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KFZ-Steuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema KFZ-Steuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich dachte eigentlich, dass die KFZ-Steuer hier als Thema immer mal wieder aufgetaucht sein müsste, kann aber über die Suchfunktion ...


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Alt 30.08.2010, 21:52   #1
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 670
Standard KFZ-Steuer

Ich dachte eigentlich, dass die KFZ-Steuer hier als Thema immer mal wieder aufgetaucht sein müsste, kann aber über die Suchfunktion nichts finden.
Meine B. lebt seit 1 1/2 Jahren im Heim und ist hilflos. Nach einem Schlaganfall sitzt sie zusammengesunken im Rollstuhl, kann sich sprachlich nicht mehr äußern und auch im Rollstuhl keinen Millimeter fortbewegen. Sie erhält Sozialhilfe Bisher hatte die Tochter die Betreuung. Diese hat Geld (Rente der B.) unterschlagen, so dass der Heimplatz gefährdet ist. Für mich ist sie nicht zu erreichen.
Es ist mindestens noch 1 Auto auf den Namen der B. angemeldet. U.a. wurde KFZ-Steuer festgesetzt. Ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt, da die B. der Halterdefinition nicht entspricht. Weder gebraucht sie das KFZ auf eigene Rechnung noch besitzt sie die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber. Wahrscheinlich kann sie auch gar nicht mehr ermessen, was das überhaupt bedeutet.
Ich kann mir allerdings aufgrund der Tatsache, dass die Tochter als Betreuerin rechtswirksam für sie handeln konnte nicht vorstellen, dass der Einspruch Erfolg hat. Vom Steuerrecht verstehe ich allerdings gar nix. Kam das bei jemandem von Euch schon mal vor?
Garfield ist offline  
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Alt 30.08.2010, 21:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Garfield,

mal als ganz spontane Antwort: in so einem Fall würde ich das Auto sofort still legen lassen bzw. abmelden, vom Autohändler abholen lassen, dort auf den Hof stellen und verkaufen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.08.2010, 22:18   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 670
Standard

Hallo Michaela,

Zwangsstillegung ist klar.
Ich weiß nicht, wo das Auto ist, ob es noch fährt oder etwas wert ist. Wahrscheinlich fährt die Tochter damit durch die Gegend.
Ich werde sie erst einmal schriftlich zur Herausgabe auffordern.
Nicht klar ist mir die Sache mit der Steuer.

Gruß

Garfield
Garfield ist offline  
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Alt 30.08.2010, 22:19   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,603
Standard

Hallo Garfield

So, wie Du deine Anfrage geschrieben hast, läßt sich bei aller Höflichkeit doch eine Verärgerung gegenüber der Tochter und Vorbetreuerin herauslesen.
Recht hast Du. Und nicht nur das, sondern auch die Möglichkeit Deinen Dampf gegenüber der Tochter ordentlich abzulassen.
Ich vermute mal, dass sie selber das Auto nutzt. Also fordere von Ihr die Erstattung der Kosten und Herausgabe mit einer Friststzung. Gibt sie das Auto und die Papiere (Brief + Schein), dann kannst Du es verkaufen. Das gibt ja wenigstens etwas Geld. Kommt sie nicht damit rüber kannst Du eine Strafanzeige wg. Diebstahls stellen. Irgendwie willst Du das Auto ja abmelden. So ohne Papiere und Kennzeichen (und ohne Auto...) ist das nicht so leicht. Also eins vor's Schienbein der Tochter...

Wg. der Rentenunterschlagung solltest Du dich mit dem Gericht noch mal unterhalten, ob Du das Verfolgen sollst/darfst (Aufgabenbereiche), oder wg. Mangel auf Aussicht auf Erfolg bleiben lassen kannst/darfst.
Auch eine Möglichkeit auf Schaum sein zu dürfen und es austoben zu können.

Nimm's sportlich und nicht mit Hass
Viel Glück und Erfolg wünscht

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.08.2010, 22:53   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Garfield,

dann machs doch so: Auo abmelden, bzw. stillegen, Versicherung abmelden und dann Polizei informieren dass das Auto ohne Versicherung bewegt wird.
Deinem Beitrag habe ich bis jetzt nicht entnommen dass Du nicht im Besitz der Papiere bist?

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2010, 00:10   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 670
Standard

Hi Michaela,

doch, ich habe nix. Nur eine Handynummer von der Mischpoke, die sich bei Anruf wedermeldet noch zurückruft.
Alles was ich weiß ist, dass ein Auto irgendwo im Feld entsorgt wurde und das andere wohl noch angemeldet ist, denn diesbezäglich liegen mir diverse Mahnschreiben vor. Ich weiß nicht einmal, in wessen Eigentum dieser 2. Wagen steht. Ist hoffentlich über die Stadt rauszubekommen.

Gruß

Garfield
Garfield ist offline  
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Alt 31.08.2010, 09:49   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Warum machst Du Dir dann den Ärger...?
Anwalt ran, Strafanzeige, zivilrechtliche Rückforderung - Fertig.
Kannst Du natürlich auch alles selber machen, wenn Du Dich grad nach Abenteuer sehnst...
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 31.08.2010, 11:35   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 32
Standard Halter ist nicht automatisch Eigentümer

Achtung aufpassen:

Die Eintragungen im Kfz-Brief und Kfz-Schein sagen nichts darüber aus, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Rechtlich Eigentümer eines Fahrzeuges ist derjenige der beim Erfüllungsgeschäft des Kaufvertrages das Fahrzeug entgegengenommen hat.
(In der Regel - aber nicht immer - wird als Eigentümer die Person gesehen, die im Kaufvertrag steht).

Also eine Anzeige wg. Diebstahls könnte u.U. problematisch werden, insbesondere wenn Garfield die Eigentumsverhältnisse gar nicht kennt.

Das Auto abmelden ohne Papiere geht meiner Ansicht nach nicht, aber die Versicherung kann ohne Papiere gekündigt werden. Dann dem Straßenverkehrsamt mitteilen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die würden dann das Auto zwangstilllegen lassen.

Und wenn man weiss, wo das Auto steht, dürfte der einfachste Weg sein, die Nummernschilder abzuschrauben.
__________________
Nur du allein kannst es schaffen –
aber du schaffst es nicht allein.
napi ist offline  
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Alt 31.08.2010, 11:42   #9
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 670
Standard

Inzwischen bin ich schlauer.
Das Auto ist bereits abgemeldet.
Leider hatte ich die Geschichte mit dem KFZ- Brief falsch in Erinnerung: der Besitz des KFZ- Briefs hat nur Indizfunktion hinsichtl. des Eigentums, wer darin eingetragen ist, ist bzg. der Eigentümereigenschaft tats. bedeutungslos.

Meine Frage bezog sich aber eigentlich auf die KFZ-Steuer.
Garfield ist offline  
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Alt 06.09.2010, 20:20   #10
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 670
Standard

Ich habe Einspruch eingelegt.
Und heute einen Anruf bekommen.
Es sieht danach aus, dass das Problem auf dem kleinen Dienstweg gelöst wird. Nicht weitersagen.
Garfield ist offline  
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Stichworte
angehörige, auto, betrug, kfz-versicherung, schadenersatz, steuern


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