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Betreuerin hebt Bankvollmacht auf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin hebt Bankvollmacht auf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ich bin heute das erste mal in diesem Forum und hoffe das es diese Frage noch nicht gibt. Gesucht ...


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Alt 02.12.2010, 02:56   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 3
Frage Betreuerin hebt Bankvollmacht auf

Hallo,

Ich bin heute das erste mal in diesem Forum und hoffe das es diese Frage
noch nicht gibt. Gesucht habe ich aber nichts genaueres gefunden

Nun zu meinem Problem:

Ich pflege meinen Vater daheim und seit kurzem hat das Gericht meinen Vater
als nicht mehr Geschäftsfähig eingestuft und dafür eine Betreuerin bestimmt.

Bisher, seit 2006, kümmerte ich mich um alle seine Angelegenheiten und 2007
gab er mir eine Bankvollmacht damit ich alles für ihn regeln kann und er nicht
immer mitkommen braucht da er u.a. sehr stark Gehbehindert und im Rollstuhl sitzt.

Jetzt, wo die Betreuerin bestimmt wurde soll ich, obwohl ich im selben Haushalt
wohne und fast 24H am Tag für meinen Vater da bin, die Briefe die er bekommt
immer zu der Betreuerin bringen und um das Konto darf ich mich auch nicht
mehr kümmern oder etwas von dem Konto abheben. Ja, es geht sogar soweit
das gestern meine Bankkarte am Kontoauszugsdrucker eingezogen wurde ..

Die Betreuerin sagte mir noch letzte Woche das sie das Pflegegeld auf mein
Konto überweisen wolle aber das war vorgestern noch nicht da und auch
die Betreuerin ist bis heute (Donnerstag) nicht anwesend...

Das ich die Briefe von ihr öffnen lassen muss und das sie sich von nun an
um das Konto kümmert bringt mich aber jetzt in die Lage das ich dadurch
mehr rennereien habe und dann natürlich in dieser Zeit für mein Vater nicht
da sein kann.. Kontoauszüge bekomme ich natürlich auch keine mehr und
kann auch nicht sehen ob ob da alles mit rechten Dingen zugeht...

Meine Fragen nun:

Kann ich verlangen das ich wenigstens die Post öffnen darf und schau'n
ob es sich um eine Postwurfsendung handelt oder etwas belangloses wie
eine Einladung ist und erst, wenn es was wichtiges ist, diesen Brief der
Betreuerin zukommen lassen?

Kann ich verlangen das ich, da ich die Bankvollmacht ja damals bekommen
habe als es meinem Vater noch besser ging, diese auch wieder erlange?
Ich könnte auch anhand der letzten Kontoauszüge nachweisen das ich nichts
unrechtmäßiges gemacht habe und auch sehr Sparsam mit seinem Geld haushalte.

Mal angenommen es kommt mal ein wichtiger Brief auf den sofort reagiert
werden muss ODER ich brauche dringend mal ein wenig mehr als nur das
Pflegegeld das auf das Konto von meinem Vater geht weil mal was dringendes
angeschaft muss .. Was mache ich wenn DANN die Betreuerin nicht erreichbar
ist weil sie vieleicht einige Wochen im Urlaub ist ?

Gruss,
fraher66
fraher66 ist offline  
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Alt 02.12.2010, 05:01   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Fraher

Also ich habe den Eindruck, es geht lediglich um eine Abstimmungsfrage zwischen dir und der Betreuerin.

Was den Umgang mit dem Konto betrifft, solltest du wissen, dass sie für die Führung desselben voll verantwortlich ist und jeweils nach einem Jahr auf Heller und Pfennig beim Betreuungsgericht die Kontoführung abrechnen muss. Wenn es dort Unstimmigkeiten gibt, bezahlt sie eventuelle Minusdifferenzen aus eigener Tasche.
Bei Kontoführungen die ich übernehme, lasse ich da auch niemanden anderes rann - spätestens seitdem mir ein Vater die Finanzierungsplanung durcheinander brachte, weil er der Meinung war das Eine sei Wichtiger zu bezahlen als das Andere.

Bei deinem Eintrag kommt so ein bißchen das Gefühl von Enttäuschung rüber - nach dem Motto, ich hab mich jahrelang gekümmert, jetzt kommt ne Betreuerin daher und nimmt mir alles weg.

