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schonvermögen und Kaution

Dies ist ein Beitrag zum Thema schonvermögen und Kaution im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe folgende Frage:ein Betreuter gilt ab 2600 € als vermögend bezüglich der Betreuervergütung. Ist ein Kautionsbuch über den ...


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Alt 29.07.2010, 14:11   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.04.2010
Ort: bayern
Beiträge: 1
Lächeln schonvermögen und Kaution

Hallo,
ich habe folgende Frage:ein Betreuter gilt ab 2600 € als vermögend bezüglich der Betreuervergütung. Ist ein Kautionsbuch über den Betrag von 800,-€ von den 2600,- abzuziehen?
Gruß celavive
celavive ist offline  
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Alt 29.07.2010, 16:41   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von celavive Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe folgende Frage:ein Betreuter gilt ab 2600 € als vermögend bezüglich der Betreuervergütung. Ist ein Kautionsbuch über den Betrag von 800,-€ von den 2600,- abzuziehen?
Gruß celavive
Gute Frage. Ich würde sagen ja, da bzw. solange das Geld zweckgebunden nicht verfügbar ist (z.B. im Gegensatz zu einem Rückkaufwert aus einer Lebensversicherung).

mfg
carlos ist offline  
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Alt 29.07.2010, 17:24   #3
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Ich würde sagen ja, da bzw. solange das Geld zweckgebunden nicht verfügbar ist (z.B. im Gegensatz zu einem Rückkaufwert aus einer Lebensversicherung).
Ich bin auch für "ja" - gesetzliche Grundlagen für diese Annahme fehlen mir aber.
__________________
Viele Grüße

Kathrin
KathrinW ist offline  
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Alt 29.07.2010, 17:49   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

siehe § 1836c Abs. 1, Ziff. 2 BGB oder gleich § 90 SGB XII
Bolder ist offline  
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Alt 29.07.2010, 21:08   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

soweit ich weiss zählt zum Schonvermögen nur das,was man wirklich hat.
Kautionsbuch "hat" man in dem Sinn aber nicht, es kann ja auch sein, dass es verbraucht oder eingesetzt werden wird.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.07.2010, 23:01   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin auch

Blöde Frage:
Das Kautionsbuch:
1. Ist das eine Kaution, die der Betreute gezahlt hat und die der Vermieter auf den Namen des Betreuten angelegt hat? oder
2. Ist das eine Kaution, die ein Mieter dem Betreuten als Vermieter gezahlt hat und dieser als Sparbuch angelegt hat?

Bei 1. würde ich sagen, das Geld steht nicht zur Verfügung, ist also nicht im liquiden Vermögen des Betreuten.

Bei 2. würde ich sagen, das Geld gehört dem Betreuten gar nicht.

Ich kann mich aber auch irren...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.07.2010, 08:16   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

hab `s mir gerade nochmal angesehen, ich befürchte wir haben kollektiv am Frager "vorbeigeantwortet". Er wollte nämlich wissen ob die 800 Ocken bei der Betreuervergütung zu den 2600 dazugerechnet werden oder evtl. davon abgezogen?

Wenn er 2600 auf der Bank hätte wäre er allerdings immer noch nicht vermögend was die Vergütung betrifft, sondern lediglich an der Grenze hin zum Status vermögend.
Die 800 Euro können nicht eingesetzt werden, stehen nicht zur Verfügung und sollten somit in diesem Zusammenhang auch keine Rolle spielen. Anders würde es aussehen wenn die Kaution am Tag X zurückerstattet würde.

Fraglich wäre auch immer noch ob die Staatskasse nicht den ersten Zugriff hat und dann ist er in der Vergütung wieder vermögenslos.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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kaution, schonvermögen


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