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Betriebskosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betriebskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Ich hab mal wieder ne frage. Kennt sich jemand mit ALG II aus? Folgender Sachverhalt. Ein Betreuter von ...


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Alt 26.08.2010, 11:22   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 13
Standard Betriebskosten

Hallo zusammen.

Ich hab mal wieder ne frage.

Kennt sich jemand mit ALG II aus?

Folgender Sachverhalt.

Ein Betreuter von mir hat einen Folgeantrag auf ALG II gestellt.
Und die Betriebskostenabrechnung zeigt ein Guthaben.
Mein Klient hat aber in diesem Jahr der Betriebskostenabrechnung noch ein halbes jahr gearbeitet (sechs monate ), danach ein halbes Jahr ALG I

Darf das Jobcenter die das Guthaben für die Unterkunfts- und Heizungskosten verrechnen und im darauf folgenden monat weniger ALG II bezahlen weil es verrechnet wird?

Ich mein ich würde es ja verstehen wenn er bereits im vergangen jahr algII bezogen hätte und es dann verrechnet wird aber doch nicht wenn er im Jahr 2009 gearbeitet hat oder???

und im SGBII § 22 Unterkunft und Heizung steht auch nichts genaueres.

danke für einen Rat.

LG Luka
LukaB ist offline  
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Alt 26.08.2010, 11:32   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von LukaB Beitrag anzeigen
Darf das Jobcenter die das Guthaben für die Unterkunfts- und Heizungskosten verrechnen und im darauf folgenden monat weniger ALG II bezahlen weil es verrechnet wird?
ich meine, sie dürfen das. und zwar aus der logik heraus, dass, falls es umgekeht wäre, also dass eine nachzahlung ins haus steht, sie die ja zum jetztigen zeitpunkt auch übernehmen würden. da könnten sie ja nicht argumentieren, dass sie nicht zahlen, weil die kosten ja angefallen sind, als noch kein alg2 bezug war.... sondern sie zahlen, weil not am mann ist.

und in diesem fall ist es halt umgekehrt: sie ziehen ab, weil keine not am mann ist.

ich hab das irgendwo gelesen und kann nicht beschwören, dass das stimmt. aber es erschien mir recht logisch...
__________________
10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen.

zeiten ist offline  
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Alt 26.08.2010, 11:44   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ja, es wird angerechnet. Iss leider so. Iss ungerecht, aber was ist schon gerecht.

Guthaben aus Betriebskosten zählen als Einkommen, also gilt SGB II, § 11.
Du musst die Betriebskostenabrechnung eh einreichen, weil sich die Mietberechnung ändert.
Vergiss das bloss nie. Die ARGE reagiert da mitunter recht gallig.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Stichworte
alg2, betriebskosten, nebenkosten, unterkunft


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