Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Seit wenigen Wochen betreue ich einen Mann im Alter von 64 Jahren. Er lebt schon lange in einer großen ...
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06.05.2005, 10:25 | #1 |
Gast
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Gesundheitssorge
Hallo,
Seit wenigen Wochen betreue ich einen Mann im Alter von 64 Jahren. Er lebt schon lange in einer großen Fachklinik. Da ich für alle Angelegenheiten eingesetzt bin, sorge ich mich also auch um die Gesundheit. Nach Einsicht in die Akte für Medikation bekam ich einen Schreck! Der Betroffene erhält pro Tag 9 verschiedene Medikamente. Drei zum Sedieren, eins zum Abführen, etwas zur Blutverdünnung, eins für das Herz und drei Präparate gegen Bluthochdruck. Bevor ich mit dem behandelnden Arzt spreche, würde ich mich gern von einer unabhängigen Stelle beraten lassen inwieweit meine Sorge, die Medikamente könnten in dieser Menge eher nachteilig sein, berechtigt ist. An wen kann ich mich wenden? Lieben Gruß! Rijwe |
06.05.2005, 11:11 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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ohne
Hallo,
bei Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie... usw. Genau das würde ich machen. Gruss Andreas |
06.05.2005, 14:20 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Patientenrechte
Hallo Rijwe,
so ist es nunmal, die Medizin machts möglich. Ob aber auch alle Maßnahmen notwendig oder sinnvoll sind, lässt sich bezweifeln. Zum einen gibt es in jeder größeren Klink eine/n Patientenbeauftragte/n. So etwas wir eine Ombutsfrau oder -mann. Da kann man seine Bedenken erst einmal loswerden. Natürlich wird auch sie/er nicht die Therapie völlig in Frage stellen, ist ja selbst Teil des Systems, sprich angestellt und in der Regel nicht fachkompetent. Darüber hinaus kannst du aber auch den Hausarzt fragen und ihm die medizinischen Maßnahmen schildern. Er oder sie hat dann die Möglichkeit, sozusagen unter Kollegen mit den Ärzten der Klinik zu sprechen und sich zu erkundigen, ob denn alles sinnvoll und erforderlich ist. Sollte er oder sie dann ernsthafte Bedenken haben, dann liegt es an dir, dem Gericht deine Zweifel mitzuteilen und um ein externes Gutachten zu bitten oder die Verlegung des Betreuten in ein anderes Klinikum anzuordnen. Vorausgesetzt du hast die Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge aus Aufgabengebiete. Dies hört sich reichlich irreal an. Ich habe schon einen Patienten aus einer Klinik rausgeholt, nachdem sie beabsichtigten, ihn schlicht durch Unterlassen zu töten. Er konnte nicht mehr selbständig trinken und statt ihm Infusion zu legen, um die mehrmals dringend gebeten wurde, gaben sie ihm noch Entwässerungstabletten. Das andere Krankenhaus gab ihm ersteinmal 5 Infusionen, denn das Blut war bereits nahezu geliert. Danach konnte der Betreute auch wieder lächeln und lebte noch ein gutes halbes Jahr und er wie auch die Angehörigen hatten ausreichend Zeit, sich voneinander zu verabschieden. In diesem Sinn viel Erfolg Heinz |
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Stichworte |
gesundheit, gesundheitsfürsorge, krankenhaus |
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