Dies ist ein Beitrag zum Thema Begleitkosten für Heimmitarbeiter aus Barbetrag selbst zahlen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Imre Holocher
Die Verwaltung sackt das Geld nicht ein. Die würde auf die Finger kriegen, wenn sie ...
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12.09.2010, 12:46 | #11 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Du willst nicht annehmen, daß die ca. 120 €, die, die allein ich in den letzten zwei Jahren vergeblich - begründet und belegt - als Mitarbeiterauslagen abzurechnen versucht habe, an die Behörde zurücküberwiesen worden sind, oder? |
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12.09.2010, 14:23 | #12 | ||||||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Demnach ist ABW eine Leistung nach § 55 SGB IX, in erster Linie Abs. 6. Es geht somit - und so geht es analog zu den Leistungsvereinbarungen, die ich hier aus den bayerischen Bezirken kenne, in erster Linie um den Erhalt einer eigenen, selbständigen Wohnmöglichkeit. Aspekte aus Abs. 7 u. a. kommen sicherlich auch hinzu, ganz ungenommen. Und natürlich kann es individuell auch Ziel sein, einen Betroffenen mit z. B. soziophobischen Tendenzen ins Café zu begleiten, damit er seine Angst abbauen kann. Aber der Umfang solcher Späße dürfte so betrachtet im geringen Maße bleiben - ergo keine Diskussionen darüber auslösen, ob der Mitarbeiter vom ABW arm wird durch seinen Job. Genauso wenig wie der rechtliche Betreuer ist der ABW-Betreuer dazu da, den Betreuten (und/oder sich selbst) zu bespaßen oder zu beplaudern. Da stecken vielmehr ebenfalls klare Aufträge dahinter, denen man sich bewusst sein muss. Insofern finde ich meinen "Entwurf" aus dieser Sichtweise überhaupt nicht daneben. quote=Annatevka67;41550]Also pass mal uff du da unten in Bayern... [/quote] *harrharr* Zitat:
Die Fragestellung an sich wirkt auf mich schon recht befremdlich - sowas kenne ich von den ABW-Anbietern hier vor Ort gar nicht und die machen durchaus einen guten Job. Zitat:
Steuerlich ist das übrigens - wenn ich mich nicht völlig irre, was bei Steuersachen durchaus vorkommen kann - klar geregelt: Wenn ich ein Geschäftsessen steuerlich absetze, dann kann ich das nur für die Kosten der Verköstigung der Eingeladenen tun - nicht die meiner eigenen. Zitat:
Zitat:
Wenn der ABW-Mitarbeiter sich bei einem Tagesausflug außer Haus verköstigt, spart er sich das Essen zu Hause. Abgesehen davon: Das ABW soll sich ja letztlich selbst überflüssig machen, d.h. am besten den Betreuten soweit verselbständigen, dass er irgendwann auch eigenständig seine Freizeit gestalten und aktiv am Leben teilhaben kann. Wenn die Aktivitäten so kostenintensiv sind (und sei es nur in der Summe), dass sich die Mitarbeiter das nicht mehr leisten können - ist diese Prämisse dann erfüllt...? Die Antwort darauf mag ja verschiedenartig aussehen können, aber die Frage ist doch berechtigt, oder...? Zitat:
Eigentlich wäre die Konsequenz, Freizeitgestaltung zu suchen, die möglichst wenig kostet - den Betroffenen UND den ABW-Mitarbeiter. GERADE im Sommer - Brotzeit packen und raus in die Natur. Zitat:
Da geht es wohl gemerkt nicht um gelegentliche Eintrittskarten oder sowas - das sollte aus den Einnahmen des ABW zu ersetzen sein oder durch zusätzliche Teilhabe-Leistungen etc (wie oben beschrieben). Die eigene Verköstigung der Mitarbeiter kann aber hier m. E. nicht Thema sein. Zitat:
Ich weiß nicht, wie's in anderen Bezirken und Bundesländern läuft - aber sowohl in Oberbayern (mit Tagessatz-Vergütung), als auch in Schwaben (mit Fachleistungsstunde) ist ABW eine eher gut vergütete Maßnahme und die großen Anbieter stecken gerne hier entstehende Überschüsse ein, um defizitäre Einrichtungen zu subventionieren. Originär ging es aber doch um Freizeitangebote von "Einrichtungen" - und da stelle ich mir doch eher ein stationäres Setting vor. Entsprechend anders guckt das da aus, so dass ein Vergleich mit Angeboten im Rahmen des ABW doch nur sehr begrenzt möglich ist.
