Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsgericht Vermögensaufstellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Schönen Sonntag alle zusammen,
ich habe vom Betreuungagericht eine Vermögensaufstellung des Nachlasses meines Vaters bekommen. Sie wurde von seinem Betreuer ...
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25.07.2010, 17:24 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Betreuungsgericht Vermögensaufstellung
Schönen Sonntag alle zusammen,
ich habe vom Betreuungagericht eine Vermögensaufstellung des Nachlasses meines Vaters bekommen. Sie wurde von seinem Betreuer erstellt. Es gibt dort ein paar Punkte mit denen ich nicht einverstanden bin, z.B. der Wert der Münzsammlung, laut Betreuer ist sie geschätzt worden. Als ich ihn telef. bat mir die Belege zu zeigen, hat er gesagt, "Gibt es nicht." Mein Schwager hat die gleiche Sammlung 1/2 Jahr früher schätzen lassen und die fiel wesentlich höher aus. Im Fall der Fälle, wenn ich mein Pflichtteil geltend mache werde ich dann auf diese Vermögensaufstellung festgelegt und wäre es deshalb wichtig ihr jetzt schriftlich zu widersprechen und die Belege zu fordern? Habe ich dazu denn ein Recht als durch den Erbvertrag (es ist doch kein Berliner Testament , sondern ein EVertrag indem sich meine Eltern gegenseitig als Erben einsetzen und wir Kinder erst nach dem Tod beider Eltern erben)Enterbte? Geändert von Nora (25.07.2010 um 17:33 Uhr) |
25.07.2010, 17:54 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Hallo,
es gibt Marktschwankungen, und es gibt Gutachter, die selten einer Meinung sind. Ich würde meine Bedenken dem Gericht schriftlich mitteilen. Es wäre aber interessant zu wissen, von welchen Beträgen wir hier sprechen. Das Gericht kann anordnernd, dass ein Wertgutachten von einem amtlich bestellten Sachverständigungen eingeholt wird. Das kostet aber richtig Geld. Und diese Kosten sind aus dem Vermögen des Betreuten zu entrichten. Lohnt das ? Gruss Andreas |
25.07.2010, 18:05 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Danke für Deine Antwort.
Ja es lohnt sich, der Unterschied ist erheblich. |
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Stichworte |
erbanspruch, erbe, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis |
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