Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe 3 - Verwandte möchten Geld und Heimplatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Laut meinem Onkel hat er nur eine Kontovollmacht.
Das haben er und meine Oma schon geregelt als es ihr noch ...
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27.08.2010, 18:30 | #11 |
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Laut meinem Onkel hat er nur eine Kontovollmacht.
Das haben er und meine Oma schon geregelt als es ihr noch gut ging. Im Krankenhaus hat man ihn wohl nur gefragt ob er Betreuer sein möchte und da war auch eine Frau vom Gericht. An wen müsste er sich denn nun wenden ? |
27.08.2010, 18:34 | #12 |
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Beiträge: 10
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Er bekommt auch nichts zugeschickt.
Meine Mutti pflegt ihre Eltern - können ebenfalls Beide weder lesen, sprechen, schreiben oder laufen. Und sie bekommt dann Post und muss dem Gericht ein Schreiben aufsetzen über die dortige Situation. |
27.08.2010, 20:15 | #13 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat:
also, ich erkäre dir mal ganz grob, wie das mit betreuungen läuft. erst ein mal, wenn deine oma eine bankvollmacht an deinen onkel gegeben hat, als es ihr noch gut ging, dann hat diese vollmacht immer vorrang vor einer betreuung. ich vermute, dein onkel kümmert sich dann um sämtliche finanzielle belange deiner oma und das wird auch so bleiben. da ändert dann eine betreuung (von wem auch immer) nichts dran. es ist aber so, dass die belange deiner oma nicht ausreichend geregelt sind, wenn nur eine bankvollmacht vorliegt. weil es müssen ja auch die gesundheitlichen angelegenheiten geregelt werden. wenn es um ärtzliche behandlung geht, muss jemand anstelle deiner oma zb. einwilligen. und das darf nur jemand, der dafür auch die "erlaubnis" hat. in manchen familien gibt es für diesen fall eine vorsorgevollmacht. dann ist schon im vorfeld festgelegt, wer im fall der fällt für die omi entscheiden soll. wenn nun aber bei deiner oma nichts weiter bevollmächtit ist, dann muss nun das gericht entscheiden, wer deine oma in zb den gesundheitsbelangen vertreten soll. das verfahren ist so, dass zum einen die oma begutachtet wird und auch familienangehörige befragt werden, ob sie die betreuung übernehmen wollen. (scheinbar wurde dein onkel ja im kh schon danach gefragt.) und dann etnscheidet das gericht, was es meint, was für deine oma am besten ist... also erst mal die frage: wann wurde dein onkel gefragt. dann muss schon zu dem zeitpunkt von jemandem die betreuung angeregt worden sein, sonst hätte "frau vom gericht" ja nicht fragen können. war deine oma länger im kh? normalerweise wird, wenn die betroffene im kh ist und keine eigenen entscheidungen treffen kann, im schnellverfahren ein betreuer eingesetzt, weil ja im kh entscheidungen getroffen werden müssen... das ist ja offenbar bei der omi nicht passiert... wenn es nicht so ganz dringend ist, kann so ein betreuungsverfahren schon mal ein paar monate dauern. das weiß man nicht, das kommt darauf an, wie viel die leute bei gericht und in der behörde zu tun haben. dein onkel kann aber nachfragen, was nun genau da im moment läuft. und er soll unbedingt sagen, dass er bereits eine bankvollmacht hat und sämtliche finanzen deiner oma regelt. dann weiß das gericht schon mal, dass es dafür niemanden einsetzt. außerdem soll er dann sagen, dass er selbst die betreuung übernehmen möchte, weil er das ja schon längerfristig offenbar macht, die omi im hause wohnt und er sich sowieso gern kümmert. ob es gut ankommt bei gericht, wenn er da groß über seinen bruder abläster und sachen erzählt, dass die schwägerin im heim geklaut hat.... das glaube ich eher nicht. also: betreuungsbehörde anrufen und nachfragen, was da läuft... gruß, zeiten
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28.08.2010, 12:38 | #14 |
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Er hat gesagt das er sie pflegen wird und sich dort eintragen lassen und seinen anderen Bruder ebenfalls.
Sie haben zu ihm gesagt das er dann der Betreuer 1 und der Bruder Betreuer 2 ist. Er hat aber nie einen Betreuerausweis zugeschickt bekommen und meine Oma hat auch keinen Schwerbeschädigtenausweis bekommen. Bei meinen anderen Großeltern hat das zum Beispiel die Caritas geregelt. Das alles ist nun genau 1 Jahr her. |
28.08.2010, 12:43 | #15 |
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Beiträge: 10
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Wir werden gleich Montag mal dort hingehen.
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28.08.2010, 23:41 | #16 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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das is ne wirklich gute idee, das bringt sicher klarheit.
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29.08.2010, 13:06 | #17 |
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Hallo !
Heute war die Lebensgefährtin meines Onkels da und sie meinte bereits im März war eine Frau vom Gericht da. Sie hat überprüft ob meine Oma das richtige Bett hat, ob sie richtig liegt, gepflegt ist. War alles in Ordnung. Dieselbe Frau die bereits im Krankenhaus war - also bei der anschließenden Reha. Seitdem warten Beide auf den Betreuerausweis. Und da hat wohl mein Onkel letztens beim Gericht angerufen und dort meinte man wieso er auch einen Betreuerausweis haben möchte. Da meinte er das er die Oma ja pflegt und da waren die wohl ganz stutzig. |
29.08.2010, 14:19 | #18 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi nina,
ich gebe zu, ich hab ein bisschen den überblick verloren, welchen onkel du wann meinst.... also den, wo die oma im haus wohnt oder den anderen, welcher sich seinen hausbau finanzieren ließ... is vielleicht auch nicht so schlimm. meld dich einfach, wenn ihr genauere nachricht habt, was da nun genau gelaufen ist. lg zeiten
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angehörige, einrichtung der betreuung |
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