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Beschwerde ans Jobcenter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde ans Jobcenter? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! ich hab da mal wieder ein kleines Anliegen. Ab wann kann man beim Jobcenter Beschwerde einreichen? Folgende Situation: ...


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Alt 27.07.2010, 11:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
Standard Beschwerde ans Jobcenter?

Hallo Zusammen!

ich hab da mal wieder ein kleines Anliegen.

Ab wann kann man beim Jobcenter Beschwerde einreichen?

Folgende Situation:

Ich habe bereits vor über einen Monat 06.05.10 einen Widerspruch für meinen Klienten beim Jobcenter eingelegt (da meiner Ansicht nach "das ALG II"
falsch berechnet wurde.

Als normaler Bürger hat man ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.

mitlerweile haben wir Ende Juli, dass sind 2 Monate ohne Antwort auf mein Widerspruch. Kann man Beschwerde einreichen? Wenn ja? Wo? Beim zuständigen Jobcenter?

LG Luka
LukaB ist offline  
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Alt 27.07.2010, 12:29   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Luka,

schau mal in den § 88,2 SGG
SGG - Einzelnorm

Der nächste Schritt wäre die Klage, die nach drei Monaten eingereicht werden kann.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 27.07.2010, 22:35   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin Luka

Du kannst das Job-Center auch vorab mit einer Erinnerung anschreiben. Durchschriftlich an die Leitung des Job-Centers.
Und setz doch auch mal freundlicherweise eine Frist mit dem Hinweis auf rechtliche Konsequenzen (Untätigkeitsklage etc.) Tut so einer Behörde mal nicht schlecht, wenn sie von Ihrer Kundschaft auch mal mit einer Frist konfrontiert wird und nicht immer nur umgekehrt.
Ansonsten ist eine unerledigte Erinnerung im Falle einer Klage recht hilfreicht für die eigenen Argumente.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.07.2010, 17:50   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

das mit den Dienststellenleitern habe ich schon vor langer Zeit durchgeführt. Ohne Erfolg. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Erst als ich eine Dienstaufsichtbeschwerde direkt an

Herrn ..., Vorstand Grundsicherung
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

geschrieben habe, hat sich etwas bewegt.

Erst hatte ich bedenken, dass nun auf Stur geschaltet wird, aber mittlerweile sind alle bei der ARGE freundlich und hilfbereit.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
arbeitslosenversicherung, jobcenter, sgb2, sozialgericht, widerspruch


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