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Unterschrift für Barabhebung verweigert

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschrift für Barabhebung verweigert im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Noch ein Problem mit einer anderen Dame: Ich habe kürzlich die Vermögenssorge als neuen Aufgabenkreis dazu bekommen. Nun verlangt der ...


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Alt 06.11.2010, 17:55   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.10.2010
Beiträge: 48
Standard Unterschrift für Barabhebung verweigert

Noch ein Problem mit einer anderen Dame:
Ich habe kürzlich die Vermögenssorge als neuen Aufgabenkreis dazu bekommen. Nun verlangt der Rechtspfleger monatliche Rechnungslegung in Form von Kontoauszügen. Die Barabhebungen soll sie mit "zum persönlichen Gebrauch" quittieren. Also alle Barabhebungen lt. Rechtsplfeger soll sie unterschreiben, dass sie sie selbst getätigt hat. Sie weigert sich. Dem Gericht habe ich das schon mitgeteilt, dass so eine Rechnungslegung nicht möglich ist. Die Antwort steht aus. Hat jemand Erfahrung, wie in so einem Fall weiterverfahren wird?
LG
Cinderella
Cinderella ist offline  
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Alt 06.11.2010, 18:21   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Cinderella,

auf welcher Rechtsgrundlage wird eine monatliche Rechungslegung verlangt?
Vielleicht gehst Du auch mal über die Suchfunktion, zu dem Thema ist gerade in letzter Zeit viel geschrieben worden.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.11.2010, 18:23   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin Cinderella

Der Rechtspfleger ist ja drollig. Hat er nichts zu tun? Oder wie begründet er seine Sonderwünsche?

Wenn die Betreute nicht mitspielen will gibt es .B. die Möglichkeit, ihr ein Sparbuch anzulegen, auf dass das Haushalts-/Taschengeld überwiesen wird. Das Sparbuch hat einen Sperrvermerk, dass Du nicht drangehen darfst, sondern nur die Betreute und dann soltest Du eigentlich Ruhe haben vor dem Rechtspfleger. Zur Rechnungslegung läßt Du Dir das Sparbuch vorlegen, kopierst es und gut. Wenn die Betreute das Sparbuch nicht vorlegen will läßt Du Dir von der Bank einen Finanzstatus zum Rechnungslegungsdatum ausdrucken - und damit auch gut. Du darfst ja nicht an das Sparbuch dran, also mußt du die Verfügungen auch nicht im Einzelnen belegen. Ein Rechtspfleger ist üblicherweise damit zufrieden. Als ggf. das Vorgehen mit Deinem absprechen.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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