Dies ist ein Beitrag zum Thema Erweiterung einer Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Eine Frage aus der Praxis: Was muss ich machen wenn ich (auch auf Wunsch der Betreuten) den Aufgabenkreis erweitern ...
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10.09.2010, 10:38 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Erweiterung einer Betreuung
Hallo.
Eine Frage aus der Praxis: Was muss ich machen wenn ich (auch auf Wunsch der Betreuten) den Aufgabenkreis erweitern möchte/muss? Auf dem AG ist die Rechtspflegerin wieder mal nicht da, die Angestellte weiß nichts Genaues und ich habe keine Antwort auf meine Frage. Es geht konkret darum, dass ich die bestehende Betreuung in Vermögensangelegenheiten auf "Gesundheit" ausdehnen möchte, da meine Frau nicht ohne mein aktives Zutun zum Arzt geht; trotz akuter Erkrankungen (Angst, zu weit weg ...). Reicht ein formloser Antrag beim Gericht aus, mit Verweis auf die bestehende Betreuung? Oder werden das zwei unabhängige Schuhe? Wer begutachtet die Erforderlichkeit der "Gesundheits-Betreuung"? Noch eine passende Frage: Wenn die Betreuung angeordnet wird - mal angenommen und angestrebt mit mir als Betreuer - muss mich dann mein Arbeitgeber für Arztbesuche frei stellen? Ich mache das nämlich ehrenamtlich und muss nebebei noch unsere Brötchen verdienen. Danke und Gruß Tom
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10.09.2010, 10:53 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Tomtom
Nein, das werden keine zwei Paar Schuhe. Du beantragst beim Gericht unter Verweis auf die bereits bestehende Betreuung (vergiss das Aktenzeichen nicht) die Aufgabenkreiserweitung um die Gesundheitssorge - und begründest das. Das AG wird dazu n Gutachten machen lassen und dann die Betreuung um diesen Aufgabenkreis erweitern. Das ist dann eigentlich alles. Du solltest nach dem Beschluss nicht vergessen, die Erweiterung in deinen Betreuerausweis eintragen zu lassen. Manchmal geht das unter. Die Frage nach deiner Freistellung kann dir sicherlich ein eaB besser beantworten. Ich habe da keine Erfahrungen. Gr. Rudi und schönes woe
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
10.09.2010, 11:02 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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... ich will das mal ergänzen, da du noch ON bist in einem neuen Eintrag.
Da es sich bei der Betroffenen ja um deine Frau handelt, würde ich DIR empfehlen genau zu prüfen, ob du das auch willst - die Gesundheitssorge übernehmen. Ich habe mehrere Betreuungen, in denen ich "nur" die Gesundheitssorge/Aufenthaltsbestimmung habe, weil die "eigentlichen Betreuer", die Angehörige sind, sich dazu nicht in der Lage sehen und diese Aufgabenkreise dann einem Berufsbetreuer überlassen bzw. abgegeben haben. Mitunter erfährt man dabei Sachen oder muß Entscheidungen treffen, die einem als Angehörigen zur sehr "an die Nieren" gehen. Iss nur n gut gemeinter Rat. Rechtl. ist das kein problem. Du behälst die Vermögenssorge und das andere macht dann ein BB. Schönes Wochenende Gr. Rudi
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10.09.2010, 11:35 | #4 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
bei gesundheitssorge dürftest/müsstest du in behandlungen einwilligen, falls sie nicht einwilligungsfähig wäre.... oder im zweifelsfall für ne zwangseinweisung sorgen... allerdings das ginge dann auch nur in zusammenspiel mit aufenthaltsbestimmung... aber als ehemann könntest du sie auch ohne gesundheitssorge (und im zweifel für dich besser) nach psychkg einweisen lassen, wenn es denn lebensbedrohlich sein sollte.... ich seh da keinen vorteil von gesundheitssorge. wenn ich richtig weiß, is deine frau ja allgemein nicht "unzurechnungsfähig". also wieso gesundheit? Zitat:
gruß, zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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10.09.2010, 12:44 | #5 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo.
Zitat:
Eher die Sorge, dass sie sich nur mit mir zusammen zum Arzt traut und dann muss ich meistens auch noch sagen was sie hat, weil sie ziemlich aufgeregt ist und nur Humbug redet. Mein Problem, dass ich bei Akut-Erkrankungen sehen muss wie ich das mit meiner Arbeit und den Arztbesuchen regele. Bestes Beispiel, dass ich vorgestern mit ihr nach einem Sturz (meiner Frau) stundenlang bis Mitternacht im Krankehaus sitzen musste. Alleine wäre sie lieber verblutet oder hätte eine nicht diagnostizierte Gehirnerschütterung in Kauf genommen. Bei ihren Vorsorge- und Routinesachen muss ich die Termine in meinen Urlaub legen. Und der Urlaub ist eigentlich für was anderes gedacht ... Zitat:
War das jetzt besser zu verstehen um was es mir geht? Gruß Tom
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10.09.2010, 13:50 | #6 | |||||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
kann ich wohl auch verstehen. blos, das ist nicht aufgabe von einem betreuer. eher von nem ehemann. Zitat:
ich meine, ein betreuer ist ja immer das letzte mittel, wenn eben nix anderes die benötigte hilfe bringen kann. aber sie hat ja einen ehemann, der offenbar sowieso alles regelt... Zitat:
Zitat:
Zitat:
ich weiß nach wie vor nicht, wieso gesundheitsbetreuung nötig oder sinnvoll sein sollte. weil, wenn ihr das wollt, könnt ihr sowieso alles zusammen machen. und die aufgabe des betreuers, in eine behandlung einzuwilligen, die scheint ja gar nicht notwendig zu sein. bei betreuung geht es ja um die rechtliche seite. also eben einwilligungen in behandlung und so... und eben nicht um "moralischen beistand". lg. zeiten
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10.11.2010: meiner bitte auf löschung meines accounts wurde leider nicht entsprochen. |
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10.09.2010, 22:52 | #7 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Moin.
