mietsvertrag in der Luft"? Was kann man dagegen tun?

Es sind noch einige fragen offen und die Hausverwaltung ist auch nicht bereit einen Mietkontoauszug rauszurücken, trotz mehrmaliger Aufforderung.

Die Zwangsräumung wurde abgwendet, aber muss man jezt noch mit folgen rechnen in Bezug auf die nicht gerechte Kündigung des Vermieters?

Kann mein Klient die Wohnung trotzdem noch verlieren?
oder schützt Ihn, dass " die Tatsache das er betreut wird?

LG Luka

zeiten 13.07.2010 11:35

hi luka,
da blick ich nicht ganz durch. wenns schon zu zwangsräumung fast gekommen wär, muss doch auch ne kündigung vorliegen, die wirksam war. das war dann aber wahrscheinlich nicht die besagte kündigung vom februar...?


Zitat:

Zitat von LukaB (Beitrag 39111)
Was tun bei unzulässiger Kündigung des Vermieters?

mülleimer oder gar nichts. wenn die kündigung nicht zulässig is, ist sie ja gar nicht wirksam. kann ja der vermieter doch auch nix damit anfangen...


Zitat:

Die Kündigung ist unzulässig ( war zu dem Zeitpunkt nicht erlaubt diese in dieser Form auszusprechen). Mein Klient hat aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes nicht widersprochen innerhalb der frist. Ist die Kündigung jezt rechtskräftig?
eine kündigung die gar nicht wirksam ist, weil eben gar kein wirksamer kündigungsgrund angegeben wurde, ist eben von anfang an nicht wirksam und da braucht man auch nicht widersprechen, weil ja sowieso nicht wirksam. und fristen spielen da auch keine rolle. und sie kann auch nicht nachträglich wirksam werden. also kein grund zur panik.

Zitat:

Und mein Klient "hängt ohne Mietsvertrag in der Luft"? Was kann man dagegen tun?
versteh nicht, wieso das? er wird ja wohl irgendwann mal einen mietvertrag bekommen haben. selbst wenn da nix schriftliches ist, ist ja ein mietverhältnis zustande gekommen, weil er ja bereits dort drin wohnt und die schlüssel hat. wo siehst du das problem?


Zitat:

Kann mein Klient die Wohnung trotzdem noch verlieren?
oder schützt Ihn, dass " die Tatsache das er betreut wird?
ich wüßte jetzt nicht, wieso er die wohnung verlieren könnte. wenn kein kündigungsgrund vorliegt, kann man ihn ja nicht einfach raus setzen. seinen mieterpflichten muss er natürlich nachkommen, damit er keinen kündigungsgrund liefert, da schützt ihn auch die betreuung nicht.

blöd, dass die diesen kontoauszug nicht rausrücken. ich weiß aber nicht, ob sie das tun müssen... hast du denn selbst keinen überblick, was dein betreuter da bezahlt hat. das wär blöd...

gruß, zeiten

ronja 13.07.2010 11:49

Ich verstehe jetzt erst mal auch nicht allzu viel. Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Wieso wohnt er ohne Mietvertrag?

Wieso wurde eine Kündigung ausgesprochen, wenn es keinen Vertrag gibt?

Wieso Räumung? Gibt es einen gerichtlichen Räumungstitel?

Wurde irgendwann mal Miete oder Nutzungsentgelt bezahlt? Bis wann?

Handelt es sich um eine Wohnung oder ein Zimmer? Wohnheim?

usw. usw.

LukaB 13.07.2010 13:56

Hallo,

Ja es gibt einen alten Mietvertag.

Und es gibt ein Titel.

In einem Schreiben vom Rechtsanwalt steht zb. Die Mandantschaft lässt ihn, wenn Mieten ab jetzt wieder pünklich gezahlt werden aus sozialen gründen da wohnen.

Dies sezt aber kein neues Mietverhältnis vorraus.

Alles kompliziert........naja wird sich schon klären

Und ich bin der Meinung man hat ein recht auf ein Mietenkontenauszug vom Vermieter damit man weiss welche mieten gezahlt wurden.

LG Luka

zeiten 13.07.2010 14:38

Zitat:

Zitat von LukaB (Beitrag 39117)
Und ich bin der Meinung man hat ein recht auf ein Mietenkontenauszug vom Vermieter damit man weiss welche mieten gezahlt wurden.

hi,
ich denk eher umgekehrt. wenn man da uneins is, hat eher der vermieter ein recht drauf, dass du nachweist, dass du deine mieten gezahlt hast... so ein kontoauszug is ein freundlicher service, aber nen recht darauf, kann ich mir schlecht vorstellen.
gruß, zeiten

tervall19 13.07.2010 16:50

Hallo,

Miete ist eine Bringschuld. Der Mieter muss nachweisen, dass er die Mieten gezahlt hat. Es ist natürlich schön, wenn die Hausverwaltung einen Mietkontoauszug übersenden würde.

Es scheint so, dass jetzt ein Nutzungsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter entstanden ist.

Aus welchem Jahr ist denn der Räumungstitel? Wie oft wurde denn schon versucht, aus diesem Titel zu vollstrecken/zu räumen?

Lg,
tervall19

LukaB 13.07.2010 18:35

meine frage läuft in die Falsche Richtung glaube ich ist wie gesagt nicht einfach zu erklären hatte dazu schon mal nen beitrag geschrieben mieterkonto.

Den die Mietschulden wurden gezahlt und ich möchte nur sehen ob alle mieten bezahlt sind und für welchen monat weil nicht eindeutig klar ist ob alle mietschulden bezahlt sind da der anwalt seine rechnung nicht ordentlich auflistet nur auf grund dessen möchte ich einen Mieterkontoauszug. Weil nicht klar ist was sind anwaltskosten was wurde für die Miete verwendet.
LG Luka

michaela mohr 13.07.2010 21:47

warst Dui denn jetzt mal beim Mieterverein? Als Mitglied hast Du anwaltliche Vertretung kostenlos.

LukaB 27.07.2010 11:53

Hallo Zusammen.

Danke hat sich soweit alles geklärt bzw wird geklärt hab jezt rechtlichen Beistand.

LG Luka


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