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12.09.2010, 16:25 | #13 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Mungo
Zitat:
Frag doch mal nach, ob der Betriebskaffeein der Verwaltung von den MAs selbst bezahlt wird. Wenn nein, dann hast Du recht: sie verpicheln Dein mühsam für sie eingespartes und selbstbezahltes Kaffeegeld selber. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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12.09.2010, 16:55 | #14 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
der Erhalt der eigenen Wohnmöglichkeit ist lediglich eine Leistung im "Katalog" ums BW. Es gibt noch -Erwerb von alltagspratischen Fähigkeiten - Aufbau sozialer Strukturen . Überwindung persönlicher Ängste usw. usw. Was im Leistungskatalog festgeschrieben ist an Möglichkeiten wird in der dazugehörigen HPK spezifiziert und festgelegt- und das kann rundweg alles sein, also was immer zum "Leben" dazugehört. Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.09.2010, 17:24 | #15 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Noch ein Beispiel aus einer Wohngemeinschaft:
6 Bewohner zahlen monatlich in eine gemeinsame Haushaltskasse (irgendwas um die 150 Euro glaub ich). Davon werden in der Regel zunächst alle Lebensmitteleinkäufe getätigt. Daneben auch schon mal Haushaltsbedarf für die gemeinsame Küche. Darüber hinaus aber auch die Essen für Klienten und päd. Betreuer bei Ausflügen, quasi auf Sammelrechnung. Geht dann also auch vom Geld der Bewohner ab. Analog dazu ist auch die Urlaubsregelung: Wenn 10 Klienten mit zwei Betreuern in den Urlaub fahren, dann werden die Kosten (ja, auch bei den vielbeliebten All-inclusive-Angeboten) auf die 10 Klienten aufgeteilt. Und klar, das steht auch zur Diskussion. Wenn die Betreuer diesen Urlaub selbst bezahlen sollen, dann wird keiner mehr fahren. Schade für die Bewohner Aber klar, vom Schreibtisch lässt sich da wunderbar argumentieren, hat aber mit den Realitäten im Betreuungsalltag wenig zu tun. Es bleibt dabei, es sind Kosten, die im Rahmen der Arbeit entstehen. Sofern die Kollegen zuhause sind, anstelle auf dem dienstlichen Ausflug, hätten sie die Kosten nicht. Zitat:
Grüße!!! |
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13.09.2010, 09:08 | #16 | ||||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Na, das wird jetzt do hyrg kunterbunt.
Erst ging's um "Einrichtungen" (Heime?!), dann um ABW / BEW - und jetzt um betreute WGs...? Dann geht's mir um Kosten für Verköstigung - nicht um Kinokarten, nicht um Urlaubsreisen, nicht um Eintrittskarten. Da gibt's schon Unterschiede... Zitat:
Es ist eine Frage der Gewichtung - und die ergibt sich ganz unmittelbar aus dem SGB IX und auch aus den jeweiligen Leistungsvereinbarungen der Anbieter mit dem Kostenträger. Zitat:
Ein individueller Hilfebedarf wird in einer HPK ermessen und auch geguckt, welche Bedarfe durch ABW abgedeckt werden kann. Das ist ganz sicher nicht "alles, was immer zum Leben gehört"... ABW-Mitarbeiter sind auch keine omnipotenten Übermenschen... Aber auch hier wäre wieder auf Leistungsvereinbarungen hinzuweisen - da steht sowas drinnen. Zitat:
Zitat:
Eigentlich ist es doch eher so, dass ABW da anfängt, wo rechtliche Betreuung aufhört. Die obligatorischen Schnittmengen in den Aufgabenbereichen sind doch eher gering. Zitat:
Die Verköstigung...? Jo, "im Rahmen der Arbeit" ist ja zutreffend - aber tatsächlich auch in "Dienstausübung"...? Wenn die Kaffeekränzchen so zahlreich sind, dass sich die Mitarbeiter darüber beklagen, es nicht mehr zahlen zu können - dann stimmt was nicht... dann läuft was schief. Und da könnte der Hund doch vielleicht auch in einer etwas verschobenen Gewichtung der Einzelmaßnahmen liegen... oder in einer etwas ungeschickten Auswahl an Aktivitäten...? Der Diskussionskern ist für mich schon arg befremdlich, weil ich solche Ansätze hier sowohl von Betreuten WGs, als auch ABW nicht kenne. Wenn da jemand mit nem Betreuten Kaffeetrinken geht, dann ist es selbstverständlich, dass derjenige selber seinen Kaffee oder sein Schnitzel zahlt. Zitat:
ABW kann sicherlich nicht die ganze Metzler-Bereite abdecken, insofern ist das irrelevant in diesem Kontext. Wenn Du ABW machst - guck Dir die Leistungsvereinbarung Deines Arbeitgebers an. Da steht's doch drinnen.
