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Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo @all, habe eine Frage bezüglich Wohnungskündigung und Renovierung. Meine Mutter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ...


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Alt 04.08.2010, 15:50   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2010
Ort: Braunschweig
Beiträge: 13
Standard Wohnung

Hallo @all,

habe eine Frage bezüglich Wohnungskündigung und Renovierung.

Meine Mutter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ihre Wohnung zu beziehen.
Ich (Tochter) bin als Betreuerin bestellt.
Habe die Kündigung der Wohnung über das Amtsgericht beantragt, das dann nach längerer Prüfung dann auch zugestimmt wurde. Das war dann Mitte Juli 10.
Habe dann sofort eine Kündigung zum 31.8.2010 geschrieben.
Der 31.8 kommt daher, weil das Sozialamt, die die Kosten des Heimaufenthaltes übernehmen, sagt, ich darf nur noch bis einschl. August die Miete von der Rente meiner Mutter bezahlen und ab September wird der gesamte Betrag der Rente an die Pflegeeinrichtung überwiesen.
Jetzt habe ich eine Kündigungsbestätigung bekommen, zum 31.10.10 ( 3 Monate Kündigungsfrist).
Heute war jemand von der Wohngesellschaft da und sah sich die Wohnung an. Hier und da müssen Renovierungsarbeiten gemacht werden.
Protokoll bekomme ich noch schriftlich.

So nun zu meinen Fragen:

1. Was ist mit der Zahlung der Miete? Sept und Okt darf ich lt. Sozialamt nicht mehr von Ihrer Rente bezahlen!

2. Wer muss die Arbeiten in der Wohnung machen? Meine Mutter ist mittellos.

Ich bin in diesem Augenblick als Betreuerin zu sehen.

Amtsgericht sagte mir, ich muss keine Arbeiten ausführen....

Danke für die Antworten.

LG

Steffi
Steffi BS ist offline  
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Alt 04.08.2010, 16:32   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Steffi,
üblicherweise kennen die Wohnungsbaugesellschaften das Problem bereits.
- Der Sozialhilfeträger zahlt nicht mehr.
- Geld für Räumung und Renovierung ist nicht vorhanden

Du übergibst schnellstmöglich die Wohnung an den Vermieter. Dieser kann natürlich gegen deine Mutter klagen, dies macht aber wohl in dem angenommenen Fall keinen Sinn.

Also wird der Vermieter wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Laß es dir nochmals von der Sozialbehörde bescheinigen das keinerlei Kosten mehr ab dem 01.9 für die Wohnung übernommen werden.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 05.08.2010, 00:52   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2010
Ort: Braunschweig
Beiträge: 13
Standard

Hallo Andreas,

danke für deine schnelle Antwort.

Also kann ich beim Sozialamt anrufen, dass sie mir eine Bestätigung geben, dass sie ab den 1.9 keine Miete mehr zahlen und das sie auch keinerlei Renovierungskosten übernehmen!

Kann mir denn jemand in diesem Fall an die Wäsche? Ich vertrete in diesem Augenblick ja meine Mutter! Der von der Wohngesellschaft sagte mir, dass ich ja solche 1 Euro jobber beauftragen kann, die Telefonnummer schreibt er mir auf beim schicken des Protokolls.

Muss ich das jetzt alles noch regeln?

Ich bin fix und fertig.

Diese ganzen Behörden und dann noch die Situation mit meiner Mutter, ich weiß manchmal nicht mehr weiter.
Steffi BS ist offline  
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Alt 05.08.2010, 10:04   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Steffi,
alle Forderungen richten sich gegen deine Mutter als Mieterin und nicht gegen dich persönlich. Du bist nur ihr gesetzlicher Vertreter.

Und wenn kein Geld für die Räumung da ist geht das halt nicht.

Ärgerlich für den Vermieter aber nicht zu ändern. Du hast dein bestes gegeben indem du einen Antrag bei der Sozialbehörde stellst der abgelehnt wird und mehr geht halt nicht.
Natürlich baut der Hausverwalter ein bißchen moralischen Druck auf damit er die Wohnung sauber übergeben bekommt. Das musst du halt aushalten.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 05.08.2010, 10:26   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2010
Ort: Braunschweig
Beiträge: 13
Standard

Guten Morgen Andreas,

ok das hilft mir jetzt sehr.
Da bin ich doch erstmal ein ganzes Stück schlauer geworden.

Die Wohnung ist ja leer. Alle Räume habe ich noch am Samstag mit einer Freundin gefegt, gewischt. Fenster geputzt.

Also denke das war eh schon viel zu viel, aber mein Gewissen als Tochter sagte mir "mache es"!
Aber nun bin ich fertig, kann nicht mehr und will auch nicht mehr.

