Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vorgehen bei Kontopfändung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorgehen bei Kontopfändung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Gabria Bezüglich der 7-Tages und 14-Tagesfrist: Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) eingeführt. Der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 25.08.2010, 21:45   #11
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 654
Standard

Zitat:
Zitat von Gabria Beitrag anzeigen
Bezüglich der 7-Tages und 14-Tagesfrist:

Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) eingeführt.
Der bisherige Schutz vor Kontenpfändung nach § 55 SGB I für Girokonten wurde dabei von 7 auf 14 Tage verlängert.

Wikipedia weiß zwar viel, ist aber manchmal nicht ganz aktuell.
Hi,

bei meine Bedenken ging es um die Aussage über den zeitanteiligen Schutz nach Maßgabe der Pfändungsschutzvorschriften.
Habe jetzt nachgelesen, was damit gemeint ist. Damit sind die Bedenken zerstreut, denn der Schutz kann soagen noch weiter gehen als 14 Tage. Der fragliche Satz bedeutet Folgendes:
Wenn der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufbraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmalig in den Folgemonat übertragen und steht zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung.
Die 14-Tages-Frist gilt also auf jeden Fall.
Garfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2010, 01:24   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

siehe auch "Forum der Rechtspfleger".
mary ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 08:33   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
Hallo Hans-Peter,
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wurde bisher vom (Haupt-)gläubiger noch nicht beantragt, aber wenn das geschieht und ich die eV für den Betreuten abgeben muss, werde ich selbstverständlich die Konten wahrheitsgemäß angeben. Ich hatte nur gefragt, wie man als Gläubiger sonst noch von Bankverbindungen erfährt, um es den Gläubigern eines verschuldeten Betreuten nicht etwa aus Unwissenheit sozusagen "unnötig leicht" und mir (wegen der Kontopfändung) schwerer zu machen.
Manchmal pfänden Gläubiger auch einfach "auf gut Glück", d.h. sie sind nicht sicher, ob der Schuldner bei der Bank ein Konto hat, versuchen aber dort zu pfänden und haben dann Glück.... Wenn der Betreute die e.V. schon mal abgegeben hat (egal für welchen Gläubiger) kann jeder Gläubiger mit Vollstreckungstitel die e.V. einsehen!!

Im Übrigen kann der Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht auch raufgesetzt werden, mach vielleicht mal einen Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger. In Ausnahmefällen hat der Schuldner - wie bei dir - mit dem Pflegeheim und so weiter mehr Bedarf, da beschliest das AG dann extra!

Geändert von michaela mohr (01.09.2010 um 08:41 Uhr)
super-juli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 14:50   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard

Zitat:

Und noch eine Frage: Wie kann eigentlich ein Gläubiger herausfinden, bei welcher Bank ich für den Betreuten ein neues Konto (ohne Dispo) eröffnet habe? Solange es kein P-Konto ist, geht keine Info an die Schufa.
Meines Wissens nach melden die Mitglieder der Schufa jede Eröffnung eines Girokontos - sowie auch abgelehnte Girokontoeröffungen.

Somit dürfte die Gironeueröffnung in einer Schufaabfrage enthalten sein, welche die Gläubigerbank jederzeit machen könnte.


Zitat:
Gerade hat man mir bei der "alten" Bank, die auf Volksnähe Wert legt, gesagt, man wolle wegen dem Aufwand solche Konten mit Pfändung nicht,
Eine Umwandlung in ein P-Konto darf keine Bank ablehnen (ist Gesetz) - allerdings für die Neueröffnung eines P-Kontos besteht keine gesetzliche Pflicht aber:
Es gibt schon seit vielen Jahren die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft keine Konten auf Guthabenbasis abzulehen.
Dazu gehört meiner Ansicht nach das P-Konto dazu.

In der Praxis sieht das anders aus: Leute, die eine Bank nicht will, werden abgelehnt.
Die Banken vertrauen darauf, dass der Betroffene nichts von seinem Girokontorecht weiss bzw. er sich nicht wehrt.

Falls eine Bank ein Konto ablehnt, muss man nur ein wenig Druck machen:

Ein Hinweis auf die örtliche Presse oder den sogenannten Ombudsmann der Kreditwirtschaft (da gibt es 3: Ombudsmann der Sparkassen, Ombudsmann der Genossenschaftsbanken, Ombudsmann der privanten Banken) langt völlig, denn die Banken wollen diesbezüglich keine Öffentlichkeit.
Insbesondere vor einen rechtlichen Betreuuer knicken sie immer ein!
__________________
Nur du allein kannst es schaffen –
aber du schaffst es nicht allein.
napi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 15:00   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von napi Beitrag anzeigen
Falls eine Bank ein Konto ablehnt, muss man nur ein wenig Druck machen:

Ein Hinweis auf die örtliche Presse oder den sogenannten Ombudsmann der Kreditwirtschaft (da gibt es 3: Ombudsmann der Sparkassen, Ombudsmann der Genossenschaftsbanken, Ombudsmann der privanten Banken) langt völlig, denn die Banken wollen diesbezüglich keine Öffentlichkeit.
Insbesondere vor einen rechtlichen Betreuuer knicken sie immer ein!
Ich halte davon ehrlich gesagt nix, weil es kein Schwein interessiert, wenn du kein Konto bekommst... schon gar nicht die Presse! Es ist nunmal leider ziemlich oft so, dass jemand kein Konto bekommt....

Banken gibts auch wie Sand am Meer, bevor ich mir mein Recht bei der einen Bank erkämpfe (und damit Probleme vorprogrammiert sind) geh ich halt zu einer anderen.

Es stimmt schon was du sagst, die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt
super-juli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2010, 16:11   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard

Nochmals: Die Banken haben die freiwillige Selbstverpflichtung (um einen entsprechenden Gesetz zuvorzukommen) Gironkonten - zumindest auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Natürlich gibt es auch andere Banken (aber so viele gibt es auch wieder nicht). Wenn Du in einer kleinen Stadt wohnst, bleibt die Volksbank und die Sparkasse.

Eine Großbank und eine Bank wie DIBA ja sogar die Postbank halte ich in solchen Fällen, insbeondere als Betreuer, gefährlich, denn mit denen kann man nicht mehr von Angesicht zu Angesicht reden.

Wer schon mal in einer Telefonendlosschleife gehangen ist, weiß von was ich rede.


Zur Presse:
Drohen heißt nicht in jeden Fall auch machen.
Aber:
1. Banken können sich heutzutage so gut wie nichts mehr in der Öffentlichkeit erlauben.
2. Irgendwelche "Lokaljournalisten" sind immer an lokalen Skandälchen interessiert. Seit der Bankenkrise hat das Standing von Banken in der Öffentlichkeit sehr gelitten und "jeder neue Skandal" wird gerne von der Öffentlichkeit gelesen und deshalb wird auch darüber geschrieben.
Ich komme aus der Branche, weiss von was ich hier rede.

Der Nachteil ist halt, dass dein Klient in die Öffentlichkeit muss - deshalb würde ich es auch in der Praxis nicht einsetzen.

Aber mit Ombudsmann und Presse drohen funktioniert. Und wenn es der kleine Servicefuzzi am Schalter nicht kapiert, sein Abteilungsleiter kapiert es bestimmt.
__________________
Nur du allein kannst es schaffen –
aber du schaffst es nicht allein.
napi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gläubiger, kontoführung, kontopfändung, p-konto, pfändung, pfändungsschutzkonto, schufa, schulden, sgb1


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39