Verpflichtungserklärung
Ein Klient muss in einem Pflegeheim untergebracht werden. Er ist zurzeit Selbstzahler.
Das Pflegeheim verlangt nun im Heimvertrag vom Betreuer eine Verpflichtserklärung, dass im Falle der Ablehnung der Kosten durch den Sozialhilfeträger, der Angehörige/Betreuer für die Finanzierung der Kosten zu Sorgen hat. Soll/kann man die Verzichtserklärung unterschreiben? Reicht es aus , wenn man als gesetzlicher Betreuer unterschreibt aber jegliche Haftung ausschließt? |
Sorry marsi, aber hast Du zuviel Geld? Sowas würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
Gruss Michaela |
Zitat:
LG Stracciatellamaus |
Darf/kann die Einrichtung dem Klienten den Heimplatz kündigen, wenn man nicht unterschreibt?
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Da muss man mal in den Heimvertrag schauen. Ist diesbezüglich nichts geregelt erscheint mir eine Kündigung deswegen als unzulässig andererseits wenn diesbezüglich etwas drin steht muss man sich fragen ob diese Klausel überhaupt zulässig ist. Wegen der Zulässigkeit bin ich aber überfragt.
LG Stracciatellamaus |
Mir wurde ein solches Formular auch kürzlich in einem Heim zusammen mit den zahlreichen Vertragsunterlagen übergeben. Ich habe erklärt, dass ich so etwas állenfalls mit dem Zusatz "handelnd als gesetzliche Vertreterin des Betreuten" unterschreiben würde, also mit der Folge, dass dem Heim gegenüber der Betreute selbst, vertreten durch mich, für vermeintliche Versäumnisse haftet. Es hat keiner verlangt, dass ich das wirklich unterschreibe. Die Mitarbeiterin sagte, das Formular gehöre zu dem Gesamtpaket und wird sonst wohl vor allem Angehörigen vorgelegt.
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Zitat:
Als "Zahler" für Heimkosten jenseits der PV-Leistungen kommen doch (im Regelfall) in Frage: - Betroffener selber (bei entspr. Vermögen / Einkommen) - Angehörige (bei Unterhaltspflicht u. ä.) - Sozialhilfeträger Job des Betreuers mit entsprechenden Aufgabenkreisen (die bei Heimbetreuungen ja zumeist gegeben sind) ist es u. a., die Finanzierung sicherzustellen, d. h. den "richtigen" Zahler zu identifizieren und den Geldfluss zu veranlassen. Tritt der Fall ein, den das Pflegeheim beschreibt, hat der Betreuer in (na, ich wage mal 'nen Schuss ins Blaue) 89% der Fälle einen Fehler gemacht und haftet nach § 1833 BGB. Aber: Der Betreuer haftet handelnd als gesetzlicher Vertreter hier ("nur") gegenüber seinem Betreuten für den Schaden, der diesem durch Pflichtverletzung entstanden ist. Durch die Haftungserklärung, die das Heim wünscht, würde der Betreuer unmittelbar durch das Heim haftbar gemacht werden können (was dem Heim ggf. viel Zeit und Ärger ersparen würde) - daraus resultiert m. E. übrigens auch die zivilrechtliche Unzulässigkeit einer solchen Forderung. Unterschreiben sollte man sowas also trotz der ohnehin bestehenden Haftung nicht. |
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