Die Gesellschaft sucht such schon einen Nachmieter zum 1.9. zumal meine Kündigungsfrist bis 31.10 ist. Also ich hatte es denen ja auch mitgeteilt, die wissen bescheid.
Ich hatte letzte Woche auch schon anrufe von Interessenten und am WE Wohnungsbesichtigung.
Also ich denke nun ist gut.

Schönen Tag noch und danke für die Hilfe.

LG

Steffi
Steffi BS ist offline  
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Alt 05.08.2010, 10:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hi Steffi.

Zitat:
Zitat von Steffi BS Beitrag anzeigen
Also kann ich beim Sozialamt anrufen, dass sie mir eine Bestätigung geben, dass sie ab den 1.9 keine Miete mehr zahlen und das sie auch keinerlei Renovierungskosten übernehmen!

Muss ich das jetzt alles noch regeln?
Da Deine Mutter offenbar kein Vermögen und kein großes Einkommen hat springt das Sozialamt ein - und nicht Du!

Wenn Du die o.a. Bescheinigung bekommst ist's gut, wenn nicht verweise bei Kostenfragen ans Sozialamt.

Also alles was Geld kosten könnte/soll/wird ans Sozialamt und immer der freundliche Hinweis an die, die mit offener Hand hinter Dir her rennen, dass nicht Du sondern das Sozialamt für Geld zuständig ist. Vielleicht haben die beim Amt Interesse an den Telefonnummern der 1-Euro-Jobber

Regeln musst Du das schon - aber nicht bezahlen.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 05.08.2010, 13:51   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2010
Ort: Braunschweig
Beiträge: 13
Standard

Hallo,

noch eine Frage die mir eben in den Kopf kommt.

Meine Mutter hat ja einen Selbstbehalt in Höhe von Euro 2.600 !

Muss ich eventuell dir Renovierungskosten von dieser Summe bezahlen?
Steffi BS ist offline  
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Alt 05.08.2010, 18:55   #8
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 667
Standard

Interessant dürfte in dem Zusammenhang der folgende Beschluss sein:
BVerwG, Beschluß vom 30.12.1997 - Aktenzeichen 5 B 21.97

BVerwG, Beschluß vom 30.12.1997 - Aktenzeichen 5 B 21.97
1. Mietzinsverpflichtungen, die durch die Verzögerung der Wohnungsaufgabe durch das nach § 1907 BGB erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsverfahren entstehen, sind besondere Belastungen des in stationäre Pflege genommenen Hilfebedürftigen, da sie gleichsam aus Anlaß des Hilfefalles entstehen, ohne daß der Hilfebedürftige sich ihnen entziehen könnte. Denn § 1907 BGB schaltet im Interesse des Schutzes des Betreuten vor dem Verlust seiner Wohnung als dem räumlichen Mittelpunkt seines bisherigen Lebens der Wohnungsaufgabe durch den Betreuer zwingend ein vormundschaftliches Genehmigungsverfahren vor.
2. Werden Einkommensteile desjenigen, dem stationäre Hilfe zur Pflege gewährt wird, freigelassen, um diese Verpflichtungen erfüllen zu können, erwächst dem Hilfeempfänger hieraus auch kein wirtschaftlicher Vorteil. Denn er muß die freizulassenden Geldmittel an den Vermieter abführen, um seine mietvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Garfield ist offline  
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Alt 05.08.2010, 19:25   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Interessant dürfte in dem Zusammenhang der folgende Beschluss sein:
BVerwG, Beschluß*vom*30.12.1997 - Aktenzeichen 5 B 21.97
hi gardfield,
jetzt hast du mich neugierig gemacht.
was möchte uns dieser wundersame beschluss sagen...??? kannst du es in einem für normalsterbliche verständlichen satz erkäutern und vielleicht in einen praktischen zusammenhang bringen? das wäre cool, ich müsste da sonst raten und weiß ja auch nie, ob ich dann falsch lieg.
grüssli zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 05.08.2010, 20:19   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2010
Ort: Braunschweig
Beiträge: 13
Standard

Ups nun steige ich nicht mehr durch.

Also verstehe ich das jetzt richtig. Es kann also sein, dass ich eventuell anfallende Renovierungskosten von dem sonst unantastbaren Selbstbehalt gehen muss?

Mir hat mein zuständiger Betreuer der Stadt gesagt, dass u.U. man an dieses Geld gehen soll, wenn für den Betreuten ein zu bezahlender Selbstbehalt besteht.

Ich finde dazu gehört aber eine Renovierung nicht! Oder?

Werde morgen beim Amtsgericht erstmal Beratungshilfe beantragen und mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Kann ja nicht schaden.
Steffi BS ist offline  
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Stichworte
genehmigung, kündigungsfristen, wohnung, wohnungsauflösung, wohnungskündigung


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