Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft gegenüber Gericht vor Betreuungsübernahme? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einem Gericht angeboten, berufliche Betreuungen zu übernehmen. Bisher hatte ich gesetzliche Betreuungen ehrenamtlich geführt. Weiß vielleicht jemand, ...
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10.11.2010, 09:11 | #1 |
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Beiträge: 6
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Auskunft gegenüber Gericht vor Betreuungsübernahme?
Hallo,
ich habe einem Gericht angeboten, berufliche Betreuungen zu übernehmen. Bisher hatte ich gesetzliche Betreuungen ehrenamtlich geführt. Weiß vielleicht jemand, ob das Gericht danach fragen kann, welche Betreuungen ich bisher geführt habe und wo ich diese geführt habe? Oder kann ich mich auf die Schweigepflicht und den Datenschutz berufen, um meine Betreuuungen nicht benennen zu müssen. Ich möchte nämlich nicht, dass andere die Daten meiner Betreuten erhalten. Vielen Dank Peter2010 |
10.11.2010, 10:32 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Peter,
herzlich willkommen erst mal Du wirst dem Gericht oder der Betreuungstelle gegenüber sicher den Nachweis Deiner bisherigen Tätigkeit führen müssen um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden. Dazu brauchts dann sicher aber keine persönlichen Daten Deiner bisherigen Betreuten, es reicht das AZ und das zuständige Gericht. Deine Frage mutet leicht seltsam an, das Gericht sind nicht "andere" sondern ist Dein Auftraggeber. Bei Wohnortwechsel z.B. werden die Gerichtsakten auch weitergegeben. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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