Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung Medi´s im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich hab in Betreuung ne Heimbewohnerin, die nat. von der Zuzahlung befreit ist.
Der Arzt schreibt ihr laufend Medis ...
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12.11.2010, 06:58 | #1 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Bezahlung Medi´s
Hallo
Ich hab in Betreuung ne Heimbewohnerin, die nat. von der Zuzahlung befreit ist. Der Arzt schreibt ihr laufend Medis auf, die von der Zuzahlungsbefreiung nicht erfasst werden, die aber ihr Budget überschreiten. Ich hab ihn schon angeschrieben, auf Medis zurückzugreifen, die sie nicht selber bezahlen muss. Der reagiert garnicht - wie mitunter üblich. Habt ihr ne Idee? Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
12.11.2010, 08:20 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tag Rudi,
kenne ich. Arzt nochmal anschreiben, darauf hinweisen, dass die Betreute ohne Medikamente sein wird weil sie sich diese nicht leisten kann. Ein Zustand den Du natürlich der Krankenkasse, dem Sozialamt und der Ärztekammer vortragen musst.....irgendeinen hab ich vergessen Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.11.2010, 11:51 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
kenne ich auch. Wobei in solchen Fällen evt. auch das Heim in den Kreis der Verdächtigen mit einbezogen werden muss. Dort "hat man nichts dagegen", wenn Privatrezepte auf Kosten d. Betreuten erstellt werden. Dann braucht man nämlich - evt. dem Heimbudget zuzuordnenden Artikel, wie Kochsalzlösungen, Verbandsmaterial o.ä. - nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Aber letzendlich gilt: Der Arzt hat grundsätzlich nur Mittel zu verschreiben, die von der Kasse bezahlt werden - basta. Laut Krankenkasse gibt es für alle Zipperlein solche Produkte. Das Sozialamt braucht man da - nach meinen Erfahrungen - erst gar nicht anzupumpen. Wenn ein Betreuter zahlungsfähig ist, habe ich die o.g. Praxis auch schonmal gebilligt, da - laut Arzt - das betr. Privatmedikament mehr dem Wohl d. Betreuten diente. mfg |
12.11.2010, 12:53 | #4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@Carlos
... also n knallhartes Schreiben an den nicht reagierenden Arzt?! Gr. R
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12.11.2010, 14:14 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
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12.11.2010, 14:21 | #6 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Nachtrag:
Man kann die Sache natürlich auch so regeln, indem man - unter Hinweis darauf, dass das Privatrezept für den mittellosen Betreuten ohne Zustimmung des Betreuers erstellt wurde - die Apothekenrechnung nicht bezahlt (von was denn auch?) Dann dürfen die anderen Akteure die Sache unter sich aus machen.... Gruß carlos |
12.11.2010, 19:54 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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Genau, über die Apotheke. Das ist zwar durch die Hintertür, aber ich habe auch schon die Apotheke informiert, dass mein Betreuter hohe Privatrezepte nicht bezahlen kann... und plötzlich klappt's auch mit einem Generika über den kurzen Weg von Apotheker zum Arzt.
Zwar gebe ich hier persönliche Informationen an Dritte weiter, tue dieses aber zum Wohle meines Betreuten. Gruß inne-huhn |
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