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13.09.2010, 09:19 | #17 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
bei "meinen" steht da überwiegend als Bedarf: der Erwerb und Erhalt alltags- und lebenspraktischer Fertigkeiten. Dann nenne es halt "alles rund ums Leben". Das ist dann in der dazugehörigen HPK auch so abgesegnet. Zitat:
Gruss Michaela
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13.09.2010, 14:50 | #18 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 3
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Hallo zusammen!
Das ist ja echt spannend, wie sich die Diskussion entwickelt hat. Auch, wenn mein ursprüngliches Thema die Stationäre Eingliederungshilfe betriftt, habt Ihr mir mit Euren Beitragen echt geholfen, vielen Dank dafür. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich nicht völlig daneben liege, wenn ich im wohlverstandenen Interesse meiner Betreuten Bedenken habe, eine solche Einverständniserklärung uneingeschränkt zu erteilen. Dabei verkenne ich keinesfalls, dass die betroffenen Mitarbeiter/innen im Heim, deren persönliches Engagement ich schätze, auch nur über eher geringe Einkünfte verfügen und damit gut wirtschaften müssen. Ebensogut weiß ich, dass Pflegesatzverhandlungen mit dem Sozialhilfeträger insbesondere in Zeiten klammer öffentlicher Kassen schwierig sind. Dennoch bleibt für mich Fakt, dass es sich hier um einen dem Grunde nach beschämenden Versuch des Heimträgers handelt, den finanziellen Druck nach unten weiterzugeben, und zwar an diejenigen, die am allerwenigsten im Geldbeutel haben, nämlich die behinderten Menschen selbst. |
13.09.2010, 14:55 | #19 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 3
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Hallo Bolder!
Da hat ja jemand hellseherische Fähigkeiten! Repekt! Sind eigentlich noch andere Einrichtungsträger bekannt, die auf diese Weise Kosten auf die Bewohner/innen abwälzen wollen? Grüße, Jolan |
13.09.2010, 20:09 | #20 | |||||
Gast
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Zitat:
Du hast hier sehr lapidar versucht die Hilfen so darzustellen, als wenn sie in keinerlei Zusammenhang zum gesellschaftlichen Leben zu sehen sind, das ist einfach Unsinn und auch nicht sachgerecht. Also schau in die Bereiche, dann bekommst du eine Vorstellung. Zitat:
Es geht tatsächlich um Hilfebereiche, die alle Aspekte des Lebens umfassen sollen. Das heißt: Dort wo der Bedarf ist, wird unterstützt. (Omnipotenz ist dafür zum Glück tatsächlich nicht erforderlich) Zitat:
Zitat:
(Ich würde es jedoch anders ausdrücken: Wir plaudern, wir haben auch Spaß, je mehr, desto besser! Und, Überraschung: Es HILFT auch in vielerlei Hinsicht. Hoffe sehr, dass ich das jetzt nicht auch noch näher erläutern muss....!) Zitat:
Was daran war denn da missverständlich??? Was genau führt denn zu so sinnfreien Schlussfolgerungen??? (Musst du jetzt aber auch wirklich nicht mehr ausführen) So, dass gehörte jetzt alles nicht mehr zum Thema, kann so eine Menge an pauschalen Versuchen, die Arbeit zu beschreiben, aber echt nicht stehen lassen. Trotzdem noch allen einen schönen Abend Geändert von Annatevka67 (13.09.2010 um 20:54 Uhr) |
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