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Einige Fragen in einer sehr umfangreichen Angelegenheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen in einer sehr umfangreichen Angelegenheit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen, und schonmal vorab Dankeschön an alle, die sich die Zeit nehmen, mir weiterzuhelfen. Also, es handelt sich ...


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Alt 04.11.2010, 19:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.10.2010
Beiträge: 5
Beitrag Einige Fragen in einer sehr umfangreichen Angelegenheit

Guten Tag zusammen,

und schonmal vorab Dankeschön an alle, die sich die Zeit nehmen, mir weiterzuhelfen.

Also, es handelt sich um eine sehr komplexe Angelegenheit und ich kann - schon aus Zeitgründen - deshalb nicht alle Fragen zugleich stellen, bzw. alle notwendige Info direkt liefern. Im Großen und Ganzen ist es so, dass ich der Personensorgebevollmächtigte meiner Tante bin und für die Vermögenssorge gibt es einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Aufgrund vielerlei - wie ich meine - Verfehlungen des Betreuers habe ich gegen diesen einen Entpflichtungsantrag bei Gericht gestellt (doch leider läuft dieses Verfahren schon seit Monaten und die Akte wird immer umfangreicher - inzwischen schon weit über 600 Seiten).

Ich stell jetzt einfach mal die ersten Fragen (Weitere Fragen werden in diesem Thema folgen, also gerne öfter mal reinschauen, danke):

1) Es ist jetzt aufgefallen, dass der Betreuer ganze 4 Monate gebraucht hat, um ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen meiner Tante zu erstellen.
? Gibt es hier eine Frist, die der Betreuer einhalten muss? Falls ja, sind 4 Monate noch im Rahmen, oder würde allein das schon eine Entpflichtung rechtfertigen?

2) In seinem Vermögensverzeichnis hat der Betreuer ein Bank-Depot (Wert mehrere Tausend Euro) meiner Tante nicht aufgeführt, obwohl er angibt, sein Verzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben. Jetzt hat er selbst bei Gericht beantragt, dieses Depot auflösen zu dürfen (um Rechnungen bezahlen zu können) und musste sich von der zuständigen Rechtspflegerin die Frage gefallen lassen, weshalb er denn gerade dieses Depot (welches zudem in seinem Vermögensverzeichnis nicht existiert) auflösen will. Betreuer hat daraufhin mitgeteilt, dass er von der Bank erst nach Erstellung des Vermögensverzeichnis Kenntnis erlangt habe.
? Gibt es eine Vorschrift die regelt, wie unmittelbar ein Betreuer neu entdeckte Vermögenswerte des Betreuten dem Gericht mitteilen muss?

3) In seinem Vermögensverzeichnis hat der Betreuer ferner Vermögenswerte wie z.B. das Auto meiner Tante nicht angegeben.
? Muss ein Auto - welches sicherlich noch mindestens einen Schätzwert von Euro 4.000,00 hat - zwingend im Vermögensverzeichnis aufgeführt werden?

Soweit die ersten Fragen, weitere werden sicherlich folgen. Vielen Dank fürs Lesen und für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
Herr_Weiss ist offline  
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Alt 04.11.2010, 20:02   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Herr Weiss

Was das Vermögensverzeichnis betrifft, gibt es eine Orientierung, nach welcher dies innerhalb eines Monats nach Betreuungsbeginn erstmal einzureichen ist.
Die Realität ist aber schlicht ne andere.

Bei einfachen Vermögensverhältnissen, sagen wir einer Rente als Einkommen, nichts weiter zurückgelegt und wenig oder gar keine Schulden geht das relativ rasch und man kann ohne Probleme diese Frist einhalten - wobei das mitunter auch schon an Grenzen geht, wenn ich mir anschaue, in welchen Zeiten die DRV Anfragen bearbeitet oder erst noch Nachweise haben will die beglaubigt sein müssen etc.

Komplizierter wird es schon bei vermögenden Betroffenen, die verschiedentlich Geld angelegt haben. Ich verwalte hier z.B. das Vermögen einer dementen alten Dame im oberen sechsstelligen Bereich - verteilt auf alle möglichen Konten, Sparbücher, Geldanlagen etc.
Hier wurde mir erst etwa 1,5 Jahre eine Geldanlage bekannt, nachdem der Pflegedienst bei einem Neueinkauf der Wäsche Papiere im Schrank gefunden hatten, die auf etwas mir noch Unbekanntes hindeuteten - was sich dann auch als Anlage erwies.

