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Dringende Frage! Unterschied zwischen ....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dringende Frage! Unterschied zwischen .... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Kann mir einer von euch sagen, was der Unterschied zwischen einer verbindlichen Bestellung und einem Kaufvertrag ist? Es geht ...


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Alt 20.08.2010, 22:32   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Dringende Frage! Unterschied zwischen ....

Hallo!

Kann mir einer von euch sagen, was der Unterschied zwischen einer verbindlichen Bestellung und einem Kaufvertrag ist?

Es geht dabei um ein Auto, für das die v. Bestellung gemacht wurde, jedoch binnen 10 Tage wollte man zurücktreten (zunächst telefonisch binnen 7 Tage, der Chef aber nicht erreichbar war, dann per Einschreiben mit Rückschein binnen 10 Tagen).
Chef ahnte wohl was kommt und löste zeitgleich nach 9 Tagen die Bestellung aus und besteht nun auf Einhaltung des Kaufvertrages (den es so aber gar nicht gibt!)
Einschaltung eines Anwalts war vergebens, der sagt nur, Vertrag muss eingehalten werden.

Hat einer von euch noch ne Idee, wie man aus der Sache rauskommt?

Ist echt dringend *seufz*

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.08.2010, 00:01   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 610
Standard

Hi,

ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.
Was Du beschreibst, ist nicht eindeutig. Die "Verbindliche Bestellung" könnte die Annahme eines Angebots sein, dass der Autoverkäufer gemacht hat. Wer jetzt das Angebot gemacht hat und ob und durch wen es angenommen wirde, ob die beiden Willenserklärungen ohne Mängel waren und übereinstimmten und somit der Vertrag zustandekam, könnte man nur sagen, wenn man genau wüsste, was sich abgespielt hat.
Was meinst du denn damit, dass es einen Kaufvertrag "so nicht gibt"? Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, er bedarf nicht der Schriftform.
Auf welche Weise wurde denn das Rücktrittsrecht vereinbart?
Oder war das vielleicht ein Kauf im Internet, per Telefon etc.?
Hier fehlt es einfach an den nötigen Infos.
Garfield ist offline  
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Alt 21.08.2010, 00:50   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Kann mir einer von euch sagen, was der Unterschied zwischen einer verbindlichen Bestellung und einem Kaufvertrag ist?
ich sag mal so: wenn ein kunde eine bestellung rausgibt, kann er nicht mehr zurück. weil bestellung ist rechtskräftig.

es kann sein, dass schon mit der bestellung ein kaufvertrag zu stande gekommen ist, muss aber nicht:

wenn der bestellung ein angebot vom lieferanten vorausgeht, ist bereits mit der bestellung der kaufvertrag zustande gekommen.

bei bestellung wo kein vorheriges (oder bei freibleibendem) angebot, kommt der kaufvertrag erst zu stande, wenn der auftrag vom lieferanten bestätigt wird. d.h. hier kann der lieferant noch entscheiden, ob er auf das angebot eingeht oder nicht, ob ein kaufvertrag zustande kommt oder nicht. der kunde kann aber nicht mehr zurück.

für den kinden ist eine bestellung rechtsverbindlich. also auch wenn noch keine bestätigung vorliegt, ist die bestellung schon verbindlich (außer, es wäre ausdrücklich eine unverbindliche bestellung, beim auto aber unwahrscheinlich).

rücktrittsrecht von einer bestellung kenne ich eigentlich gar nicht. bei internet oder so, wird das wohl anders sein, das weiß ich aber nicht.

Geändert von zeiten (21.08.2010 um 00:53 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 21.08.2010, 00:54   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Garfield,

folgendes :
Mein Papa ist zu einem Autohändler um ein Auto zu kaufen. Es gab Verhandlungen über Ausstattung, Preis, wie das eben so halt läuft beim Autokauf.

Es kam zu einer verbindlichen Bestellung, die Wartezeit bis zur Lieferung sollte 4 Monate betragen.

Ich selber habe die Unterlagen bislang nicht gesehen, aber es ist eben kein Kaufvertrag bislang geschlossen worden, sondern eben eine verbindliche Bestellung. Ich bin an sich von ausgegangen, man könne, wie bei vielen Verträgen (im Net z.B. ) binnen 10 oder 14 Tage zurücktreten. Aus dem Grund (ich bin halt Laie) formulierte ich für meinen Vater ein Rücktrittsschreiben, welches er 1 Tag später eben per Einschreiben losschickte. Das war Freitag und 9 Tage nach dem Besuch des Autohauses. 1 Tag später erreichte meinen Vater eine Bestellbestätigung des Autos, was schon gegen die Abmachung war, denn laut meinem Vater sagte der Autoverkäufer, er würde die Bestellung nach 14 Tage in die Wege leiten. Aus dieser Vereinbarung schloss ich (nach Erzählung) eben auch eine Rücktrittsmöglichkeit.

