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Geld, Taschengeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld, Taschengeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Unser Betreuer ist so einer von der Sorte, der reagiert bei Kritik und Sauersein mit Sanktionen. Zahlt kein Geld aus, ...


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Alt 22.08.2010, 01:54   #1
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Standard Geld, Taschengeld

Unser Betreuer ist so einer von der Sorte, der reagiert bei Kritik und Sauersein mit Sanktionen. Zahlt kein Geld aus, gibt keien Schriftstücke weiter, läßt den Betreuten schmoren, verweigert Zusammenkünfte. Wehrt keine Forderungen ab, schaltet keine Schuldnerberatung ein, treibt keine außenstehenden Forderungen ein, gibt keine Auskunft über Kontostand (EV), gibt kaum Auskünfte über allgemeinen Schriftverkehr mit Behörden weiter bzw. so verspätet, dass auch schon mal eine Frist versäumt wurde von ihm.

Auf alles muß man ihn mit einer Liste, die vorher angefertigt wurde, ansprechen, das Entsprechende dann notieren.

Der Betreute muss sich Geld leihen, weil Betreuer nix auszahlt. Wenn Quittungen von dem Betreuten vorgelegt werden, dass er sich Geld ausgeliehen hat (also keine Zahlung oder verspätete durch Betreuer), wird das damit abgetan, dass es kein Geld gibt, weil vorher keine Erlaubnis eingeholt wurde. Es ist Geld vorhanden, nur weiß keiner wohin das geht, ob es angespart wird, ob Kosten für Betreuer RA für irgendwelche Verfahren, die er führt, dafür einfach abgezwackt werden oder womöglich so aufgespart werden, dass der Betreute in verschiedenen Monaten oberhalb der Grenze liegt. damit als "vermögend" gilt.

Dem Gericht wurden Mißstände bereits mitgeteilt mit der Aufforderung, der Betreuer möge seine Rechnungslegung veranlassen. Und dann wurde beantragt, diesen Betreuer abzusetzen. Nach eigenen Angaben hat der Betreuer keine Ahnung von div. Angelegenheiten, beantragt vieles nicht richtig, übergibt Behörden falsche Zahlen und Sachverhalte. Die machen Bescheide mit den falschen Zahlen zu Ungunsten des Betreuten. Sehr wenige Dinge, die dem Betreuten vorliegen vom Betreuer, wurden als völlig falsch beantragt und somit beschieden. Dem Betreuer wurde auch schon angedroht, dass man ihn in Regreß nehmen werde mit Kopie dieser Schreiben an den Rechtspfleger.

Alle Beweise wurden gesammelt, aber es tut sich nix. Wahrscheinlich muss ein Anwalt wegen endgültiger Klärung über die Absetzung des Betreuers eingeschaltet werden, obwohl alle Schriftsätze an das Gericht Hand und Fuß haben und mit Beweismitteln belegt werden konnten.

Das gibt mal noch eine ganz unangenehme Kiste vor Gericht. Eigentlich ist ja das Gericht dafür zuständig, den Betreuer zu überprüfen und auch da könnte man sogar Staatshaftung durchziehen.

Wie viel Taschengeld steht einem Betreuten zu, wenn er seine eigene Wohnung hat. Der Betreute ist kein Sozialfall und locker stünden ihm mal monatlich 600 € zu. Der Betreuer gibt ihm in Krankenhauszeiten 50 € die Woche (weil Aufwendungen erspart werden - gilt ja nur bei Heimaufenthalt) und in Zeiten des Wohnens zu Hause 120,00.

Ein Krankenhaustageld dürfte als Einnahme nicht als Einkommen zählen und das wurde mal gar nicht vom Betreuer beim Versicherer trotz mehrerer Rückfragen angefordert.

Einen Fernseher (ein günstiger) kann sich der Betreute von 120 €/Woche auch nicht kaufen. Geld ist da und der Betreuer hat nicht das Recht den Betreuten derart knapp zu halten bei dieser Anschaffung, die nur locker 300 € kosten würde. Der Betreute ist derart in seinem Lebensstandard eingeschränkt, keine Teilhabe am kulturellen Leben möglich, obwohl Geld da ist.

