Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachter-Termin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wenn einer eurer Betreuten vom Psychiater begutachtet wird, seit ihr dann anwesend?
Das Heim rief mich an, dass ich ...
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11.08.2010, 19:06 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
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Gutachter-Termin
Hallo,
wenn einer eurer Betreuten vom Psychiater begutachtet wird, seit ihr dann anwesend? Das Heim rief mich an, dass ich morgen dazu kommen sollte?! Finde ich aber eher nicht. Was meint ihr? Viele Grüße Isabelle |
11.08.2010, 20:27 | #2 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo,
ich denke, das kann man nicht so pauschal beantworten. Das kommt zum einen auf die Gründe für die Begutachtung an und zum anderen auf deine zeitlichen Ressourcen. Wenn von Dritten ein Termin vereinbart wurde und du zu diesem Zeitpunkt schon anderweitig verplant bist, kannst du eben nicht dabei sein. Zerreißen oder klonen geht ja nicht so gut. Wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung weiterhin notwendig ist oder z. B. auch, ob jemand nun erwerbsfähig ist oder nicht, ist es m. E. nicht unbedingt nötig dabei zu sein. Wenn ich aber z. B. mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst einen Termin vereinbare, damit beurteilt werden kann, ob eine Unterbringung notwendig ist oder nicht, bin ich natürlich dabei. Kommt halt immer drauf an.
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Viele Grüße Kathrin |
11.08.2010, 22:48 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
wie ist denn deine Einschätzung dazu Isabelle? Kann der Betreute sich wirklich richtig ud entsprechend seiner Lage selbst vertreten? Sind die Angaben die er gegenüber dem Psychiater macht "richtig" oder unterliegen diese dem Krankheitsbild? Sind noch Zusatzinfos von Dir nötig damit die Situation deutlich wird. Danach würde ich entscheiden ob ich dabei bin oder nicht. Es ist auch oft nützlich bzw. spart manchen Termin mit dem Gutachter auf jeden Fall zu telefonieren. Da kann man oft auch gleich mitkriegen wie gründlich er die Akte gelesen hat (was nicht immer der Fall ist) und kann evtl. "korrigierend" eingreifen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.08.2010, 01:50 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Da meine Betreuerin die Aufgabenkreise Ämter, Behörden, aber auch Gesundheitsfürsorge inne hat, begleitet sie mich zu allen Terminen.
Wenn sie zu einem festgelegten Termin mal nicht kann, wird der Termin in Absprache mit ihr verschoben. Gruss, MurphysLaw |
12.08.2010, 08:05 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
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Die Betreute hat darum gebeten, dass das Gericht überprüft, ob eine Betreuung notwendig ist. Sie war von anfang an nicht damit einverstanden.
Sie ist aber überhaupt nicht in der Lage sich selbst um ihre Belange zu kümmern. Sie wurde u.a. vom selber Psychiater damals schonmal begutachtet als es darum ging, ob eine Betreuung notwendig ist. Anfangs wurde sie von 2 unterschiedlichen Psychiatern begutachtet. Beide haben bei ihr Demenz festgestellt. Auch die Hausärztin schreibt das immer in ihren Befund als gesicherte Diagnose. Wahrheitsgemäße bzw. realistische Aussagen kann die Betreute nicht machen. Sie ist überzeugt, dass sie all ihre Belange selber regeln kann. Sie kam aber mit unter 40 Kg ins Krankenhaus, hatte nur noch Stumpen statt Zähne, Dekubitus, offenes Bein, unbehandelte Herzinsufinziens, usw. und wohnte in einem Haus das bis unter das Dach zugemüllt war. Hat keine sozialen Kontakte, keine Krankenversicherung,... Ist aber der Überzugung, dass sie stadtbekannt ist und ihre berufliche Karriere runiert wenn herauskommt, dass sie im Heim ist. Dabei ist sie seit über 25 Jahren aus dem Beruf raus. Insgesamt ist es recht schwierig