Nun beharrt der Verkäufer auf die Bestellung und fordert bei Nichterfüllung 15% des Kaufpreises als "Schadensersatz". Ob es zu einem mündlichen Kaufvertrag (per Handschlag quasi) kam, muss ich morgen bei meinem Vater nachfragen.

Ist das jetzt ausreichend, oder hab ich noch was vergessen?

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.08.2010, 01:11   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 610
Standard

Hi,

wenn das so lief, spricht vieles dafür, dass der Autohändler das Auto mit einer bestimmten Ausstattung zu einem bestimmten Preis verbindlich angeboten hat und Dein Vater dieses Angebot angenommen hat. Letzlich kann man das nur sagen, wenn man den genauen Gesprächsinhalt kennt. Indem Dein Vater eine Rücktrittserklärung formuliert hat, hat er allerdings quasi den Beweis vorgelegt, dass er davon ausgeht, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Ein Rücktritt ist aber nur möglich, wenn ein bei Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Das 14-tägige Widerrufsrecht wie bei Internetkäufen gibt es bei Geschäften beim Händler vor Ort nicht.
Es wäre interessant zu wissen, warum der Autohändler die Bestellung erst nach 14 Tagen rausschicken wollte. Das scheint mir ungewöhnlich. Das könnte tatsächlich darauf schließen lassen, dass ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Dies würde Dein Vater bei einem Prozess allerdings beweisen müssen. Gibt es darüber etwas Schriftliches? Oder Zeugen?


Gruß

Garfield
Garfield ist offline  
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Alt 21.08.2010, 06:08   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Das ist mir hier auch alles zu wenig an Infos.

Offenbar scheint es aber so zu sein, dass der Händler die vereinbarte Rücktrittsfrist nicht eingehalten und das Auto innerhalb dieser Frist bestellt hat.
Dann geht der "Schaden" zu seinen Lasten und nicht zu deinen.

Wie wurde was vereinbart, spielt hier ne Rolle. Schriftlich oder nicht, wobei auch mündliche Vereinbarungen verbindlich sind. Nur, die müssen nachgewiesen werden.
Ich würd mich da doch mal an einen anderen Anwalt wenden.

Wenns Dicke kommt, würde ich die 15% Schadenersatz nicht zahlen, sondern das Auto kaufen und wieder verkaufen (aber nicht an diesen Händler). Dann ist der Verlust nicht so hoch.
Aber womit begründet er diesen Schadensersatz bzw. dessen Höhe? Mit seinen AGB´s?

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (21.08.2010 um 06:14 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 21.08.2010, 23:40   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Ich lasse mir morgen die verbindliche Bestellung rüberfaxen, dann folgt der genaue Wortlaut.

Danke euch schonmal! Geht nicht schneller, hab heute mit Migräne flach gelegen :-(

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 22.08.2010, 23:40   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo,

habe die Vertragsbedingungen gescannt und hochgeladen. Extern, weil für dieses Forum zu gross, die Datei.

Danke für eure Mühe

http://murphyslaw.lima-city.de/Vertragsbedingung003.pdf

Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 22.08.2010, 23:54   #9
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Bei der verbindlichen Bestellung steht genau dies oben drüber (ich weiss nicht, wie man persönliche Daten unkenntlich macht, daher kein Scan davon).
Dann die persönlichen Daten (Name, Geb-Datum, Adresse und darunter steht dann "bestellt nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der nachstehehenden und der umseitigen Geschäftsbedingungen bei oben genannter Firma (Verkäufer) folgendes Kraftfahrzeug."

Dann die ganzen Ausstattungsmerkmale des Wagens, die Kosten, dann ein paar Hinweise (darf am Airbag nicht "rumspielen" und dann auch schon Zahlungsvereinbarungen (kein Kredit) und die Unterschrift.

Ich finde da leider nirgends etwas über Rücktrittsmöglichkeiten oder Nichtigkeit des Vertrags *seufz* - ihr ?

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 23.08.2010, 00:23   #10
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 610
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Nein. Da steht, dass der Käufer an die Bestellung 3 Wochen gebunden ist. Nach den AGB des Verkäufers ist die der Auftrag Deines Vaters an den Verkäufer, ein Auto mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen zu beschaffen, also das Angebot zum Vertragsschluss, an das er für eine gewisse Zeit gebunden ist, nachdem er es abgegeben hat.
Es steht auch da, dass der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die Bestellung schriftlich bestätigt oder leistet. Wenn er das getan hat, ist der Vertrag zustande gekommen. Ein Rücktrittsrecht wurde - zumindest schriftlich - offensichtlich nicht vereinbart
Man könnte jetzt noch prüfen, ob diese AGB den Käufer unangemessen benachteiligen, da die Frist, die er abwarten muss, bis er weiß, ob der Verkäufer überhaupt liefert, recht lang ist.
Ich weiß nicht, ob das z.B. branchenüblich ist. Das mögen andere beantworten.
Garfield ist offline  
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Stichworte
auto, kaufvertrag, rücktrittsrecht, vertrag

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