Ich kann dir nur empfehlen: Setzt euch an einen Tisch und redet darüber.

Viel Erfolg Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 02.12.2010, 05:57   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Moin, FRAHER66!...und Herzlich Willkommen!

Zitat:
Zitat von fraher66 Beitrag anzeigen


Das ich die Briefe von ihr öffnen lassen muss und das sie sich von nun an
um das Konto kümmert bringt mich aber jetzt in die Lage das ich dadurch
mehr rennereien habe und dann natürlich in dieser Zeit für mein Vater nicht
da sein kann
Vielleicht gibt es da ja ne andere Möglichkeit...sammelt doch die Post und schick sie dann - vielleicht 1 x die Woche - an die Betreuerin...vielleicht kann diese Dich ja auch mit vorbereiteten Umschlägen versorgen???

Alternativ könnte sicher auch eine Umleitung der Post - direkt an die Betreuerin - eingerichtet werden!

Zitat:
Zitat von fraher66 Beitrag anzeigen
.. Kontoauszüge bekomme ich natürlich auch keine mehr und
kann auch nicht sehen ob ob da alles mit rechten Dingen zugeht...
Wie Rudi schon schrieb...die Betreuerin muss gegenüber dem AG ganz genau Rechenschaft ablegen...aber ich würde doch auch mal gar nicht davon ausgehen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegen sollte!...warum?



Zitat:
Zitat von fraher66 Beitrag anzeigen
Mal angenommen es kommt mal ein wichtiger Brief auf den sofort reagiert
werden muss ODER ich brauche dringend mal ein wenig mehr als nur das
Pflegegeld das auf das Konto von meinem Vater geht weil mal was dringendes
angeschaft muss .. Was mache ich wenn DANN die Betreuerin nicht erreichbar
ist weil sie vieleicht einige Wochen im Urlaub ist ?
Briefe, auf die sofort reagiert werden muss, sind doch grundsätzlich seltener...meist haben diese dann aber auch ihre einhaltbaren Fristen. Über besondere Anschaffungen wirst Du sicherlich auch mit der Betreuerin sprechen können und dass diese "einige Wochen" im Urlaub ist, geht gar nicht!...für solche Fälle müssen erreichbare Vertretungen eingerichtet und benannt werden!

Ich habe den Eindruck, dass die von Dir genannten Befürchtungen nur kleine Anlaufprobleme sind...Ihr solltet wirklich mal in Ruhe miteinander reden und dann wird sich bestimmt mit der Zeit immer mehr regeln!

Sieh die eingerichtete Betreuung doch auch mal als Unterstützung an...vielleicht findest Du dadurch auch mal wieder etwas mehr Zeit für Dich!

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 02.12.2010, 08:03   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Fraher,

eins habe ich nicht verstanden, was ist denn mit der Bankvollmacht geschehen? Hattest Du diese dem Gericht vorgelegt bzw. hatte das Gericht Kenntnis davon, dass sie ausgestellt war?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.12.2010, 08:42   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 9
Standard

hi

Ich habe grade durch den link Von michaela etwas zu diesem thema gefunden

Zitat:
Schutz der Vermögenswerte des Betreuten gegen den Zugriff Dritter

Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den Widerruf von Bankvollmachten
Jingoro ist offline  
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Alt 02.12.2010, 10:15   #6
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Offensichtlich wird hier übersehen, dass eine Betreuung nur für solche Bereiche eingerichtet werden darf, für die der Betreute nicht selbst Vorsorge treffen kann oder getroffen hat, solange er noch selbstständig und voll geschäftfähig handeln konnte. Hatte die Mutter also eine wirksame Bankvollmacht erteilt, hätte die eigentlich nur widerrufen werden können, wenn es Unregelmäßigkeiten gab.

Weshalb wurde die Tochter eigentlich nicht als Betreuerin eingesetzt?
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 03.12.2010, 02:00   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 3
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Hallo,

Danke erstmal für die reichhaltigen Antworten.

@ronja,

Nein, es war der Vater der mir die Vollmacht gab als er noch in besserer Verfassung war
und ich bin der Sohn, und nicht die Tochter .

