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Verpflichtungserklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verpflichtungserklärung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Klient muss in einem Pflegeheim untergebracht werden. Er ist zurzeit Selbstzahler. Das Pflegeheim verlangt nun im Heimvertrag vom Betreuer ...


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Alt 23.07.2010, 15:40   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
Standard Verpflichtungserklärung

Ein Klient muss in einem Pflegeheim untergebracht werden. Er ist zurzeit Selbstzahler.
Das Pflegeheim verlangt nun im Heimvertrag vom Betreuer eine Verpflichtserklärung, dass im Falle der Ablehnung der Kosten durch den Sozialhilfeträger, der Angehörige/Betreuer für die Finanzierung der Kosten zu Sorgen hat.
Soll/kann man die Verzichtserklärung unterschreiben?
Reicht es aus , wenn man als gesetzlicher Betreuer unterschreibt aber jegliche Haftung ausschließt?
marsimarsi ist offline  
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Alt 23.07.2010, 18:20   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry marsi, aber hast Du zuviel Geld? Sowas würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.07.2010, 23:26   #3
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Zitat:
Zitat von marsimarsi Beitrag anzeigen
Reicht es aus , wenn man als gesetzlicher Betreuer unterschreibt aber jegliche Haftung ausschließt?
??? Dann braucht man sowas ja nicht zu unterschreiben, das Heim sucht einen persönlichen Zweitschuldner!

LG Stracciatellamaus
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stracciatellamaus ist offline  
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Alt 24.07.2010, 12:53   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
Standard

Darf/kann die Einrichtung dem Klienten den Heimplatz kündigen, wenn man nicht unterschreibt?
marsimarsi ist offline  
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Alt 24.07.2010, 14:37   #5
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Da muss man mal in den Heimvertrag schauen. Ist diesbezüglich nichts geregelt erscheint mir eine Kündigung deswegen als unzulässig andererseits wenn diesbezüglich etwas drin steht muss man sich fragen ob diese Klausel überhaupt zulässig ist. Wegen der Zulässigkeit bin ich aber überfragt.

LG Stracciatellamaus
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stracciatellamaus ist offline  
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Alt 24.07.2010, 15:31   #6
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Mir wurde ein solches Formular auch kürzlich in einem Heim zusammen mit den zahlreichen Vertragsunterlagen übergeben. Ich habe erklärt, dass ich so etwas állenfalls mit dem Zusatz "handelnd als gesetzliche Vertreterin des Betreuten" unterschreiben würde, also mit der Folge, dass dem Heim gegenüber der Betreute selbst, vertreten durch mich, für vermeintliche Versäumnisse haftet. Es hat keiner verlangt, dass ich das wirklich unterschreibe. Die Mitarbeiterin sagte, das Formular gehöre zu dem Gesamtpaket und wird sonst wohl vor allem Angehörigen vorgelegt.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 25.07.2010, 13:21   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Wegen der Zulässigkeit bin ich aber überfragt.
Mumpitz! Vom Berufsbetreuer hier eine Unterschrift zu verlangen, weil man sonst seinen Betreuten aus dem Pflegeheim kickt, ist nicht nur unzulässig und sittenwidrig, sondern zumeist auch unnötig, weil (und jetzt kommt der Clou!) er genau genommen ohnehin auf diese Weise haftbar gemacht werden kann.

Als "Zahler" für Heimkosten jenseits der PV-Leistungen kommen doch (im Regelfall) in Frage:
- Betroffener selber (bei entspr. Vermögen / Einkommen)
- Angehörige (bei Unterhaltspflicht u. ä.)
- Sozialhilfeträger

Job des Betreuers mit entsprechenden Aufgabenkreisen (die bei Heimbetreuungen ja zumeist gegeben sind) ist es u. a., die Finanzierung sicherzustellen, d. h. den "richtigen" Zahler zu identifizieren und den Geldfluss zu veranlassen.

Tritt der Fall ein, den das Pflegeheim beschreibt, hat der Betreuer in (na, ich wage mal 'nen Schuss ins Blaue) 89% der Fälle einen Fehler gemacht und haftet nach § 1833 BGB.

Aber: Der Betreuer haftet handelnd als gesetzlicher Vertreter hier ("nur") gegenüber seinem Betreuten für den Schaden, der diesem durch Pflichtverletzung entstanden ist. Durch die Haftungserklärung, die das Heim wünscht, würde der Betreuer unmittelbar durch das Heim haftbar gemacht werden können (was dem Heim ggf. viel Zeit und Ärger ersparen würde) - daraus resultiert m. E. übrigens auch die zivilrechtliche Unzulässigkeit einer solchen Forderung.

Unterschreiben sollte man sowas also trotz der ohnehin bestehenden Haftung nicht.
__________________

Chesterfield ist offline  
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haftung, heimvertrag

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