Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorgehen bei Kontopfändung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Gabria
Bezüglich der 7-Tages und 14-Tagesfrist:
Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) eingeführt.
Der ...
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25.08.2010, 21:45 | #11 | |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 654
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Zitat:
bei meine Bedenken ging es um die Aussage über den zeitanteiligen Schutz nach Maßgabe der Pfändungsschutzvorschriften. Habe jetzt nachgelesen, was damit gemeint ist. Damit sind die Bedenken zerstreut, denn der Schutz kann soagen noch weiter gehen als 14 Tage. Der fragliche Satz bedeutet Folgendes: Wenn der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufbraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmalig in den Folgemonat übertragen und steht zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung. Die 14-Tages-Frist gilt also auf jeden Fall. |
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26.08.2010, 01:24 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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siehe auch "Forum der Rechtspfleger".
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01.09.2010, 08:33 | #13 | |
Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Zitat:
Im Übrigen kann der Pfändungsfreibetrag beim Vollstreckungsgericht auch raufgesetzt werden, mach vielleicht mal einen Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger. In Ausnahmefällen hat der Schuldner - wie bei dir - mit dem Pflegeheim und so weiter mehr Bedarf, da beschliest das AG dann extra! Geändert von michaela mohr (01.09.2010 um 08:41 Uhr) |
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01.09.2010, 14:50 | #14 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Zitat:
Somit dürfte die Gironeueröffnung in einer Schufaabfrage enthalten sein, welche die Gläubigerbank jederzeit machen könnte. Zitat:
Es gibt schon seit vielen Jahren die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft keine Konten auf Guthabenbasis abzulehen. Dazu gehört meiner Ansicht nach das P-Konto dazu. In der Praxis sieht das anders aus: Leute, die eine Bank nicht will, werden abgelehnt. Die Banken vertrauen darauf, dass der Betroffene nichts von seinem Girokontorecht weiss bzw. er sich nicht wehrt. Falls eine Bank ein Konto ablehnt, muss man nur ein wenig Druck machen: Ein Hinweis auf die örtliche Presse oder den sogenannten Ombudsmann der Kreditwirtschaft (da gibt es 3: Ombudsmann der Sparkassen, Ombudsmann der Genossenschaftsbanken, Ombudsmann der privanten Banken) langt völlig, denn die Banken wollen diesbezüglich keine Öffentlichkeit. Insbesondere vor einen rechtlichen Betreuuer knicken sie immer ein!
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01.09.2010, 15:00 | #15 | |
Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Zitat:
Banken gibts auch wie Sand am Meer, bevor ich mir mein Recht bei der einen Bank erkämpfe (und damit Probleme vorprogrammiert sind) geh ich halt zu einer anderen. Es stimmt schon was du sagst, die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt |
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02.09.2010, 16:11 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
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Nochmals: Die Banken haben die freiwillige Selbstverpflichtung (um einen entsprechenden Gesetz zuvorzukommen) Gironkonten - zumindest auf Guthabenbasis zu eröffnen.
Natürlich gibt es auch andere Banken (aber so viele gibt es auch wieder nicht). Wenn Du in einer kleinen Stadt wohnst, bleibt die Volksbank und die Sparkasse. Eine Großbank und eine Bank wie DIBA ja sogar die Postbank halte ich in solchen Fällen, insbeondere als Betreuer, gefährlich, denn mit denen kann man nicht mehr von Angesicht zu Angesicht reden. Wer schon mal in einer Telefonendlosschleife gehangen ist, weiß von was ich rede. Zur Presse: Drohen heißt nicht in jeden Fall auch machen. Aber: 1. Banken können sich heutzutage so gut wie nichts mehr in der Öffentlichkeit erlauben. 2. Irgendwelche "Lokaljournalisten" sind immer an lokalen Skandälchen interessiert. Seit der Bankenkrise hat das Standing von Banken in der Öffentlichkeit sehr gelitten und "jeder neue Skandal" wird gerne von der Öffentlichkeit gelesen und deshalb wird auch darüber geschrieben. Ich komme aus der Branche, weiss von was ich hier rede. Der Nachteil ist halt, dass dein Klient in die Öffentlichkeit muss - deshalb würde ich es auch in der Praxis nicht einsetzen. Aber mit Ombudsmann und Presse drohen funktioniert. Und wenn es der kleine Servicefuzzi am Schalter nicht kapiert, sein Abteilungsleiter kapiert es bestimmt.
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gläubiger, kontoführung, kontopfändung, p-konto, pfändung, pfändungsschutzkonto, schufa, schulden, sgb1 |
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