Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG und Krankenversicherung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Darf ich fragen, wenn ich OEG bekomme, ob ich dann nicht auch krankenversichert bin und meine Rentenvers. mir eigentl. keine ...
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12.09.2010, 20:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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OEG und Krankenversicherung
Darf ich fragen, wenn ich OEG bekomme, ob ich dann nicht auch krankenversichert bin und meine Rentenvers. mir eigentl. keine Beiträge abziehen darf??
Ich hab wo gelesen, wenn ich OEG Ausgleichsrente, BSA und wegen berufl, besondere Betroffenheit 50 Gds plus 10 habe, dass dann das Versoamt auch keine KK Beiträge zahlen muss? Denn dann bekäme ich zwar mehr EM Rente aber dadurch dass es zu 100 Prozent bei OEG angerechnet wird, und oeg mehr ist, denke ich bringt es eh nix aber mich würde es trotzdem sicherheitshalber interess. |
13.09.2010, 23:27 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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OEG und KV
Julia,
geh doch ins Forum der Deutschen Rentenversicherung. Da gibts Infos wegen EM-Rente und deren Anrechenbarkeit beim OEG/BVG. Das VA zahlt deine Krankenversicherung, bist Zugeteilte der Krankenkasse, wenn du GR, AR/BSA erhältst. Ob EM-Rente beim OEG angerechnet wird, wie die Situation dann mit der KK aussieht, weiß ich nicht. Hatte ich dir aber bereits mítgeteilt. Ruf doch mal beim VA an. Die reißen einem nicht den Kopf ab. Gruss |
14.09.2010, 00:14 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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Hi also dass meine EM Rente voll angerechnet wird, das weis ich ja schon vom Versoamt...
Aber ob es Frei oder Absetzbeträge gibt weis ich net denn es ist ja Einkommen und bei vielen wird ja Einkommen voll angerechnet nachdem es eben einen Freibetrag gibt...wobei EM Rente denke ich eben eher zu den EK gehört wo es das nicht gibt.... Wo ist das Forum der deutsch. RV? Wobei die Frage wäre geklärt mir gehts jetzt eher drum, ob die Ausgleichsrente beim JA als EK angesehen wird was eben voll angerechnet wird.... Hab grad gelesen, gestern ging es mir ja um die KK Beiträge ob das Versoamt die übernehmen muss wenn ich Schädigungsfolgen und Rente von denen bekomme.....aber das werde ich einfach mal beantragen oder viell. finde ich in meinem neuen Buch über Behindertenrecht was drüber... Hab in dem Buch gelesen dass vom BSA Betrag nur knapp 10 Prozent zw. Brutto und Netto bestehen das war mir neu denn wenn ich nach d. neuen Gesetz seit 2007 eben Netto BSA bekomme, dann ist das erheblich mehr, als ich dachte....denn beim normalen Einkommen wenn man arbeitet, werden einem ja mehr Beiträge abgezogen als 10 Prozent... Man darf gespannt sein was da raus kommt.....früher hat man ja nur 42,5 Prozent v. Brutto berechnet, nun jetzt wohl 100 Prozent v. Netto Geändert von Julia_007 (14.09.2010 um 00:18 Uhr) |
14.09.2010, 07:12 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
ich möchte mal ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass hier das Forum Betreuungsrecht ist Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
15.09.2010, 11:23 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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Danke für den Hinweis.
Das wäre mein nächstes Thema gewesen, ob ein OEGler ein Recht drauf hat, dass er ne Betreuung wegen Behörden an die Seite bekommt, die dann auch v. Versoamt oder Krankenkasse bezahlt wird? Mir gehts lediglich um Kram für Behörden aber der wird ja weniger, je mehr Licht ins Dunkel kommt.... Mein Gedankengang war, dass man ja sämtliche Hilfen als "Geschädigter" bekommt, sowohl Eingliederungshilfe ins normale Leben oder Hilfe bei Eingliederung in den Arbeitsmarkt, oder man macht eben Behindertenarbeit etc... Ich werde als erstes Mal eine Patientenvollmacht ausfüllen und dann notariell beurkunden lassen, wenn mit mir etwas sein sollte und ich nen Betreuer etc..an die Hand bekomme, dass sämtliche Dinge dann schon geregelt sind. Schließlich habe ich auch ein Kind, wo ich gerne gut untergebracht wissen möchte, sollte ich in 20 Jahren nicht mehr "Herr" meiner Sinne sein.... |
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Stichworte |
krankenversicherung, oeg, rentenversicherung, schwerbehinderung, sozialversicherung, versorgungsamt |
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