Ich greif mir an den Kopf bei so viel Dreistigkeit und Dummheit, von der das Gericht und andere Behörden bereits durch den Betreuten schriftlich (bei Fehlern) informiert wurden.

Es grüßt

Lit. und Rspr.: btprax.de/Rechnungslegung

Geändert von mary (22.08.2010 um 01:58 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 22.08.2010, 07:28   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Unser Betreuer usw.......

Wie viel Taschengeld steht einem Betreuten zu, wenn er seine eigene Wohnung hat.
Zum ersten Zitat: der Betreuer ist nicht "Euer" Betreuer sondern der Deiner Tochter.Da partizipiert man nicht automatisch mit.

Man redet schon lange nicht mehr von Taschengeld, sondern vom Barbetrag. Wiesviel Barbatrg ausgezahlt wird hängt von den Vermögensverhältnissen ab. Diese kennt der Betreuer.
Angehörige haben manchmal Einblick. Aber Angehörige die sich derart abfällig äussern haben sicher keinen Einblick.

Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.08.2010, 23:04   #3
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Michaela,

abfällig war das nicht, sondern es wurden Dinge aufgeklärt, die rechtlich nicht in Ordnung sind, der Betreute von rechtlichen Dingen kaum Ahnung hat und wenn Verwandte hieran daran berechtigte Kritik üben, und Betreuer aus Unkenntnis Betreute in ihrem Vermögen und Ansehen schädigen, ist das Handeln Verwandter oder auch eingeschalteter Anwälte in Ordnung.
Da ein Betreuer praktisch schützende Funktion haben sollte, ist in dem Fall kein Schutz vorhanden.

Der Betreuer sollte Respekt gegenüber Betreuten zeigen, Offenlegung von Dingen, Aufklärung über sein Tun betreiben und nicht noch Angehörige ganz bewusst ausgrenzen, die Dinge entdecken, die wirklich rechtlich falsch und nicht in Ordnung sind.

Barbetrag, so heißt also die Sache.

Und wenn Geld da ist, wieviel ist üblich und wo ist das geregelt oder wird das "frei nach Schnauze" gehandhabt? Muss sich deshalb der Betreute so einschränken, dass keine Teilnahme mehr am öffentlichen Leben drinnen ist. Recht auf Teilhabe ist gesetzlich verankert.

Gruß

Geändert von mary (22.08.2010 um 23:35 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 23.08.2010, 00:15   #4
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Hallo Mary,

Zitat:
der etreute von rechtlichen Dingen kaum Ahnung hat und wenn Verwandte hieran daran berechtigte Kritik üben, und Betreute in ihrem Vermögen und Ansehen schädigen, ist das in Ordnung. Da ein Betreuer praktisch schützende Funktion haben sollte, ist in dem Fall kein Schutz vorhanden.
Es ist ja nicht der erste Wechsel, den vor allen Dingen Du anzustreben versuchst, oder? Du schreibst immer nur schlecht über die gesetzliche Betreuung Deiner Tochter, nie war es genug, alles lief schief, Du hattest alles am Hals. Warum übernimmst Du eigentlich nicht die Betreuung Deiner Tochter, anstatt nur mit Dreck zu werfen?

Gewöhne Dich doch einfach mal daran, dass der Betreuer Dir gegenüber nicht zu irgendeiner Auskunft verpflichtet ist. Nicht "man" macht dies und das, sondern Du treibst einen Keil.

Das Verhältnis dürfte dermaßen zerrüttet sein, dass Deine Tochter irgendwann tatsächlich den nächsten Betreuer braucht. Wenn Du all Dein angebliches Wissen und Deine Kraft in die Betreuung Deiner Tochter investieren würdest, die Du damit verbringst nach Fehlverhalten zu suchen, dann wäre doch alles prima. Nein, es wäre nicht prima... Deine Tochter möchte das offensichtlich gar nicht. Frage Dich mal warum.

Sorry, aber das Ganze kann ich kein Stück mehr ernst nehmen, es ist einfach nur noch lächerlich. Nimm Dir einen Anwalt, verklage den Betreuer, nimm das Gericht in Haftung usw. Deine Tochter tut mir wirklich leid, weil Du meiner Meinung gar nicht zulassen kannst, dass ihr die Hilfen in einem Maße zukommen, die Dir einfach nicht in den Kram passen. Was Du daraus konstruierst, das ist Dein Problem. Traurig nur, dass es auch zunehmend auf Deine Tochter übergeht.

