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Freigabebeschluss Betreuungsgericht zur Zahlung Kosten Pflegeheim?!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freigabebeschluss Betreuungsgericht zur Zahlung Kosten Pflegeheim?! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Bodhi Ich schreib mal, was ich lese. Da iss ne alte Dame, evtl. dementiell schon etwas angeschlagen, aber noch ...


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Alt 04.12.2010, 06:11   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Bodhi

Ich schreib mal, was ich lese.
Da iss ne alte Dame, evtl. dementiell schon etwas angeschlagen, aber noch soweit taff, dass sie selbst an ihre Gelder gehen kann.
Leider steht hier nichts über ne Willenseinschränkung den Betroffen, es sieht ja offenbar aber noch nicht so aus, dass sie ihr Geld verschleudert.
Sie lebt in einem Pflegeheim ist recht vermögend ...
... und dir sitzt ne RP vor der Nase, die sich offenbar anmasst der Betroffenen das Geld einzuteilen - letztlich läufts darauf hinaus.

Dreh und Angelpunkt ist immer, wie sieht mit dem Willen der Betroffenen aus. Leider ist das hier nicht ganz klar.

Zunächst mal würde ich folgendes machen. WENN ES GEHT, versuche die Sache erstmal im Innenverhältnis mit der alten Dame zu klären.
D.h. mach dir - soweit noch nicht geschehen - ne Jahresaufstellung der Ausgaben der Betreuten, in der alles mit drinn ist: Heimkosten, PKV-Beiträge, Taschengeld usw. Nimm da noch n Sockelbetrag für Arzthonorare mit rein und besprich dass dann mit der alten Dame. Wenn sie sich drauf einlassen kann, - UND SIE HATS NOCH DRAUF DAS ZU ERFASSEN - zieh alles was zu bezahlen aufs Girokonto und befriedige daraus die lfd. Rechnungen. Dann muss sie aber bereit sein, dir den entsprechenden Betrag aus ihren Geldanlagen aufs Konto zu überweisen. Ob monatliche oder halbjährlich oder in was weiß ich für Intervallen, ist dann der alten Dame überlassen.
Da brauchst du die RP nicht.
Kann sie es NICHT MEHR ERFASSEN, will aber trotzdem ihre Gelder verwalten und alles geht schief - dein Eintrag deutet sowas an - wirst du u.U. n EiWi beantragen müssen, um gegen den Willen der Betroffenen deren Gelder zu verwalten.
... es sei denn, das Einschalten der RP und eines Verfahrenspflegers reicht aus.


Was den Umgang mit der RP betrifft.
Ich kann nur immer und immer wieder betonen, dass es im Betreuungsverfahren nach dem Willen der Betroffenen geht; nur dann nicht, wenn dieser krankheitsbedingt soweit eingeschränkt ist, dass sie die Folgen ihres Handelns nicht mehr erkennen kann und Entscheidungen zu ihrem Nachteil trifft.

Daran haben sich auch und gerade Rechtspfleger zu halten.
Ich hab son bisschen den Eindruck, die RP geht da zu sehr nach ihrer eigenen Fasson. Wenn deine Betreute sich Klamotten kaufen will und den Enkeln was zustecken will, dann ist das bitteschön ihre eigene Sache und dann darf daran auch deine RP nicht rütteln.

Ich hatte hier mal ne Sache, bei der eine alte gebrechliche, gehunfähige Dame, die noch in eigener Wohnung lebte jeden Monat 1000,- € von mir sehen wollte. Ich bin mit meinen Bauchschmerzen zum Gericht gegangen. Frage war nur, ist der Wille krankheitsbedingt eingeschränkt oder nicht?
Isser nicht, also auszahlen.
Ich bin dann erstmal alle zwei Monate hingefahren und habe mit ihr jedes Mal um n Hunderter weniger gefeilscht, bis das Ganze in annehmbaren Dimensionen war.
Wo das Geld geblieben ist, weiß ich bis heute nicht. Ich habs auch nicht bei der Haushaltsauflösung gefunden, nachdem sie ins Heim kam.

Wenn nun also die RP in den ganzen Vorgang zu involvieren ist, dann stell einen wirklich BEGRÜNDETEN Antrag um den Finanzierungsbedarf - mit allem drum und drann. Taschengeld und Sockelbetrag für den Arzt mit einbezogen.
Wie du dir dann die Sache einteilst, ob als Dauerbeschluss jeden Monat oder als Einmalantrag für ein Jahr oder Halbjahr, bleibt dir überlassen. Um die Entscheidungsmöglichkeit für die RP offen zu lassen, kannst du das Eine beantragen und das Anderer hilfsweise als Nebenantrag, wenn das Gericht mit deinen Vorstellungen nicht mitgehen kann.

Soweit erstmal.

Gr. Rudi

Nachtrag: Wenn du den Eindruck hast, die RP zieht hier die Daumenschrauben zu sehr an, so dass du dem Willen der Betroffenen in ihren Vermögensangelegenheiten nicht nachkommen kannst, kannst du gg. den Beschluss Beschwerde einlegen. Die Sache würde dann vor LG kommen.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (04.12.2010 um 06:41 Uhr)
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Alt 04.12.2010, 09:24   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Hallo Rudi,

danke für deine sehr ausführliche Antwort - die hilft mir schon mal sehr weiter.

Ich muss noch dazu sagen, dass die Dame die Betreuung selbst angeregt hat. Gesundheitlich ist sie noch ganz gut dabei, ist nur nach einem leichten Schlaganfall vor wenigen Jahren nicht mehr so konzentriert, kann aber noch alles erfassen. Sie ist aber leider auch etwas immobil. Sie kann sich im Haus mittels Rollator gut bewegen, geht aber kaum vor die Tür. Deswegen wird sie wohl auch nicht selber zur Bank gehen.

Die Betreuung hat sie angeregt, da einer ihrer Enkel, der eine mittlerweile von mir aufgelöste Generalvollmacht besaß, sämtliche Immobilien verkauft hatte. Der Erlös ist nun Teil des Vermögens über das wir hier schreiben.

Außerdem will die Dame, wie sie immer wieder betont, alle Enkel wieder gleichrangig stellen, ohne dass sich einer übergangen fühlt oder so - deswegen hat sie mich als Betreuer "eingeschaltet" sozusagen.

Gruß

Bodhi

Geändert von Bodhi (04.12.2010 um 09:33 Uhr)
Bodhi ist offline  
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