Dies ist ein Beitrag zum Thema Genossenschaftsanteile - 2 Fragen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Meine Frage ist prophylaktischer Natur:
Ich bin auf Wohnungssuche. Umzugsgenehmigung in eine andere Wohnung ist vom Amt schon gegeben ...
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11.09.2010, 22:06 | #1 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Genossenschaftsanteile - 2 Fragen
Hallo!
Meine Frage ist prophylaktischer Natur: Ich bin auf Wohnungssuche. Umzugsgenehmigung in eine andere Wohnung ist vom Amt schon gegeben (Bedarf einer Behindertengerechten Wohnung anerkannt). Nun kann ich vielleicht eine solche Wohnung bekommen. Miete wäre voll im Rahmen, allerdings fallen 2220€ (!) € Genossenschaftsanteile an. Mir ist bekannt, dass die Arge bzw. das Grusi-Amt solche bei genehmigten Umzügen an sich übernehmen muss. Wenn die sich aber quer stellen, deshalb und ich vielleicht deshalb bedroht bin, die Wohnung zu verlieren, dürfte mein Vater mir das Geld dafür dann leihen, ohne, dass es mir als Einkommen angerechnet wird? Oder wäre selbst eine solche Leihgabe selbst unter der Prämisse, dass er es direkt aufs Konto der Genossenschaft einzahlt und ich keinerlei Zugriffsmöglichkeit darauf habe, Zufluss? Noch eine Frage, nach Bekanntwerden meiner dauerhaften vollen Erwerbsminderung werde ich von der ARGE zur Grusi wechseln. Dort darf ich 2600€ Vermögen haben. Für den Fall, dass ich (ohne dass ich es rechtlich müsste) einer Ratenrückzahlung der Anteile zustimme, wären die Anteile dann Teil des Vermögen oder darf ich zusätzlich zu den Anteilen 2600€ Vermögen haben? Vielleicht könnt ihr mir da helfen, wir ihr das handhabt? Viele Grüsse, MurphysLaw |
12.09.2010, 11:04 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Murphy
Ich habe mal in so einem Genossenschaftsprojekt gewohnt. Da das Haus z.T. mit öffentlicher Förderung gebaut wurde, war die Zugangsvoraussetzung ein Berechtigungsschein. Es gab also auch eine ganze REihe von Sozialhilfe oder ALG-Empfängern, fü die die Ämter auch bei den Genossenschaftsanteilen eingesprungen sind. Diese werden ja bei Auszug auch wieder herausgegeben. Es muss also gehen, dass die ARGE das übernimmt. Wenn Du dasdoch über Deine Eltern regeln willst: Vereinbare doch mit der Genossenschaft, dass der Genossenschaftsanteil von deinem Vater gezahlt und auch an ihn wieder zurückgezahlt wird. Die Genossenschaft bescheinigt wielleicht ja auch, dass der Genossenschaftsanteil nicht Dein Vermögen, sondern dem Deines Vaters zuzurechnen ist. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.09.2010, 07:15 | #3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
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Hallo,
ich gehe auch mal davon aus, dass die ARGE die Zahlung der Genossenschaftsanteile übernimmt, gesichert durch Abtretungserklärung. Bei der Anmietung einer Genossenschaftswohnung wird der Mieter meistens Mitglied dieser Genossenschaft. Durch wen die Einzahlung des Anteils erfolgt, ist unerheblich. Bei Zahlung durch den Vater kann gegenüber der Genossenschaft erklärt werden, dass bei Rückzahlung eine Auszahlung an ihn erfolgen soll, also auch eine Abtretung des Mitglieds an den Vater gegenüber der Genossenschaft. Auf jeden Fall würde ich mir die Satzung der Genossenschaft besorgen und diese gründlich lesen! Liebe Grüße, tervall19 |
13.09.2010, 14:02 | #4 | ||||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Vorschlag: Umgehend die Übernahme der Kosten dieser Wohnung und des Umzuges mit allen Unterlagen beantragen. Nachdem das Amt schon den Bedarf an sich anerkannt hat, sollte das problemlos funktionieren. Für den Fall, daß sie die Kostenübernahme (Begründung?) ablehnen, obwohl Du alle Unterlagen vorgelegt hast, solltest Du umgehend Widerspruch einlegen und dich an eine Rechtsberatung wenden. Zitat:
Schlau ist es, darüber einen richtigen Darlehensvertrag zu machen, den man im Zweifel auch einem Richter zeigen kann. Allerdings solltest Du erstmal die Übernahme der Genossenschaftsanteile durch das Amt beantragen: Gehört zu den Kosten der Wohnung. Sollten sie sich querstellen, kannst Du ersatzweise natürlich einen Kredit - auch bei deinen Eltern - aufnehmen. Zitat:
"Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen." Da die Genossenschaftsanteile - ebensowenig wie eine Mietkaution - verwertbar sind (anders als z.B. Rückkaufswerte von Versicherungen etc.), dürften sie auch nicht zum Vermögen im Sinne der Grundsicherung zählen. Am besten fährst Du sicherlich damit, die Übernahme der Genossenschaftsanteile auf Darlehensbasis zu beantragen; dann erwirbst du die Anteile und sie werden dem Amt sicherungsübereignet: Kein Eigentum, kein Vermögen. Geändert von mungo (13.09.2010 um 14:05 Uhr) |
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13.09.2010, 19:04 | #5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Grüße!!! |
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13.09.2010, 19:24 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Anatevka
Das ist regional unterschiedlich. Im Bremen sind mir Fälle bekannt, da hat das Sozialamt 10.000,00 € für Genossenschaftsanteile übernommen. MfG Imre
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Stichworte |
arge, genossenschaft, grundsicherung, kaution, mietwohnung, sgb2, vermögen, wohnung |
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