Ich kann nicht die geringste Dummheit feststellen, wenn Deiner Tochter (nach Deiner Mutmaßung) 600,00 € mtl. übrig bleiben, ihr 120,00 € wtl. ausgezahlt werden und der Rest gespart wird. Es gibt Monate, wo 5 Wochen ausgezahlt wird, da sind 600,00 € weg. Bei dieser Summe kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass die Betroffene nicht mehr am kulturellen Leben teilnehmen könnte. Einen Einwilligungsvorbehalt gibt es auch nicht einfach mal so nebenher, Deine Tochter hat Probleme im Umgang mit Geld und darüber hast Du Dich selber zig Male beschwert. Was denn nun? Sie hat Probleme, aber das Geld soll schön weiter fließen?

Würde der Betreuer Geld ansammeln, um seine Tätigkeit als vermögend abzurechnen, ginge der Vergütungsantrag als Kopie zu Deiner Tochter und der Beschluss über die Genehmigung ebenfalls. Die Vermögensverhältnisse gehen Dich schlichtweg nichts an. Sorry, aber in so einem Fall werde ich ganz mißtrauisch, denn wer anderen Geldgier unterstellt, ist meistens selbst nicht besser. Man könnte genauso unterstellen, dass Du Dich vielleicht bereichern möchtest und nur sauer bist, dass nichts abspringt. Wie fühlt sich das an?

Der Betreuer ist lediglich dem Gericht gegenüber auskunftspflichtig, dafür gibt es 1 x jährlich eine Rechnungslegung.
Tina L. ist offline  
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Alt 23.08.2010, 07:10   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Guten Morgen,

wenn die lange und bereits monatelange (wenn nicht länger) exisitierende "Mängelliste" dem Gericht bekannt ist wie Du sagst, dann wäre da Handlungsbedarf entstanden. Ist aber nicht. Also.....?

Beim Rest kann ich mich Tina nur anschliessen. Deine Tochter tut mir wirklich leid.

Wenn im Übrigen jemand mit 120 Euro wöchentlich nicht am öffentlichen Leben teilhaben kann, dann weiss ich auch nicht was man da noch sagen könnte. Auf jeden Fall bleibt festzustellen, an der Betreuung und am Betreuer liegt das deutlich nicht. Irgendwie geraten hier Relationen ganz schön aus den Fugen denn von dieser Summe kann man annehmbar leben.

Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.08.2010, 21:01   #6
Annatevka67
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Hallo Mary,
da ich irgendwie den Eindruck habe, dass du es nicht so hast mit Berufsbetreuern, hier kurz mal die Meinung "von außen" zu deinen Fragen bezüglich Geldern:

Zitat:
Wie viel Taschengeld steht einem Betreuten zu, wenn er seine eigene Wohnung hat.
Von unseren Klienten im Betreuten Einzelwohnen (also eigene Wohnung) haben die meisten zwischen 45 (Minumum) und ca. 80 Euro in der Woche zur persönlichen Verfügung (Haushalts- und Taschengeld).
Auch unsere Klienten hätten wöchentlich mehr zur Verfügung, wenn sie nicht jeden Monat einen festen Betrag sparen würden (der bewegt sich zwischen 40 und 150 Euro).

Zitat:
Der Betreute ist kein Sozialfall und locker stünden ihm mal monatlich 600 € zu.
Klingt ein wenig "über den Daumen". Bist du dir sicher, dass 600 tatsächlich übrig sind? Sind alle Versicherungen, Strom, GEZ, etc, halt alle Fixkosten berücksichtigt?
Selbst wenn das bereits der Fall ist, klingt es mit den 120 die Woche ganz plausibel, weil (hoffentlich) ein fester Betrag monatlich gespart wird.

