Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehemann/Vermögensvorsorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle,
ich kanns einerseits ja gut verstehen aber jetzt lassen wir es dann auch mal gut sein. Bitte.
Wir ...
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28.07.2010, 20:19 | #41 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo alle,
ich kanns einerseits ja gut verstehen aber jetzt lassen wir es dann auch mal gut sein. Bitte. Wir sind kilometerweit vom Punkt entfernt inzwischen. Weiss jemand noch- ohne nachzusehen- worum es ging? Wo ist der Threaderöffner? Hat der sich etwa schon verabschiedet? Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.07.2010, 20:47 | #42 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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28.07.2010, 22:20 | #43 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
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29.07.2010, 07:37 | #44 |
Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 10
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Ehemann/ Vermögensvorsorge
Moin!
ich lese noch mit! aber ich habe auch noch Betreute,um die ich mich kümmern muss. In meinem Fall sitze ich vor meinem Briefkasten und warte auf ein Schreiben vom Anwalt und Kontoauszüge. Sehr erschreckt hat mich doch der Ton im Forum. " Ich weiß es besser","berufsgruppe" ist nur Blöde,die haben keine Ahnung ,USW!! Mein Kommentar dazu: Als Berufsbetreuer kann ich nicht alles wissen, jeder Fall ist anders,und wenn ich mal nicht weiter weiß, spreche ich mit Kollegen, suche Info in den Gesetzen, bei Gesprächen mit dem Rechtspflegen habe ich immer leichte bedenken, da ich ja meine unwissenheit zugeben muss. Ich glaube, das es so vielen neuen Kollegen geht, und erwarte vom Forum sachliche Hinweise und keine "Besserwisserschlacht " Für die wenigen sachlichen Hinweise bedanke ich mich! Die einen sagen nicht sperren, die anderen sagen Ja. Ich habe mich für Ja endschieden, mal sehen ob das richtig war. Ich melde mich noch wieder. Hacke. |
29.07.2010, 14:04 | #45 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Rechtsanwalt Lütgens hat mir inzwischen geantwortet. Ich zitiere:
"reine Bankvollmachten (die nicht Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sind) können eigentlich problemlos widerrufen werden. Allerdings scheint es einige Gerichte zu geben, die das anders sehen, siehe dazu bitte den Dateianhang. Ich würde deshalb trotz Ihrer Bedenken vorsichtshalber kurz beim Gericht nachfragen, wie die das sehen." Der beigefügte Dateianhang ist ein Auszug aus :Platz, Bankgeschäfte mit Betreuten. Dort heißt es, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter grundsätzlich widerrufen darf, natürlich nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Betreuten - was für jeden engagierten Betreuer selbstverständlich ist. Dort heißt es auch, dass ein geschäftsfähiger Betreuter ggfs. sofort eine neue Vollmacht erteilen könnte und dass bei wiederholter Neubevollmächtigung durch einen nicht einsichtigen Betreuten, der sich schädigt, an einen Einwilligungsvorbehalt zu denken wäre. Nichts anderes habe ich hier vertreten. Vielleicht könnte sich wenigstens der Teil der Gesprächsteilnehmer, die guten Willens sind, darauf verständigen, dass eine andere Meinung haben, nicht gleichbedeutend ist mit "es nicht so genau nehmen" oder es nicht richtig zu wissen. An meinem Gericht wird es so gehandhabt, wie ich das im übrigen auch nachvollziehbar finde - insbesondere wenn ich davon ausgehe, dass Gesetze - theoretisch - geschaffen werden, um die Belange der Menschen bestmöglich zu regeln und auszugleichen, und die Menschen nicht dazu da sind, damit die Gesetze einen Adressaten haben.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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angehörige, kontoführung, kontovollmacht, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge, vermögensvollmacht, vollmacht |
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