Dies ist ein Beitrag zum Thema Hartz IV trotz Eu-Rente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe mal gehört, dass jemand, der EU-Rente bezieht dennoch Hartz IV bekommen kann. Dazu soll es auch ...
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09.09.2010, 20:18 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Hartz IV trotz Eu-Rente
Hallo zusammen,
ich habe mal gehört, dass jemand, der EU-Rente bezieht dennoch Hartz IV bekommen kann. Dazu soll es auch ein Gerichtsurteil geben - nur leider kann ich dieses nirgendwo finden. Kennt vielleicht jemand von euch dieses Urteil bzw ein entsprechendes Az? |
09.09.2010, 20:42 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Wieso soll das nicht gehen?
Wenn jemand ne EU-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kriegt und die reicht zur Deckung des Regelbedarfes nicht aus, kriegt er ergänzend HartzIV und keine GS - weil er ja nicht erwerbsunfähig ist. Da brauch ich keine Urteil, sondern brauch nur in meine Akten schauen. Aber dir gehts doch um irgendwas. Worum? Gr. R
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11.09.2010, 16:25 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Naja, ich stütz mich halt grundsätzlich gern auch §§ und Urteile, wenn es um Anträge und Widersprüche geht.
Hatte die aktuelle Fragestellung betreffend auf einer Fortbildung von einem entsprechenden hochrangigen Urteil gehört, kann aber das entsprechende Az nicht mehr finden und komme auch mit Internetrecherche nicht weiter - deswegen meine Frage hier. |
11.09.2010, 18:12 | #4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hmm ... also ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es nach der Einführung von HartzIV da einige Probleme und Grundsatzurteile gegeben hat.
Aber ich bin auch erst seit 2006 Betreuer. Es ist zugegebenermaßen ne selten Konstellation ... aber Probleme hat ich mit diesen Sachen keine. Eine (von zwei) dieser Finanzversorgungen "meiner" Betreuten habe ich auch selbst "gebaut", weil der Betroffene aus einer Einrichtung kam, mit dieser nicht ausreichenden Rente. Gr. Rudi
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11.09.2010, 18:19 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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aber warum denn unbedingt HartzIV? So angenehm ist die Arge im Umgang ja dann wirklich nicht.
GS oder SGB XII ergibt doch denselben Satz? Wo lägen denn die HartzIV Vorteile? Gruss Michaela
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11.09.2010, 18:23 | #6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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.... weil es Grundsicherung nur für fehlende Erwerbsfähigkeit gibt.
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11.09.2010, 18:36 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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das ist mir klar, aber bei uns bekommt man bei befristeter EU dann SGB XII Leistung zur Aufstockung. (ist auch angenehmer und schneller in der Beantragung)
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11.09.2010, 18:41 | #8 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Michaela. Die Frage war, ob EU-Rente und Harzt IV zusammengeht. Das geht mit dem Beispiel teilweise, (nicht befristete) EU-Rente und dann Hartz IV. Wenn er ne volle, befristete EU-Rente hat, schließt sich nat. GS an *lach - OK, heute ist Samstag
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11.09.2010, 21:07 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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oh Mann ich hab echt volle Lotte auf dem Schlauch gestanden. Vielen herzlichen Dank Herr Kollege für den Runter- Schübs
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alg2, erwerbsunfähigkeitsrente, sgb2 |
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