Dies ist ein Beitrag zum Thema Ein paar allgemeine Fragen... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
auch ich ziehe in Erwägung mich als Berufsbetreuerin selbstständig zu machen. Von der Ausbildung her bin ich sicher ausreichend ...
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24.03.2006, 13:14 | #1 |
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Beiträge: 1
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Ein paar allgemeine Fragen...
Hallo,
auch ich ziehe in Erwägung mich als Berufsbetreuerin selbstständig zu machen. Von der Ausbildung her bin ich sicher ausreichend qualifiziert - allerdings habe ich eine paar allgemeine Fragen, zum "Ablauf" einer solchen Betreuungstätigkeit. Wenn ich als Betreuerin z.B. Urlaub machen will - wie wird so etwas geregelt? Was ist mit den Wochenenden/Feiertagen, wenn irgendein Notfall auftritt - wie geht man damit um? Muss man quasi immer ansprechbar sein? Wie weit reicht hier die Garantenstellung? Kann man in gewissem Umfang mitbestimmen, welche Betreuungen man bekommt? Insbesondere als Frau hätte ich z.B. ein bisschen Bedenken einen gewalttätigen Mann zu betreuen.... Oder anders ausgedrückt, kann man bestimmte Betreuungen auch ablehnen? Das sind erstmal meine Fragen für den Anfang, mir fallen bestimmt noch mehr ein. :-) Danke schon mal im voraus für die Beantwortung. rosalinda |
24.03.2006, 16:07 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Rosalinda,
ich erachte es als (wage-)mutig, sich unter den bestehenden Bedingungen (Pauschalierung) als Betreuerin selbständig zu machen. Du hast meine Ausführungen zu diversen Anfragen hier im Forum schon gelesen? Dann weißt du ja, worauf du dich einlässt und was die Voraussetzungen sind. In einer Mailingliste hat letztens eine Kollegin frisch im Job einen SOS abgesetzt, weil ihr die Insolvenz drohte, obwohl sie alle Abrechnungen rechtzeitig eingereicht hatte. Du musst wissen, der Gesetzgeber möchte, dass kaum mehr Kosten entstehen; heißt, möglichst keine Betreuungen mehr (Anweisung an die Gerichte, möglichst Altbetreuungen aufzuheben), und schon gar keine Berufsbetreuer, sofern nicht unerlässlich. Um als Berufsbetreuerin anerkannt zu werden brauchst du alsbald (innerhalb eines Jahres) 11 Betreuungen; für ein hinreichendes Einkommen mindestens 30 Betreuungen. Und der Markt ist unter den bereits Tätigen hart umkämpft. Du schreibst, >> Von der Ausbildung her bin ich sicher ausreichend qualifiziert <<, heißt also, du hast ein Hochschulstudium absolviert, dass für die Betreuung geeignet ist (Sozialarbeit, Sozialpädadgik, Rechtswissenschaft). So wie ich die Politik der Berufsverbände (und ohne Mitgliedschaft hast du zukünftig eh keine Chance mehr), sollen nur noch Berufsbetreuer benannt werden, die ein solches Studium absolviert haben. Du fragst nach Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Früher, bis Mitte vergangenen Jahres war es gewünscht, dass ein VertretungsbetreuerIn mit bestellt wurde. Wegen der Pauschalierung ist diese Form gerichtlich angeordnete Vertretung nahezu passé, da der Betreuer gegebenenfalls die Vertretung aus eigener Tasche zahlen muss, praktisch wie einen beauftragten Pflegedienst mit ca. 10 Euro die Stunde. Bei Betreuungen bekommst du selbst aber nur 2-8 Stunden im Monat vergütet, je nach dem, wie lange die Betreuung besteht (vorherige ehrenamtliche mitgezählt), ob mittellos oder vermögend, ob im Heim oder eigenständig lebend. Heißt, entweder organisierst du die Betreuungen so, dass du auch mal 1-2 Wochen wegfahren oder krank sein kannst (durch Angehörige, Pflegedienst, Nachbarn oder andere Personen im System), oder du bekommst Probleme und musst die Arbeit (Einweisung oder Krisenintervention) vom Krankenbett oder Urlaubsort organisieren. Oder aber du schließt dich mit anderen zu einer Bürogemeinschaft zusammen. Doch auch hier gilt - trau schau wem. Steigst du in eine bestehende Bürogemeinschaft ein, haftest du für alle schon bestehenden Verbindlichkeiten dieser Bürogemeinschaft, egal ob du schon deine Tätigkeit aufgenommen hast und Telefonkosten oder Heizkosten verbraucht hast oder nicht. `Natürlich´ haftest du auch für Verschulden der anderen Kolleginnen und Kollegen, sofern diese nicht nur den einzelnen verpflichten, sondern alle in dieser Gemeinschaft. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für eine bürgerliche Gemeinschaft. Haftungsauschlüsse oder Begrenzungen wie bei einer GmBH oder KG gibt es gegenüber Gläubigern nicht. Meine Erfahrungen mit Vertretung selbst bei getrennten Büros sind nicht viel besser. Berufsbetreuung ist weithin Einzelkämpfertum. >> Kann man in gewissem Umfang mitbestimmen, welche Betreuungen man bekommt? Insbesondere als Frau hätte ich z.B. ein bisschen Bedenken einen gewalttätigen Mann zu betreuen.... Oder anders ausgedrückt, kann man bestimmte Betreuungen auch ablehnen?<< Wer anfängst, hat es schwer, überhaupt schnell ausreichend Betreuungen zu bekommen, egal ob als Mann oder Frau. Und auswählen verbietet sich dann praktisch. Bist du erst einmal im Job und hast Beziehungen zu diversen Einrichtungen (Heimen, Kliniken, Verbänden), dann wirst du gefragt, ob du noch weitere Betreuungen übernehmen kannst oder willst. Doch auch bei einer Anfrage vom Gericht habe ich einmal eine Betreuung abgelehnt, die dann wegen der Komplexität auf zwei BerufsbetreuerInnen verteilt wurde. Alleine hätte ich alle anderen Betreuungen bleiben lassen können. Von Kolleginnen weiß ich, dass manche Betreuung eine Zumutung sind. Auch da kannst du ablehnen. Du brauchst dich nicht in Gefahr zu begeben oder unzumutbare Betreuung übernehmen. Doch wie gesagt, große Auswahl hast du eh nicht. Der Beruf der Betreuerin ist kein Traumjob mehr und auch kein Behelf, wenn es anderweitig nicht klappt. Willst du trotzdem den Sprung wagen, mach dich auf diverse Schwierigkeiten gefasst, die du nicht beeinflussen kannst (Bearbeitungszeit bei Gericht hinsichtlich neuer Betreuungen und auch der Abrechnungen). In diesem Sinne wohlgemut. Heinz |
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Stichworte |
berufsbetreuer, selbständigkeit, urlaub |
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