mit ihr. Sie weigert sich zB ihren Ausweis auszuhängen damit sie umgemeldet wird. Sie speist nur auf ihrem Zimmer und niemals mit den anderen. Sie gibt ihre Essenstabletts nicht zurück sondern hortet die Essensrest im Schrank. Ihre Wäsche gibt sie nicht raus damit sie nicht mit Etiketten versehen wird, da könnte ja auch wieder die ganze Welt erfahren, dass sie im Heim ist. Was sie als Schande emfindet. Sorry das ich euch so zugetextet habe. Wollte nur mal die Situtation der Betreuten anreißen. Ich dachte halt, dass wenn ich bei der Begutachtung dabei bin, dass dann das Gespräch irgendwie beeinflusst wird. Viele Grüße isabelle |
12.08.2010, 08:22 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Isabelle,
der Gutachter sieht die Frau jetzt vielleicht zum zweiten Mal und hat zuvor (hoffentlich) die Akte gründlich gelesen. Er kann auch nicht in die Frau hineinsehen. Den Schrank wird er sicher nicht öffnen wenn er nirgendwo die Info herbekommt, dass dort was nicht in Ordnung sein könnte. Psychische Erkrankungen sind in den meisten Fällen nicht wirklich "sichtbar" und wenn Du Infos an den Gutachter gibst geht darum wichtige Erkenntnisse und Erfahrungen zur Einschätzung der Situation/Erkrankung beizutragen. Wie gesagt, ich gebe meine Erfahrung und Einschätzung meist vorher an den Gutachter damit er Arbeitsgrundlagen hat- was er daraus macht ist dann seine Sache. Es ist vielleicht für deine Beteruungssituation nicht so prickelnd wenn Du mit dem Gutachter vor deiner Betreuten stehst und ihr widersprechen musst. Grüsse Michaela
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12.08.2010, 08:46 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 32
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sollte er die Akte gelesen haben, so müsste er über die Umstände bescheid wissen, denn in der Akte sind 2 Stellungnahmen, von mir und von der Verfahrenspflegerin, die alles schildern.
Habe ihn angerufen. Er meinte, dass er nicht genau wüsste wann der Termin heute stattfinden wird, da er im gesamten Kreis unterwegs ist und nicht sagen kann wie lange was dauern wird und er möchte mir unubersehbahre Wartezeiten ersparen. Wir haben vereinbart, dass er mich anruft wenn er Fragen hat oder sonstiges anliegt. Grüße Isabelle Geändert von Isabelle (12.08.2010 um 08:54 Uhr) |
12.08.2010, 09:41 | #8 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Manche KollegInnen scheinen unendlich viel Zeit zu haben....
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12.08.2010, 09:57 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Chesterfield,
kann sein- das mit der vielen Zeit- muss aber nicht. Es kommt doch immer darauf an wieviel Termine jemand hat, wie hilflos er damit ist, ob diese Termine Besuche "ersetzen" usw. Wenn jemand einen Termin in 12 Wochen beim Arzt hat und der Betreuer da mitgeht um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schagen- was spräche dagegen? Man sollte - auch von Betreuerkollegen- nicht immer gleich das Schlechsteste annehmen. Gruss Michaela
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12.08.2010, 10:23 | #10 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Freilich kann ich die Betreute auch abholen und nach dem Termin wieder nach Hause bringen - ich muss ja eh fahren. Auf dem Weg komm ich sicher am Aldi vorbei und kann gleich für einen anderen Betreuten Zahnpasta und Hausschuhe mitnehmen (beides dort derzeit im Sonderangebot!). Beim Arzt kann ich die Praxisgebühr für alle dort in Behandlung befindlichen Betreuten einreichen und Überweisungen abholen - ich bin ja eh schon da. Und bei der Untersuchung der Betreuten bleibe ich natürlich im Behandlungszimmer, um aufzupassen und möglichst viele Details zum Gesundheitszustand zu erfahren - ich bin ja der Betreuer, die Betreute soll mal nicht so rumzicken. Alles machbar - spricht gar nichts dagegen...
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