Dies ist ein Beitrag zum Thema Ende der Betreuung Zahlung meines Honorars im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Miteinander,
zurzeit betreue ich einen 77jährigen. Er läuft unter vermögender Nicht-Heimbewohner. Er arbeitet mit mir überhaupt nicht zusammen (messi-syndrom) ...
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31.08.2010, 11:25 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 6
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Ende der Betreuung Zahlung meines Honorars
Hallo Miteinander,
zurzeit betreue ich einen 77jährigen. Er läuft unter vermögender Nicht-Heimbewohner. Er arbeitet mit mir überhaupt nicht zusammen (messi-syndrom) Habe schon seine Wohnung (bei eigener Familie) räumen und reinigen lassen, habe ihm auch eine andere Wohnung besorgt (hier müllt er aber auch wieder alles zu). Das erste Honorar konnte ich mir selbst (Lt. Beschluss) von seinem Konto buchen. Jetzt habe ich aber das Problem, dass meine Betreuung mitte September ausläuft und ich nicht so genau weiss woher ich mein Geld jetzt bekomme (Zugriff auf Konto habe ich ja nicht mehr und freiwillig wird er mir meine Rechnung nicht bezahlen). Vielleicht weiß ja jemand was ich da jetzt machen muss. Muss ich einen Antrag stellen? Wenn ja bei wem und was muss da drin stehen. Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. viele Grüße und allen einen schönen Tag Bernie65 |
31.08.2010, 11:40 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ich denke, dass dir dein Honorar über einen Feststellungsbeschluss auch ausserhalb der Betreuung vom Konto des Betroffenen ausgezahlt werden muss. Sicher bin ich mir allerdings nicht.
Aber es wäre dieselbe Situation, als wenn du die Betreuung ohne VS hättest. So was hatte ich aber noch nicht. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (31.08.2010 um 12:03 Uhr) |
31.08.2010, 12:15 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Bernie65,
ich verstehe dein Problem nicht so ganz. Du stellst deinen Antrag wie gewohnt an das zuständige Betreuungsgericht. Wenn du nicht mehr Betreuer zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Beschlusses über deine Vergütung bist musst du den ehemaligen Betreuten zur Zahlung auffordern. Tut er dies nicht musst du halt einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragen. Laß dir gleich eine pfändbare Ausfertigung erstellen. Das ist zwar unschön und langwierig aber du selber kannst ja nicht mehr über das Konto verfügen. Gruß, Andreas |
01.09.2010, 14:19 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Hallo agw - also heißt das, dass ein Betreuer nicht eigenmächtig vom Konto des Betreuten, Geld für sich (eigene Zwecke) abheben kann?
Ein Betreuer hat mir erzählt, dass er auch keine Auflistung des vorhandenen Vermögens bei Vormundschaftsgericht einreichen musste. Auch bräuchte er keine Aufstelltung über die ausgegebenen Summen zu geben! ICH dagen MUSSTE das, als Betreuer meiner Mutter !!! |
01.09.2010, 14:53 | #5 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zitat:
das stimmt ... und es ist garnicht so selten. Z.B. wenn der Betreuer gar keine Vermögenssorge hat. Aber selbst wenn ich in diese bestellt bin, mache ich mitunter keine Rechenschaftslegung - das ist das, was du meinst. Z.B., wenn ich das Konto bzw. Vermögen garnicht berühre, sondern die Vermögenssorge nur dazu da ist, den Betroffenen in solchen Fragen nach aussen zu vertreten, bspw. bei Schulden o.ä. - und er ansonsten sein Vermögen selbst verwaltet.m Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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ende der betreuung, gerichtsvollzieher, pfändung, vergütung, vergütungsbeschluß |
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