Ich finde diesen thread sehr interessant, weil er ein Gebiet betrifft, mit dem ich mich lange auseinandergesetzt habe: Als pädagogischer Betreuer. Da geht es vor allem um Beziehungsarbeit, Vertrauen und darum, daß der Mensch, mit dem man arbeitet, ein Stück von seinem Leben wiederbekommt. Wichtig ist dabei, daß man nicht vereinnahmt wird und als eine Art "bezahlter Freund" beginnt, das Leben dieses anderen Menschen zu teilen. Abgrenzung halt. Das ist eigentlich, was tomtom58 leisten müßte, in Personalunion: Gesetzlicher und pädagogischer Betreuer und Ehemann. Und ich vermute, daß diese Abgrenzung bei tomtom58 praktisch gar nicht möglich ist. Er ist einfach in erster Linie Ehemann, sorgt sich (...) um seine Frau und versucht, die Dinge so gut wie möglich auf Reihe zu bekommen: Die Bedürfnisse seiner Frau, seines Arbeitgebers und irgendwann auch seine eigenen. Zitat:
Allerdings handelt sich das nach meiner Erfahrung meist um einen fatalen Irrtum. Das Gegenteil ist der Fall. Ich weiß nichts über den Zustand seiner Frau, ob sie mit Therapeuten, Psychiatern oder anderen Profis zusammenarbeitet. Es hört sich für mich allerdings so an, als ob die "12jährige Tochter" noch ein bißchen von der Verantwortung für ihr Leben an ihn abgeben möchte, und er wünscht sich, daß er das annehmen könnte. Zitat:
Da haben wir also den gesetzlichen Betreuer, der in eine Behandlung einwilligt oder sie ablehnt, wenn sie das nicht kann; dann haben wir den pädagogischen Betreuer, der mit ihr zum Arzt geht und im Extremfall nachts in der Notaufnahme sitzt; und dann den Ehemann, der arbeiten geht und in seinem Urlaub verständlicherweise gern was anderes macht. Das alles in einer Person. Das wird aus meiner Perspektive auf Dauer sehr anstrengend, und ich halte es nicht für empfehlenswert. |
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11.09.2010, 07:09 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,,
@Tom, ich glaube vom Gefühl her verstehe ich was Du meinst. Nur im Alltag wird Dir das wenigs nutzen bringen. Gut, das zeiten nochmal nachgefragt hat und ich finde auch die "Zusammenfassung" von Mungo trifft den Kern des Problems. Was mir als Lösung noch zusätzlich einfallen würde wäre Betreutes Wohnen zu installieren. Natürlich müsste man dabei behutsam agieren, in ganz kleinen Schritten zusehen das es angenommen wird. Vorsorge und Routinesachen wären damit erst mal abgedeckt ohne das man sich bei der Arbeit frei nehmen muss oder dafür den Urlaub einsetzt. Das könnte für Dich vielleicht insgesamt eine Entlastung darstellen und wäre z.B. auch schon mit dem Aufgabenkreis, Rechts,- Antrags- und Behördenangelegenheiten abgedeckt. Wenn Du den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge hättest, dann müsste auch sichergestellt sein, dass du ihn entsprechend- und das heisst im Zweifelsfall unverzüglich- wahrnehmen kannst. Das dürfte sich als schwierig herausstellen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.09.2010, 10:46 | #9 |
Forums-Geselle
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Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Danke an alle
Hallo ... danke an alle die mir geantwortet haben.
Dass es nicht nach meinen Wünschen läuft hatte ich mir schon fast gedacht. Nur ändert es auch nicht die Situation. Mit einer Tagesbetreuung (Tagesklinik, Ergotherapie) hatten wir schon mal. Entweder will meine Frau das nicht oder es ist unbezahlbar, da private Angelegenheit. Heute sollte sie zu unserer Hausärztin wegen des Treppensturzes und ihrer Schmerzen. Ich wette sie geht nicht - weil alles wie durch ein Wunder wieder gut ist. Oder wartet bis ich nach 14 Stunden Job wieder zu Hause bin und will dann zusammen mit mir zur Ärztin. Na mal sehen, Tom
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