Zitat:
Einen Fernseher (ein günstiger) kann sich der Betreute von 120 €/Woche auch nicht kaufen.
Nee, das wäre auch der Hammer, wenn sie sich von ihrem wöchentlichen (oder sogar monatlichen) Barbetrag mal so nen Fernseher leisten könnten (da würde sich so mancher freuen ). Tatsächlich ist hierfür ja der Sparbetrag vorgesehen. Das heißt man spart jeden Monat einen festen Betrag, damit man sich -falls notwendig - mal einen neuen Fernseher, Bekleidung, Waschmaschine, o.ä. kaufen kann. Bei den Klienten mit gesetzlichem Betreuer, die glücklicherweise auch immer Sparbeträge zurückgelegt haben, rufen wir dann an, fragen, ob Kauf o.k. ist, Betreuer guckt in Akte, sagt ja oder nein, je nachdem, wie groß der Puffer grad ist.

Zitat:
Der Betreuer gibt ihm in Krankenhauszeiten 50 € die Woche
Das ist ja ein ganz Netter
WAS BRAUCHT DENN DEINE TOCHTER IM KRANKENHAUS????

Zitat:
Der Betreute ist derart in seinem Lebensstandard eingeschränkt, keine Teilhabe am kulturellen Leben möglich, obwohl Geld da ist.
Nee, tut mir leid, da muss ich mich auch den vorherigen Beiträgen anschließen. Warum ist keine Teilhabe möglich mit 120 EURO????
Mit solchen Äußerungen dürftest du andere Menschen (mit deutlich weniger Geld) schon etwas ärgerlich machen...

Hoffe die Konflikte lassen sich beilegen (klingt aber nicht so gut)
Grüße Annatevka
 
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Alt 23.08.2010, 22:15   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von Annatevka67 Beitrag anzeigen
Mit solchen Äußerungen dürftest du andere Menschen (mit deutlich weniger Geld) schon etwas ärgerlich machen...
Das kann man, neben allem anderen, nur fett unterstreichen
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.08.2010, 23:30   #8
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So Mädels, jetzt habt ihr eure Kommentare abgeben. Ich erwidere:

Wenn ein Betreuer sich in bestimmten Rechtsgebieten nicht auskennt, Mist baut, dadurch einen Betreuten entreichert, ist es die Pflicht von denjenigen, die hinter die Sache kommen, diese Misere zu benennen, und zwar auch dem Gericht. Wurde erledigt.

Wenn ich heute Mist im Büro baue, meinem Arbeitgeber ein Schaden entsteht, würde der aber nicht lange fackeln.

Mittellosen Betreuten wird vom Staat die Gebühr der Betreuung vorgestreckt. Sollten sie einmal über der sog. Freigrenze liegen, zu Geld kommen, wird Regreß genommen. Warum soll dann Regreß genommen werden von einer Leistung, die nicht gut war, fachlich fehlerhaft und damit einen Betreuten geschädigt hat.

Soll sich der Betreuer, der sich in bestimmten Rechtsgebieten nicht auskennt, sich da einarbeiten und wie bei Anwälten auch üblich - Rat anderswo holen und nicht ins Blaue hinein irgendwelche Anträge stellen, die noch dazu voller Fehler wimmeln, die somit ergangenen (Fehl)-Entscheidungen hierüber abheften und gut ists.

Mängel in der Betreuung müssen aufgedeckt werden, denn gerade das schützt den Betreuten.

Das war schon beim ersten Betreuer so. Den habe ich mal zurechtgestutzt und aufgeklärt, dann lief das, aber auch nur mit meiner Unterstützung. Irgendwann sind wir prima zurechtgekommen.

Betreuer Nr. 2 ist total resistent, kennt sich im Sozialrecht nicht aus, nicht aus im Eintreiben und Abwehren von Forderungen und auch nicht im Versicherungsrecht.

Zukünftiger Betreuer hat gerade bei diesen Aufgabengebieten was drauf, wäre ideal und ich könnte mich zurücklehnen, denn die zwei verstehen sich obendrein auch noch.

Vom Rechtlichen her wäre es für mich kein Problem die Betreuung zu übernehmen, aber Beschlüsse gegen das eigene Kind von wegen Zwangseinweisung zu veranlassen, das würde nicht gutgehen.

