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Betreuter in psychologischer Behandlung - Datenschutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter in psychologischer Behandlung - Datenschutz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Frage: wenn ein Betreuter sich in psycholog. Behandlung begibt, inwieweit ist hier der Datenschutz des Betreuten gewährleistet, wenn der Aufgabenkreis ...


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Alt 22.08.2010, 23:25   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Betreuter in psychologischer Behandlung - Datenschutz

Frage:

wenn ein Betreuter sich in psycholog. Behandlung begibt, inwieweit ist hier der Datenschutz des Betreuten gewährleistet, wenn der Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge umfasst?

Da ja der Psychol. seinen Bericht auch gegenüber der KK abgibt, könnte ja der Betreuer auch Einsicht in den Bericht des Psychologen über die KK nehmen. Eine Intimsphäre wäre gar nicht mehr gewährleistet.

Denn: der Betreute holt sich vom Hausarzt eine Überweisung für einen Psychologen, der Betreuer wird hiervon informiert vom Hausarzt und damit weiß der Betreuer spätestens bei der Abrechnung der Krankenkasse des Psychologen, wer der Psychologe ist und was er in seinem Bericht schreibt und kann Einsichtnahme in die Akte der KK nehmen, den Bericht so für sich und das Gericht auswerten lassen.

Gruss
mary ist offline  
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Alt 22.08.2010, 23:53   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Da ja der Psychol. seinen Bericht auch gegenüber der KK abgibt, könnte ja der Betreuer auch Einsicht in den Bericht des Psychologen über die KK nehmen.
hi mary,
das stimmt nicht. es geht scheinbar um einen psychologischen psychotherapeuten. dieser schreibt NIEMALS!!! einen bericht mit klarnamen an die kk. hier kann nichts durchsickern.

beim bewilligungsverfahren ist es so, dass die therapeutin den antrag ausfüllt, da sind die daten von der chipkarte drauf: name, gebrutsdatum, trallala. und weiter steht eine diagnose auf diesem wisch und ein geheimes kürzel, das ist alles.

außerdem ist ein verschlossenen umschlag dabei, wo der bericht über die patientin drin ist. der bericht enthält aber nicht den namen der patientin, sondern ebenfalls dies geheime kürzel. dieser umschlag geht verschlossen weiter dann zu einem gutachter der kk. der gutachter gibt dann seinen seegen zu der therapie oder auch nicht. der teilt das dann unter dem geheimen kürzel der kk mit. darüber wird das zugeordnet. der bericht verbleibt beim gutachter. kein mensch erfährt, was drin ist, bzw. der gutachter, weiß zwar was drin steht, weiß aber nicht, wer die person ist.

also da ist keine spielraum für irgendwelche datenweitergabe.


Zitat:
...der Betreuer wird hiervon informiert vom Hausarzt...
wenn die patientin nicht will, dass der betreuer informiert wird, kann sie das dem hausarzt sagen und der hat sich an die schweigepflicht zu halten! da ist es ganz egal, ob da gesundheitssorge besteht oder nicht. es sei denn, die patientin wäre nicht einwilligungsfähig. aber falls sie das ist, ist der arzt an die schweigepflicht gebunden.

wenn kein vertrauensverhältnis zum betreuer besteht, sollte sie das also tun.
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 23.08.2010, 10:18   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
Da ja der Psychol. seinen Bericht auch gegenüber der KK abgibt, könnte ja der Betreuer auch Einsicht in den Bericht des Psychologen über die KK nehmen. Eine Intimsphäre wäre gar nicht mehr gewährleistet.
Hm... also... *lol*
Es gibt auch nix Spannenderes für mich als Betreuer, als irgendwelche Berichte irgendwelcher Psychotherapeuten über meine Betreuten...
Nachdem ich ungewollt nicht nur Detailaussagen über Kindesmissbrauch durch einen Betreuten und Missbrauch an Betreuten lesen musste... sondern auch noch Photos von offenen Dekubituswunden und Darminnenwänden unter die Nase gehalten bekam, frage ich mich manchmal, wo eigentlich MEINE Intimsphäre bleibt bei dem Job....

Das gibt dem Begriff "Paranoia" eine ganz neue Dimension...



Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn die patientin nicht will, dass der betreuer informiert wird, kann sie das dem hausarzt sagen und der hat sich an die schweigepflicht zu halten! da ist es ganz egal, ob da gesundheitssorge besteht oder nicht. es sei denn, die patientin wäre nicht einwilligungsfähig. aber falls sie das ist, ist der arzt an die schweigepflicht gebunden.
Mit solchen Behauptungen wär ich vorsichtig...
__________________


Geändert von Chesterfield (23.08.2010 um 10:21 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 23.08.2010, 11:11   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Mit solchen Behauptungen wär ich vorsichtig...
wieso das jetzt...?
nene, chester... du verwirrst mich nicht.


schau mal hier: Quelle: Datenschutzzentrum Schleswigholstein
Zitat:
Hat der Arzt jedoch unzweifelhaft Kenntnis von dem entgegen stehenden Willen des Patienten erlangt - etwa durch eine Mitteilung des Patienten gegenüber dem Arzt - so sollte der Arzt diesen Willen berücksichtigten und dem Betreuer die Auskunft verweigern.
ich meine, klar, damit wär eine sinnvolle betreuung in gesundheitsdings natrürlich absurd.... was aber erst mal nix an den rechten der betroffenen ändert...
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 23.08.2010, 13:07   #5
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Darf ich mal was fragen:

Auch ich betreue meinen Vater in Gesundheit.

Jetzt geht er zum Arzt - egal ob Urologe oder Psychiater. Um die Intimphäre zu waren, erfahre ich nichts von diesen Ärzten. Wie helfe ich meinem Vater? Wie kann ich dafür sorgen das er die bestmögliche Behandlung bekommt? Wie kann ich die Notwendigkeit der Untersuchungen bewerten? Und,und,und ...

Das Gleiche gilt ja auch für einen Betreuer. Er muss doch wissen was los ist. Wie soll er sonst helfen? Selbstverständlich hält er sich (oder ich mich) an den Datenschutz und erzählt nichts den Familienangehörigen. Das dürfen wir nämlich nicht!

Es ist schade wenn kein Vertrauen mehr besteht. Dann muss man das Konstrukt hinterfragen.

Mary: Mich würde mal interessieren wie die Betreute das selber sieht.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 23.08.2010, 15:00   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ich habe in machen Threads den Eindruck, alle reden aneinander vorbei - wie in diesem auch ....

Mit der Gesundheitssorge halte ich es es im Wesentlichen so, wie in der gesamten Betreuung auch: Ich vertrete den Betroffenen in den Angelegenheiten, in denen er sich nicht alleine vertreten kann.
Letztendlich geht es auch hier um den Willen des Betroffenen, solange es zu seinem Wohle dient.

Ich werde mich hüten, mich in die Feinheiten einer Psychotherapie reinzuknien oder mich da überhaupt reinknien zu wollen ... weil ich dies überhaupt nicht beurteilen KANN. Ich kenne nicht die Feinheiten alle Methoden und würde mich in Übertragungen und Gegenübertragungen reinhängen ... und in Abhängigkeitsstrukturen, die bei einer PT vorläufig meistens entstehen - gewollt.

Aber ... wenn ich ne alte Dame in Betreuung habe, die nach ner Änderung der Medikation dementer wird, als sie es vorher war, dann werde ich schon beim Arzt intervenieren, um dies rückabzuwickeln.

Wenn der senile Greis im Pflegeheim ein brandiges Bein hat, dann bin ich es, der die Amputation bewilligt, - nach Genehmigung durch das AG selbstverständlich...
... oder die OP, wenn ER/SIE das nicht mehr verstehen. Aber ich muss es verstehen, und dazu bedarf es eines Aufklärungsgespräches durch den Arzt
... und die Trachetomie, und die PEG usw.

Und genauso wird in einem nötigen Gespräch mit dem Arzt zu entscheiden sein, wenn der Betroffene in eine Einrichtung gehen soll, um seine sozialen Kompetenzen wieder zu entwickeln, weil er sich ne drogeninduzierte Psychose eingefangen hat.

Ich denke und so halte und verstehe ich es auch, dass wir als Betreuer - sprich Vertreter eines Menschen in der Gesundheitssorge handeln, wenn er dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Soweit meins.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 23.08.2010, 15:18   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Ich habe in machen Threads den Eindruck, alle reden aneinander vorbei - wie in diesem auch ....
kann schon sein... oder du verstehtst nicht worum es den einzelnen hier geht.
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zeiten ist offline  
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Alt 23.08.2010, 15:45   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
kann schon sein... oder du verstehtst nicht worum es den einzelnen hier geht.
... na dann erklär doch mal, worum es DIR geht.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 23.08.2010, 16:21   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
... na dann erklär doch mal, worum es DIR geht.
wenn ich mich recht erinnere..., dachte ich, dass mary irgendwelchen verschwörungstheorien nachhängt, die unbegründet sind. darum hab ich gesagt, dass berichte von therapeuten nicht an krankenkassen geschickt werden. und deswegen auch niemand (alos auch keine betreuerin) da überhaupt irgendwie einblick nehmen könnte...