Wenn ich verspätet von einer Geldanlage oder sonstigem Vermögen erfahre, muss ich das normalerweise dem Gericht nachmelden. Aber, so eine Zwischenmeldung steht auf meiner Prioritätenliste ganz hinten. Es hat schlicht und einfach was mit dem Arbeitsanfall zu tun, denen Betreuer in einem immer differenzierter und "verrückter" werdenden Gemeinwesen ausgesetzt sind - tw. in Anspruch genommen werden in Pflichten, die sich garnicht haben. Z.B. in den Augen von Leute, die ihre eigenen Verantwortung ach so gerne abtreten wollen und für diese möglichst immer erreichbar sein sollen. Im geschlossenen Bereich dieses Forums gibt´s dazu grad ein Thread.


Hier noch ein offenes Wort.
Es klingt in Ihrem Eintrag durch, dass Sie dem Betreuer hier etwas Unlauteres unterstellen wollen. Wenn dies so ist, dann gehen Sie los und erstatten eine Anzeige.
Ansonsten setzen sie sich einfach mit dem Betreuer hin und klären das. Ein offenes Wort, wieso dies und das.
Mich stört es immer wieder, wenn Angehörige es besser zu wissen meinen, wie eine Betreuung zu laufen hat, als die Profis selber (anstatt für den Betroffenen mit diesen zusammenzuarbeiten) ... und dann vielleicht noch Halbgegorenes in den Raum stellen, von dem bekanntlich immer was hängen bleibt.

Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 04.11.2010, 20:21   #3
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

1) Frist 1 Monat ist üblich, bei vermögenden Betroffenen kann das durchaus auch länger dauern, denn woher soll ein Fremder Betreuer die Vermögensverhältnisse kennen? Da muss man erstmal nachforschen und ein Vertrauensverhältnis zum Betroffenen aufbauen.

2) Hier gibt es ebenfalls keine Frist. Günstig ist es natürlich ab Kenntnis den neuen Umstand dem Betreuungsgericht mitzuteilen, aber da die Auflösung beantragt wurde ist es nicht schädlich, es zu diesem Zeitpunkt erst dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Das Vermögensverzeichnis wird damit eben ergänzt und fertig.

3) Das Auto muss schon mit im Vermögensverzeichnis angegeben werden, zumindestens Baujahr und Marke, wenn man den genauen Wert nicht weiß und es sich wie hier um nur 4.000 Euro handelt ist es kein Problem.

Ich kann seitens dem Betreuer keine Verfehlungen erkennen.

Was mir allerdings bitter aufstösst ist die Tatsache, dass Sie offensichtlich über die Vermögensverhältnisse Ihrer Tante bestens Bescheid wissen, es dem Betreuer aber nicht sagen, sondern vielmehr Kraft darin investieren, sich über den Betreuer zu beschweren.
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Es grüßt die S-Maus

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stracciatellamaus ist offline  
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Alt 04.11.2010, 22:39   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.10.2010
Beiträge: 5
Beitrag

Erstmal danke @ stracciatellamaus und @ Rudi.

Ich habe die hier wiedergegebenen Daten der Akteneinsicht - welche ich als Beteiligter erhalten habe - entnehmen könnnen; von einem mehr wissen als der Betreuer kann also keine Rede sein.

Und es liegt mir auch nicht daran, den Betreuer irgendwie abzustrafen. Ich gehe davon aus, dass das schon - früher oder später - der Richter machen wird. Mir geht es hier nur um Informationsfindung, nicht mehr.

Weitere Fragen:

4) Meine Tante hatte bislang eine - meiner Meinung nach - hervorragend eingerichtete Pflegesituation. Die Angestellte, welche die meisten Stunden geleistet hat, hatte schon lange ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Tante - eine echte Perle eben.
Diese Angestellte hat der Betreuer dann urplötzlich gekündigt (mit der Begründung, sie würde ihm keine ausführlichen Pflegeberichte schreiben) und stattdessen hat er dann einen Pflegedienst eingestellt. Besagte vormalige Angestellte hat jedoch dem Betreuer zu keiner Zeit ausführliche Pflegeberichte verweigert, sondern sie war sich nur nicht darüber im Klaren, wie ausführlich der Betreuer es denn gerne hätte. Statt der Angestellten dies mitzuteilen (sie hat den Betreuer zig-mal angerufen und ihm auch schriftlich angeboten, für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen), hat der Betreuer ihr gekündigt. Mich hat er weder über die Kündigung, noch über den neuangestellten Pflegedienst in Kenntnis gesetzt. Obwohl ich - wie bereits erwähnt - Personensorgebevollmächtigter meiner Tante bin.
So viel zum Thema Erst-Mal-Miteinander-Reden....
Ich bin ja insoweit der Ansicht, dass der gerichtlich ausschließlich für die Vermögenssorge bestellte Betreuer eine Entscheidung über einen Wechsel des Pflegepersonals (einer demenzkranken alten Dame) auf gar keinen Fall im Alleingang hätte treffen dürfen. Denn schließlich handelt es sich beim Pflegedienst nicht um einen Einkauf im Supermarkt oder so, sondern um etwas, welches primär die Gesundheitssorge betrifft. Denn je besser die Pflegesituation, desto besser das Wohlbefinden der Betreuten und damit auch deren Gesundheit.
? Darf ein gerichtlich ausschließlich für die Vermögenssorge bestellter Betreuer über den Kopf eines Personensorgebevollmächtigten hinweg Entscheidungen über das Pflegepersonal treffen, eine langjährige Angestellte kündigen und durch einen Pflegedienst ersetzen?

