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Einige Fragen in einer sehr umfangreichen Angelegenheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen in einer sehr umfangreichen Angelegenheit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich fühle mich zurückversetzt in eine meiner Betreuungen, bei der eine um das Wohl ihrer Mutter ungemein bemühte Tochter ständig ...


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Alt 05.11.2010, 11:08   #11
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich fühle mich zurückversetzt in eine meiner Betreuungen, bei der eine um das Wohl ihrer Mutter ungemein bemühte Tochter ständig versuchte, mich und das sonstige Umfeld auf irgendwelche Regeln festzulegen, deren Verletzung sie dann einem unter Berufung auf den jeweils anderen ankreiden konnte. Als sie mich auf angebliche Versäumnisse des Pflegepersonals hetzen wollte, sagte ich ihr, sie möge ihre Vorwürfe doch bitte schriftlich fixieren, weil ich davon ausging, sie würde - nachdem ich das Personal mit den Beschuldigungen konfrontiert habe - behaupten, sie hätte nichts von allem gesagt. Daraufhin ging sie zu den Heimmitarbeitern und behauptete, ich hätte sie schriftlich beauftragt, das Heimpersonal auszuspionieren.

Kurz gesagt: man kann jede Situation erst mal positiv oder erst mal negativ angehen. Und bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass letzteres der Fall ist.

Wie hier schon mehrfach gesagt, gibt es Richtwerte, die aber nicht immer zu realisieren sind.

Dass der Betreuer das Depot nicht bewusst verschwiegen hat, um sich selbst zu bereichern, geht doch schon daraus hervor, dass der seine Auflösung beantragt hat, und auch wenn das Auto nicht im Vermögensverzeichnis aufgetaucht ist, heißt das doch nicht, dass er es für sich selbst verwerten wollte. So gesehen ist das doch eher im Interesse der Betreuten, wenn das nicht in Bankguthaben und Depots vorhandene Vermögen vergessen wird.

Was die frühere Pflegekraft betrifft, mag sie die Dinge anders darstellen als der Betreuer sie sieht. Hier kennen Sie offenbar nur die eine Seite.

Ich hatte auch schon Fälle, bei denen private Pflegekräfte zunächst mal "cash" bezahlt wurden und es gar nicht gerne gesehen haben, wenn ich als Betreuer gesagt habe, dass ein legale Basis in Form eines Minijobs o.ä. zu schaffen ist. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur die Alternative Pflegedienst. Eine solche bei Betreuungsbeginn vorgefundene Situation habe ich einmal für 5 weitere Monate bestehen lassen, weil alle Beteiligten es wünschten und ich der Betreuten für ihre letzten Lebensmonate nicht ihre Bezugsperson nehmen wollte - bis die Angehörigen, die die polnische Pflegekraft ein halbes Jahr vor Betreuungsbeginn eingestellt hatten, mich bei Staatsanwaltschaft, Anwaltskammer und Finanzamt wegen der "Ausbeutung rechtloser Ausländer" anzeigten.

Natürlich sollten Unstimmigkeiten aufgeklärt werden. Hier ist der Ansatz "Wie können wir zu einem gemeinsamen Konsens kommen oder Mißverständnisse klären?" aber wesentlich konstruktiver als das Konzept "Bei wem kann ich mich über den Betreuer über was beschweren und welche Sanktionen hat der dann zu erwarten?", das Sie hier ganz offensichtlich verfolgen.

Es gibt unter den Betreuern schwarze Schafe, aber wir Betreuer sind nicht immer die Bösen - auch wenn manche Angehörigen das meinen oder sich von Dritten, die auch ihr eigenes Süppchen kochen, instrumentalisieren lassen.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 05.11.2010, 12:53   #12
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @Herr Weiss

Bei der besonderen Fragestellung sollte man vielleicht erstmal klären inwieweit die "Personensorgevollmacht" Bestand hat und rechtlich greift.

Dann die Frage, ob diese Vollmacht dem Betreuungsgericht bekannt ist (vom Grundsatz her ist die gesetzliche Betreuung subsidiär zu einer Vollmacht)?

