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Rechtskraft?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtskraft? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einem thread im Rpfl-Forum habe ich entnommen, daß es nicht OK sei, eine Genehmigung (für irgendwelche finanziellen Transaktionen) vor Eintritt ...


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Alt 23.08.2010, 19:10   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rechtskraft?

Einem thread im Rpfl-Forum habe ich entnommen, daß es nicht OK sei, eine Genehmigung (für irgendwelche finanziellen Transaktionen) vor Eintritt der Rechtskraft "zu benutzen", also z.B. um eine Abhebung, Überweisung, Anlage, usw. zu tätigen.
Mein bisher einziger derartiger Beschluß enthält überhaupt keinen Rechtskraftvermerk. Hätte ich da als eaB etwa von alleine wissen müssen, um welche Fristen es sich handelt, um diese überhaupt beachten zu können?

Gruß - jelka
 
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Alt 23.08.2010, 19:44   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo jelka,

bei uns steht seit September standartmässig der Hinweis drunter, dass der Rechtskraftvermerk abgewartet werden muss und mir dann unaufgefordert zugeht. Bei Dir nicht?
Wie alt sind die Beschlüsse ohne diesen Zusatz?

Gruss Michaela

PS: wobei ich jetzt nicht weiss ob das für eaB`s auch so gilt.
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Alt 23.08.2010, 19:47   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ja sicher.

Nehmen wir an du willst n Feststellungsbescheid über deine Vergütung bei Vermögenden.
Du stellst den Antrag und das AG schickt dir den Beschluss, für den ab Bekanntgabe an alle Beteiligten Beschwerdefrist von 4 Wochen gilt. Dann schickt dir die Geschäftsstelle nach 4 Wochen den jetzt rechtskräftig gemachten Beschluss - oder auch nicht *grins ... aber da passen wa schon auf. Oder?

Gilt so seit Einführung des FamFG am 01.09.09 - hier spez. § 63 FamFG
Gr. R.

FamFG - Einzelnorm
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Alt 23.08.2010, 19:49   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Michaela ... du bist mir mal wieder zuvorgekommen
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Rudi ist offline  
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Alt 23.08.2010, 20:41   #5
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke für Eure Antworten.

@Rudi
Ich bin seit Mai 09 eaB = ehrenamtliche Betreuerin (2 Betreute), also nix mit Vergütung
(oder viel Erfahrung)
@Michaela
Der Beschluß ist vom Mai 2010

Gruß - jelka
 
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Alt 24.08.2010, 05:23   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Sorry Jelka, das hatte ich überlesen.

Nach meiner Meinung ist es aber nicht relevant, ob du eaB bist oder nicht.
Relevant wäre allenfalls, ob du befreiter Betreuer bist oder nicht. Wenn du aber schon einen Genehmigungsbeschluss für eine finanzielle Transaktion - wie du schreibst -, sagen wir der Entnahme von Geld von einem Sparbuch, brauchtest, dann bist du es offenbar nicht und für dich gilt auch, was ich oben geschrieben habe.

Hab einen schönen Tag.

Gr. Rudi
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Alt 24.08.2010, 09:54   #7
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ich habe nochmal in den gesamten "Finanzbeschlüssen" dieses Betreuungsfalles geblättert (bis 2008), anscheinend ist es beim hiesigen AG nicht üblich, selbige mit einem Rechtskraftvermerk zu versehen.
Ich muß/sollte aber nun doch davon ausgehen, daß die von Rudi genannten Fristen immer gelten?? Also sollte ich (falls planbar) einen Antrag ca. 5 Wochen vor einem notwendigen "Aktionstermin" stellen, damit ich zum erforderlichen Zeitpunkt handeln darf???
Ist das wirklich so kompliziert?

Gruß - jelka
 
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Alt 24.08.2010, 10:18   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Nee Jelka,
das mit dem Rechtskraftvermerk gilt m.E. erst seit dem 01.09.09.

Für Rechtsgeschäfte und einstweilige Anordnungen gelten auch nur 2 Wochen - d.h., wenn du z.B. ein Haus verkaufst oder einen länger bindenden Vertrag abschließt.
Vier Wochen bei solchen Sachen, wie mit den Sparbücher.

Ich hab dir oben n Link reingestellt. Klick da mal rauf, du kommst direkt zu der entsprechenden Rechtsvorschrift.

Gr. Rudi
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Alt 24.08.2010, 10:19   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Ich habe nochmal in den gesamten "Finanzbeschlüssen" dieses Betreuungsfalles geblättert (bis 2008), anscheinend ist es beim hiesigen AG nicht üblich, selbige mit einem Rechtskraftvermerk zu versehen.
Hallo jelka,

die genannte Regelung mit dem Rrechtskraftvermerk gilt erst ab dem 1.9.2009. Klar dass Du aus 2008 und früher nichts finden kannst.

Es ist tatasächlich ein umständliches Verfahren, Du kannst es umgehen indem der Betreute selbst bestimmte Dinge unterschreibt- wenn er kann- oder Dir eine allgemeine Ermächtigung ausstellen lassen

Grüsse Michaela
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Alt 24.08.2010, 10:21   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Rudi, das wird doch jetzt nicht zur Gewohnheit werden..... diesmal warst Du schneller
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Stichworte
beschluß, genehmigung, rechtskraft


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