5) ? Darf der Betreuer verlangen, dass ihm Fragen - welche ich telefonisch auf dem kurzen Dienstweg mit ihm klären wollte - vorab schriftlich gestellt werden müssen?
Herr_Weiss ist offline  
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Alt 04.11.2010, 23:37   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Herr_Weiss Beitrag anzeigen

Und es liegt mir auch nicht daran, den Betreuer irgendwie abzustrafen. Ich gehe davon aus, dass das schon - früher oder später - der Richter machen wird. Mir geht es hier nur um Informationsfindung, nicht mehr.
Na sehen Sie, da haben Sie ja endlich verraten was Sie wollen.
Sie wollen den Betreuer abstrafen (warum überhaupt? egal!)
Traun sich das selber aber nicht, sondern wollen hier genug Infos sammeln, um einen Richter dazu zu bringen.
Seien Sie versichert, die sehen aber durch.

Dieses Forum ist nicht für Destruktivitäten da, sondern dient dem Austausch zwischen Betreuern untereinander und mit Betroffenen, um im Sinne der Betroffenen weiter zu kommen ... nennen Sies: lernen.
.. und nicht dem, was Sie hier veranstalten.

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Rudi ist offline  
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Alt 04.11.2010, 23:58   #6
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Registriert seit: 25.10.2010
Beiträge: 5
Beitrag

Lesen können Sie aber schon, Herr Rudi?


Es geht mir nicht darum, den Betreuer abzustrafen. So steht es in meinem Beitrag, so haben Sie es auch richtig zitiert - aber verstanden haben Sie es dann doch leider falsch.


Auf Ihre sonstige Polemik mag ich nicht eingehen - aber sagen Sie doch bitte: Weshalb meinen eigentlich alle Betreuer, man sei ein schlechter Mensch, bloss weil man mit den Handlungen eines Betreuers nicht einverstanden ist, oder es wagt diese zu hinterfragen??


Und jetzt bitte back to topic .....
Herr_Weiss ist offline  
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Alt 05.11.2010, 01:11   #7
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Im Großen und Ganzen ist es so, dass ich der Personensorgebevollmächtigte meiner Tante bin und für die Vermögenssorge gibt es einen gerichtlich bestellten Betreuer.
Welche Maßnahmen wurden denn genau in diese Vorsorgevollmacht festgelegt? Allgemeine Formulierungen reichen nicht und würden u.U. die Vollmacht sogar unbrauchbar machen.

Ich nehme an, dass es sich bei der Angestellten um eine private Pflegeperson handelt, die das Pflegegeld bezieht und darüber hinaus auch nicht umsonst arbeitet? Damit käme auch die Vermögenssorge ins Spiel.

Zitat:
Darf der Betreuer verlangen, dass ihm Fragen - welche ich telefonisch auf dem kurzen Dienstweg mit ihm klären wollte - vorab schriftlich gestellt werden müssen
Nachdem was hier beschrieben wurde

Zitat:
Aufgrund vielerlei - wie ich meine - Verfehlungen des Betreuers habe ich gegen diesen einen Entpflichtungsantrag bei Gericht gestellt (doch leider läuft dieses Verfahren schon seit Monaten und die Akte wird immer umfangreicher - inzwischen schon weit über 600 Seiten).
gibt es keinen kleinen Dienstweg. Es ist nur verständlich, wenn der Betreuer den schriftlichen Weg des Antwortens wählt. So kann hinterher nix behauptet werden, was zu weiteren Anschuldigungen führt.