Wenn diese Vollmacht dem Betreuungsgericht bekannt war, so kann doch (aus welchen Gründen auch immer..siehe Beschlussformel) davon ausgegangen werden, dass das Betreuungsgericht die Anordnung dieses Aufgabenkreises für erforderlich gehalten hat.

Ist die Vermögenssorge der einzige Aufgabenkreis?

Eine Vertretungsmacht hat der gesetzliche Betreuer nur in den angeordneten Aufgabenkreisen.

Wurde denn auch ein sogeannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet? Wenn nicht dürfte der Wille der Betreuten ein ziemliches Gewicht bei der Ausgestaltung der Vermögenssorge haben.

Viele (wirklich ganz viele) Fragen beantworten sich bei der Recherche im folgenden Link:

Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

Wichtigste Frage: Was will denn überhaupt die Betroffene?

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (05.11.2010 um 12:58 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 05.11.2010, 15:04   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Bei der besonderen Fragestellung sollte man vielleicht erstmal klären inwieweit die "Personensorgevollmacht" Bestand hat und rechtlich greift.
Jepp. Hatte ich auch schon bemerkt, keine Antwort. Stattdessen geht mt den Fragen bei Punkt 6-8 weiter.

Eine Personenvollmacht kann u.U. völlig wertlos sein.
Tina L. ist offline  
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Alt 05.11.2010, 15:21   #14
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Dann die Frage, ob diese Vollmacht dem Betreuungsgericht bekannt ist (vom Grundsatz her ist die gesetzliche Betreuung subsidiär zu einer Vollmacht)?
und

zit. Tina: "Eine Personenvollmacht kann u.U. völlig wertlos sein."

Vergesst es.
VS ist Vermögenssorge i.w.S und nicht Personensorge.
Insofern ist die Sache offenbar sauber vom Gericht eingerichtet, da frühere Bevollmächtigungen vom Gericht zu berücksichtigen. Das ist hier offenbar geschehen.

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 05.11.2010, 18:05   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Ja, ja, würde mich trotzdem interessieren, da Herr Weiss offensichtlich sein Aufgabengebiet nicht kennt bzw. fragt, ob der Betreuter dieses und jenes darf.

Ohne Herrn Weiss Wasser auf die Mühlen kippen zu wollen.. Hat der Betreuer z.B. nicht den Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge, frage ich mich wieso er mehr Informationen über die Erkrankung der Tante hat, als der Bevollmächtigte und er sie ohne Wohnungsangelegenheiten umsiedeln konnte.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.11.2010, 16:58   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.10.2010
Ort: Saarland
Beiträge: 11
Standard @ Michela Mohr

wie jetzt "ja" zu den Punkten 6-8???

Herr Weiss hat doch zweimal ganz klar angegeben, dass der Betreuer nur die Vermögenssorge hat, wieso dann "ja" bei den Punkten 6-8?

und wieso unterstellen hier mehrere Personen, dass Herr Weiss unlautere Absichten hat. Wenn der Betreuer tatsächlich nur die Vermögenssorge hat, was geht ihn dann die Wohnung und die Gesundheit der Betreuten an?

Kann mir das mal jemand erklären, ich bin nämlich noch neu hier.


__________________________________________________ ______
jetzt sich um andere kümmern, später kümmert sich jemand um mich
giga-fred ist offline  
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Alt 06.11.2010, 18:19   #17
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Fred,

zu Nr. 7- wenn der Betreute in einem unbezahlbaren Haus lebt muss der Betreuer mit der Vermögenssorge natürlich aktiv werden.

Beim Rest der "Fragen" ist es völlig egal was man antwortet, alleine die Fragen -in besagtem Kontext- machen keinen Sinn. Darauf haben dann die Kollegen reagiert.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.11.2010, 19:05   #18
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Wäre schon hilfreich, wenn Herr Weiss vielleicht erst einmal auf unsere Fragen reagieren könnte, bevor noch weitere folgen bzw, beantwortet werden sollen.
Tina L. ist offline  
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