Also soll der Betreuer die Zahlen und Fakten gegenüber dem Betreuten auf den Tisch legen. Dieser bat ständig darum, Betreuer tut es nicht, weil er nur MIST baut und einiges wohl zuverbergen hat. Die Rechnungslegung des Betreutes wurde vom Betreuten schon bei Gericht beantragt im Zusammenhang mit der Absetzung wegen Unfähigkeit Aufgabenkreise fachlich und juristisch zu lösen.

Jetziger Betreuer ist fachlich und menschlich ungeeignet (RA) und so viel Dümmliches, aber Gerissenes, ist mir noch nie in dieser Branche widerfahren.
Als Anwalt womöglich nicht genug Mandanten, versagt, daher als Betreuer beworben?

Tja und der Richter wird mit ausreichenden Beweismitteln dieses sog. Betreuers auch noch konfrontiert werden, wenn nämlich die Angelegenheit in die nächst höhere Instanz geht, sollte er nicht absetzen. Und dann wir man sehen was auf- oder zugedeckt wurde.

Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Und so benehmt Ihr alle drei euch bei den Beiträgen.

Es grüßt

Geändert von mary (23.08.2010 um 23:36 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 23.08.2010, 23:59   #9
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Zitat:
Das war schon beim ersten Betreuer so. Den habe ich mal zurechtgestutzt und aufgeklärt, dann lief das, aber auch nur mit meiner Unterstützung. Irgendwann sind wir prima zurechtgekommen.
Ihr seid prima zurechtgekommen und ohne Dich geht nix? Du liebe Güte, werden die Betreuer von Dir fremdgesteuert oder was? Du gibst die Betreuung in andere Hände und willst aber trotzdem die Fäden in der Hand behalten. Wo ist der Gute denn abgeblieben, nachdem Du Dir den zurechtgestutzt hast?

Zitat:
Vom Rechtlichen her wäre es für mich kein Problem die Betreuung zu übernehmen, aber Beschlüsse gegen das eigene Kind von wegen Zwangseinweisung zu veranlassen, das würde nicht gutgehen.
Ausreden. Schon mal was von Teilung der Aufgabenkreise gehört? Du übernimmst alle rechtlichen Sachen und die Gesundheitsfürsorge übernimmt ein Betreuer. Dann kannst Du Dich austoben und musst nicht mehr einen nach dem anderen in die Flucht schlagen.


Zitat:
Betreuer Nr. 2 ist total resistent, kennt sich im Sozialrecht nicht aus, nicht aus im Eintreiben und Abwehren von Forderungen und auch nicht im Versicherungsrecht
Zitat:
Jetziger Betreuer ist fachlich und menschlich ungeeignet (RA) und so viel Dümmliches, aber Gerissenes, ist mir noch nie in dieser Branche widerfahren
Er ist Rechtsanwalt und hat also keine Ahnung, aber Du hast sie? Und unsere Branche kennst jetzt auch schon, das wird ja immer doller.

Zitat:
Zukünftiger Betreuer hat gerade bei diesen Aufgabengebieten was drauf, wäre ideal und ich könnte mich zurücklehnen, denn die zwei verstehen sich obendrein auch noch.
Hoffentlich hustet Dir das Gericht etwas und macht das kein 3. Mal mit. Der Neue würde nämlich irgendwann genauso enden wie die zwei davor.

Seit Eintritt in dieses Forum gibt es von Dir nur allerschlimmstes Gehetze gegen die Betreuer Deiner Tochter und Betreuer im Allgemeinen. Auf vernünftige Antworten verliert man die Lust, weil Du völlig resistent bist und scheinbar viel lieber weiter in Deiner Rolle aufgehen möchtest.
Tina L. ist offline  
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Alt 24.08.2010, 07:25   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen

Die Rechnungslegung des Betreutes wurde vom Betreuten schon bei Gericht beantragt im Zusammenhang mit der Absetzung wegen Unfähigkeit Aufgabenkreise fachlich und juristisch zu lösen.
Ja, ja und die Erde ist `ne Scheibe.
Rechnungslegungen werden nicht beantragt sondern fallen automatisch jährlich an- soviel zum "Fachwissen". Wenn danach die Kenntnisse des Kollegen beurteilt werden, dann wundert mich nichts mehr.

Es ist traurig aber manche Diskussionen sind leider sinnlos.
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betreuerwechsel, geldverwaltung, taschengeld


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