und weil ich generell auf betreutenrechte stehe, fand ich im zusammenhang passen zu sagen, dass die ärztliche schweigepflicht mit einer betreuung nicht automatisch, grundsätzlich, unwiderbringlich aufgehoben ist. und dass die betreute das uu. in der hand hat. weil ich meine, wenn die betreute das weiß, kann sie selber entscheiden, was sie da machen will, anstelle zu meinen, sie wär auf gedeih und verderb ausgeliefert....

und weil chester mir da irgendwie mit dem zeigefinger kam, hab ich nochmal die quelle gesucht, um meine aussage zu belegen. weil ich es nämlich seeeeehr genieße, es besser zu wissen!

na, jetzt klarer?

gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 26.08.2010, 23:35   #10
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Zeiten, der Betreuer hat Gesundheitsfürsorge, setzt sich mit allen Ärzten in Verbindung, die der Betreute aufsucht.

Und auch mit der Krankenkasse hat sich der Betreute in Verbindung gesetzt wegen einer Frage, die wurde abgewimmelt mit dem Hinweis, dass er keinerlei Auskunftsrechte besitzt. Auch hat sich der Betreute mit der Krankenkasse wegen Fehlmedikation- und Behandlung in Verbindung gesetzt. Das interessierte die gar nicht, sondern der Betreuer wurde informiert und der hat alles dies unterbunden. Keine Rechte mehr.

Der Hit ist, dass der Betreuer Ärzte vorschreibt und von diesen auch über Behandlungen und Gesundheitszustände informiert wird.

Letztens hat der Betreute einen Arzt "abgesägt", sofort hat der Betreuer dies dem Gericht brühwarm mitgeteilt.

Beim Psychologen ist es so, dass dieser éinen gewissen Stundensatz (erstmals 25 Stunden) bewilligt bekommt, der Psychologe muss nach den 25 Stunden, falls Verlängerung und der Patient dies wünscht, der KK einen Bericht abgeben, damit die Verlängerung durchgeht und auch er muss einen Endbericht liefern an die KK. Die wollen ja wissen, wofür sie bezahlen.

Damit hat der Betreuer wiederum die Möglichkeit, den Bericht des Psych. bei der KK einzusehen. Diese Berichte sind nicht anonymisiert. Also nix mit Datenschutz und Wunschdenken von wegen Verweigerung.
Also ein schönes Leben ist das nicht mehr oder?

Bei Betreuung Aufgabenbereich Behörden etc. inkl. Bereich Gesundheit ist der Betreute praktisch ausgeschlossen, sich selber einen Anwalt zu nehmen.

Wegen der Anfechtung einer Betreuung oder Betreuerwechsel hat er dieses Recht gerade noch.

Obwohl der Betreute Aufgabenkreis Behörden etc. absolut nicht benötigt, weil er sich selber darum kümmern kann, wird ihm dieses Recht auch abgeschnitten, weil die Aufgabenkreuise im Beschluss benannt sind, allerdings kein Einwilligungsvorbehalt.

Meiner Meinung könnte er dann ja auch selber handeln in diesen Bereichen, sofern das fachlich und juristisch Hand und Fuß hat.

Der Betreuer gibt sich erst mal freundlich, aber unverbindlich, hegt auch kaum Kontakte, monatlich z.B. 30 Minuten mit dem Betreuten. Sollte ihm was zu Ohren kommen, was in sein Erziehungskonzept, vielleicht war der früher mal Sozialarbeiter, nicht reinpasst, informiert er das Gericht. Dann schreibt wiederum das Gericht ihn an und dann tut er so, als würde er im Sinne des Betreuten handeln, ihn vor der Allmacht retten.

Aus den Gerichtsakten, die der Betreute einsah gehen wirklich Vermerke hervor, die nicht von Achtung vor dem Betreuten handeln. Der wird zerissen in der Luft "der Betreute wird sich wundern, wenn ich dem ... € nur gebe. Dann können Sie schon jetzt damit rechnen, dass er rückfällig wird."

gelöscht wegen Unsinnigkeit- wie immer also. M. Mohr
Gruss

Geändert von michaela mohr (27.08.2010 um 06:40 Uhr)
mary ist offline  
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