Noch ein Wort zu dem Vermögensverzeichnis. Bei uns ist es üblich, dass man Vermögenswerte, die nach Abgabe des VVZ auftauchen, nachreichen kann und mit Datum der "Entdeckung" darin eingetragen werden. D.h. diese Werte tauchen nicht zum Stichtag auf, jedoch in der jährlichen Rechnungslegung, das anfängliche VVZ muss nach mehreren Monaten deshalb nicht geändert werden. Es ergibt sich im Laufe der Zeit immer wieder mal eine Eintragung, die man zu Anfang nicht kannte, Vermögenswerte ebenso wie Schulden. Möglicherweise hat der Betreuer auch von dem Auto nichts gewußt.

Ich verstehe nicht ganz warum Sie dem Betreuer nicht direkt am Anfang behilflich waren, dann hätte der doch gar nicht lange suchen müssen. Leider machen Sie auf mich keinen guten Eindruck. Die Betreuung scheint noch nicht lange zu laufen, aber Sie scheinen sich umgehend um die angeblichen Verfehlungen des Betreuers gekümmert zu haben, anstatt behilflich zu sein. Warum haben Sie, als Angehöriger, nicht auch die Vermögenssorge übernommen, wo Sie sich doch so gut in den finanziellen Angelegenheiten der Tante auskennen.

Zitat:
Es geht mir nicht darum, den Betreuer abzustrafen. So steht es in meinem Beitrag, so haben Sie es auch richtig zitiert - aber verstanden haben Sie es dann doch leider falsch
Glaube ich nicht. Sorry, aber Ihnen kann es nicht um das Wohlergehen Ihrer Tante gehen. Es geht bisher in erster Linie um den Zaster. Neu ist das für Betreuer nicht, da wären Sie nicht der Erste und auch nicht der Letzte.

Eine andere Antwort kann ich Ihnen gar nicht geben, weil es mich bisher anwidert.
Tina L. ist offline  
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Alt 05.11.2010, 01:36   #8
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Registriert seit: 25.10.2010
Beiträge: 5
Frage

Komisch, was einem so alles unterstellt wird.....


_____

Da ich nicht vorhabe mich hier für irgend etwas zu rechtfertigen, was ich nicht behauptet habe und auch nicht behaupten würde, mache ich einfach mal weiter (mit der höflichen Bitte um einfache Beantwortung der Fragen - alles andere interessiert mich nicht):

6) Darf der gerichtlich für die Vermögenssorge bestellte Betreuer der Betreuten einen anderen Hausarzt verordnen, als denjenigen, den die Betreute seit langen Jahren gewohnt ist?

7) Darf der gerichtlich für die Vermögenssorge bestellte Betreuer die komplette Lebenssituation der Betreuten (wohlgemerkt eine Lebenssituation, welche die Betreute seit zig jahren gewohnt war - schon lange Jahre vor der Demenz!) umkrempeln? Hier: Kleine Mietwohnung (2 Zimmer) für die Betreute anstatt deren eigenem Haus (welches der Betreuer jetzt zur Miete anbietet)? Wohlgemerkt: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Betreuer nicht.

8) Darf der Betreuer dem Personensorgebevollmächtigten Informationen über Erkrankungen der Betreuten vorenthalten?
Herr_Weiss ist offline  
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Alt 05.11.2010, 07:17   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@ all

Tze ... der begreifts einfach nicht
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Rudi ist offline  
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Alt 05.11.2010, 07:55   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,

und Vorsicht: ich hab gute Laune

Herr Weiss: zu 6,7,8, = ja. Natürlich gäbe es auch Einschränkungen aber die interessieren Dich ja nicht.

Zitat:
Weshalb meinen eigentlich alle Betreuer, man sei ein schlechter Mensch, bloss weil man mit den Handlungen eines Betreuers nicht einverstanden ist, oder es wagt diese zu hinterfragen??
Was für `ne unschöne Polemik aber auch.
Wir sind hier nicht bei: Gewinnen sie den Kaffepott, sondern in einem Forum. D.h. wir versuchen uns hier ernsthaft mit wichtigen Themen auseinander zu setzen. Und das geht nicht mit Antworten wie: ja, nein, ja, nein.

Ausserdem hast Du an anderer Stelle hier deine Denkweise ebenfalls bereits sehr deutlich gemacht.

Gerade Betreuer sind naturgemäss nun mal nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und von daher würde ich vorschlagen Herr Weiss: zurück auf Los und alles nochmal-differenziert und ohne schräge Seitenhiebe. Vielleichts klappts dann mit den Nachbarn- und dem Betreuer.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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