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colorado 14.09.2010 12:41

Rückerstattung von ehemaliger Betreuung
 
Guten Morgen,

ich muss leider etwas ausholen, um hier mein Problem zu schildern...

Mein Mann hatte VOR unserer Ehe mehrere Jahre einen Betreuer. Da er aber ALG II bezog, musste er den zugewiesenen Betreuer nicht bezahlen. Ein paar Monate vor unserer Hochzeit wurde die Betreuung aufgehoben. Das war im letzten Jahr.

Letzte Woche kam nun ein Brief des Amtsgerichtes. Es soll geprüft werden, ob die Vergütung für den Betreuer jetzt zurückerstattet werden kann. Als Anlage soll mein Mann ein Vermögensverzeichnis ausfüllen. Dagegen spricht ja auch gar nichts. Mein Mann hat aber weder ein Konto (auch keine Leistungen mehr, da mit Hochzeit bai ARGE abgemeldet), noch ein Sparbuch etc. Seine einzigen Einkünfte sind 100-200 € aus einer geringfügigen Beschäftigung.
D. h. ich komme mit meinem Einkommen für alle anfallenden Kosten auf, was ganz schön knapp ist,wie man sich vorstellen kann.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Da mein Mann "kein eigenes Einkommen hat bzw. ein vorhandenes zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht", soll ich mein mtl. Arbeitseinkommen angeben. Das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Es kann doch nicht sein, dass ich heute für etwas zahlen soll, was VOR unserer Hochzeit war. Wieso wollen die wissen, was ich verdiene? Muss er diese Angaben zu meiner Person machen oder reicht es, wenn er die Angaben zu seiner Person macht?
Kann es wirklich sein, dass ich jetzt zahlen muss und wenn ja, was käme da überhaupt an Kosten auf mich zu?

Vielen Dank fürs Lesen und die Geduld. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte!

LG
Kerstin

AndreasLübeck 15.09.2010 09:08

Hallo Kerstin,

die Ehe ist rechtlich gesehen eine Art Solidargemeinschaft. Eine Ausnahme gibt es vielleicht bei Gütertrennung.

Zu den gewünschten Angaben sind Sie verpflichtet, da gibt es kein Vertun (Mitwirkungspflicht).

Bei Ihrer Hochzeit konnten Sie gar nicht wissen, dass evtl. eine Forderung des Gerichtes auf Sie zu kommt. Das Unwissen schützt aber nicht. Die Eheleute haben füreinander einzustehen, und damit besteht auch die Zahlungspflicht.

Um es überspitzt zu formulieren: man kann keinen Mann mit 50.000 Euro Schulden heiraten, Gütergemeinschaft wählen, und dann sagen "was gehen mich die alten Schulden meines Mannes an". Das funktioniert nicht.

Hinsichtlich der Kosten kann nur spekuliert werden, das bringt nichts. Es kommt auch darauf an, ob die Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer geführt wurde, oder durch einen Berufsbetreuer.

Ich würde das Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Behörden haben viele Möglichkeiten, an Ihre Daten zu kommen. Sturheit erzeugt nur Sturheit.

Gruss

Andreas

colorado 16.09.2010 13:58

Danke
 
Hallo Andreas,

danke für Ihre Antwort. Aber das mit der Solidargemeinschaft stimmt nur beschränkt. Man kann auch nicht für Schulden des Ehepartners haftbar gemacht werden, wenn der sie vor der Ehe aufgenommen hat, es sei denn man unterschreibt freiwillig etwas.
Daher möchte ich mich hier genau informieren bevor ich irgendwelche Angaben mache, die das Amtsgericht möglicherweise gar nichts angehen.

Ich komme ja bereits für den kompletten Lebensunterhalt meines Mann auf, da kann es doch, denke ich, kaum sein, dass ich mit meinem Einkommen (Vermögen habe ich keines) für eine angeordnete Betreuung (Berufsbetreuer) aus der Zeit VOR unserer Ehe aufkommen soll, oder? Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Gebiet gesammelt?
Das wäre echt mein finanzieller Ruin.

LG
Kerstin


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