Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe 3 - Verwandte möchten Geld und Heimplatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo !
Meine Oma hat 6 Söhne und eine Tochter.
Sie hat Pflegestufe 3 und lebt mit ihrem Sohn und ...
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27.08.2010, 13:46 | #1 |
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 10
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Pflegestufe 3 - Verwandte möchten Geld und Heimplatz
Hallo !
Meine Oma hat 6 Söhne und eine Tochter. Sie hat Pflegestufe 3 und lebt mit ihrem Sohn und dessen Lebensgefährtin in einem Haus. Meine Oma hat lebenslanges Wohnrecht dort. Beide kümmern sich um meine Oma wie es nur geht. Zusätzlich ist ein ambulanter Pflegedienst tätig. Sämtliches Geld für die Pflegestufe geht an den Pflegedienst und da gibt es keine Probleme. Nun gibt es aber einen Sohn der in der ganzen Stadt Lügen verteilt das es meiner Oma nicht gut gehen würde. Er wünscht das sie ins Heim oder zu sich kommt. Grund dafür ist u.a. das er jeden Monat von meiner Oma seiner Rente 1000 Euro bekommen hat damit er sein Haus weiter ausbauen kann. Dies fällt nun weg. Seine Frau hat damals in einem Heim gearbeitet und musste gehen weil sie soweit uns bekannt ist die alten Leute beklaut hat. Und genau diese Personen möchten das meine Oma ins Heim oder zu ihnen kommt - aber nur wegen des Geldes. Mein Onkel hat sich als Betreuer eintragen lassen und sein anderer Bruder ist Betreuer Nr. 2 Sämtliche Brüder (bis auf den einen) sowie die Schwester sind dafür das sie im Haus bleibt und das alles in Ordnung ist. Der Pflegedienst ist ebenfalls dieser Meinung. Nun hat mein Onkel mal beim Amt angerufen (ich weiß nicht wo genau) und dort meinte man das jemand einen Betreuerausweis angemeldet hat. Und wer ? Der Bruder. Er möchte so an die Rente meiner Oma - ist das möglich ? Hat er dadurch Zugriff auf die Rente ? Was kann mein Onkel tun ? MfG Nina Geändert von Nina-K84 (27.08.2010 um 13:55 Uhr) |
27.08.2010, 14:05 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
die frage is doch erst mal: was will denn deine oma überhaupt??? es geht nicht um irgendwelche onkel und tanten, sondern um die oma. und daher ist auch nicht entscheidend, was jemand anders möchte, sondern was deine oma möchte. wenn sie geld zu verschenken hat, kann sie das tun.
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27.08.2010, 14:13 | #3 |
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 10
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Pflegestufe 3 - sie kann nicht mehr laufen - nicht mehr lesen - nicht mehr sprechen.
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27.08.2010, 14:14 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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wenn Dein Onkel zum Betreuer bestellt wurde ist doch alles bestens
Zitat:
Gruß inne-huhn [/quote] |
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27.08.2010, 14:20 | #5 |
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 10
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Nein garnichts davon - deshalb sind wir ja stutzig geworden.
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27.08.2010, 14:29 | #6 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
es geht darum, ob sie ihren willen noch kund tun kann. darüber sag die pflegestufe doch nichts aus. laufen und lesen brauchst sie doch dafür auch nicht. viele menschen können sich auch ohne sprache verständlich machen... wer regelt denn derzeit ihre angelegenheiten? gibt es eine vollmacht? bevor überhaupt eine betreuung eingerichtet werden kann, wird die oma in jedem fall persönlich befragt. sowohl von einer gutachterin, als auch von einer richterin. falls dann kein willle mehr bei deiner oma festgestellt werden kann, wird vermutlich ein berufsbetreuer bestellt werden. jedenfalls passiert das in der regel, wenn es familienstreitigkeiten gibt. der wird dann, in verbindung mit dem gericht zum wohle der oma entscheiden.
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27.08.2010, 14:33 | #7 |
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 10
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Dann sagen wir mal so das sie weder lesen, schreiben, sprechen noch kommunizieren kann.
Ihr Sohn regelt bisher alle Angelegenheiten der schon immer mit ihr im Haus gewohnt hat. Er kann und darf bisher als einziger auf ihr Konto zugreifen. |
27.08.2010, 14:35 | #8 |
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Beiträge: 10
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Noch etwas. Meine Oma wird schon seit über 1 Jahr von meinem Onkel gepflegt / betreut.
Bisher ist keiner vom Gericht erschienen. |
27.08.2010, 14:37 | #9 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
und was genau besagt sie?
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27.08.2010, 14:39 | #10 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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falls jetzt aber eine betreuung angeregt wurde, wird jemand vom gericht erscheinen. weil ohne die betroffene angehört zu haben, kann keine betreuung eingerichtet werden.
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angehörige, einrichtung der betreuung |
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