@michaela mohr,

Nein, da lief fast alles automatisch und ich musste nichts vorlegen. Ein Arzt
im Krankenhaus informierte das AG und dann kam ein Amtsarzt und eine
Mitarbeiterin vom Amt für Soziales vorbei. Nach 2 Wochen dann war dann
schon alles durch. Der Betreuerin hatte ich gesagt das ich eine Bankvollmacht
inkl. einer Bankkarte habe die auf meinem Namen läuft. Am Dienstag dann
wurde die Karte aber auf einmal vom Kontoauszugsdrucker eingezogen
was in meinen Augen soviel heißt das mir die Vollmacht einfach so
entzogen wurde

@Superthor!,

Schicken brauch ich eigentlich nichts denn die hat ihr Büro ca. 200 Meter
von uns entfernt. Ich könnte da anrufen und jemand von dort würde dann die
Briefe abholen aber auch das stört mich denn:

Ich hab heute nicht widerstehen können und noch einmal einen Brief geöffnet
und da ist eine Rechnung drin die innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden soll.
Ist sie dann, wie diese Woche, nicht anwesend wird die Rechnung nicht rechtzeitig
gezahlt und so was sehe ich gar nicht gern...

Mit "nicht rechten Dingen zugehen" meinte ich jetzt auch nicht das die Betreuerin
sich da was abzweigen könnte. Nein, es gibt ja immer wieder mal Fälle wo
VERSEHENTLICH (ist uns schonmal passiert) mehr abgebucht wird als normal und
das bemerkt die doch dann erst wenn es zu spät ist. Ich hingegen weiß genau
wann im Monat was vom Konto abgebucht wird und erkenne dann sofort das
da was nicht stimmt.

Zitat:
Briefe, auf die sofort reagiert werden muss, sind doch grundsätzlich seltener...meist haben diese dann aber auch ihre einhaltbaren Fristen.
Das stimmt schon aber es gibt Gelegenheiten bei denen es ja nicht um irgend
welche Fristen geht.

Ein Beispiel bei dem ich aber nicht hoffe das er mal eintritt:

Es kommt ein Trauerbrief am Freitag zwischen 12 und 14 Uhr und die Betreuerin
ist schon lange wieder Weg. Am Montag bringe ich den Brief dann zum Büro
und dort heißt es dann "Die ist erst nächsten Montag wieder da".

Wie komme ich mir dann vor wenn ich nicht zumindest bei den Verwandten
Anrufe um mein Beileid aus zu richten bevor der Verstorbene beerdigt wurde?!?...

Zitat:
Ich habe den Eindruck, dass die von Dir genannten Befürchtungen nur kleine Anlaufprobleme sind...Ihr solltet wirklich mal in Ruhe miteinander reden und dann wird sich bestimmt mit der Zeit immer mehr regeln!

Sieh die eingerichtete Betreuung doch auch mal als Unterstützung an...vielleicht findest Du dadurch auch mal wieder etwas mehr Zeit für Dich!
Sowohl als auch... Ich kann und will es einfach nicht einsehen das sich jemand
Fremdes von nun an um sein Konto und die Briefe kümmern soll wo ich das
doch die ganzen Jahre hinweg gemacht habe und auf alles viel flexibler
reagieren kann als wenn das die Betreuerin machen würde. Dadurch habe
ich auch nicht mehr Zeit für mich denn zur Bank gehe ich nur einmal im
Monat um die Auszüge und das Pflegegeld zu holen. Die Auszüge kontrolliere
ich dann noch in der Bank und sollte mal was nicht stimmen würde das
dann sofort geregelt. Zu Unterschreiben, wo mein Vater dabei sein müsste
ist auch nichts. Das ist seit 2006 nur 2x vorgekommen. Einmal für die Bankvollmacht,
die er mir gab und letztes Jahr eine Einverständniserklärung für eine Mieterhöhung.
Ein Vermögen, um das sich gekümmert werden muss gibt es auch nicht also
wozu dann von der Betreuung die Bank und Briefsachen bearbeiten lassen?
Wenn wir jeden Tag mehrere Briefe bekommen würden würde ich es ja einsehen
aber wenn's hoch kommt bekommen wir im Monat maximal 10-20 Brife und das
meiste sind irgend welche Infos und Postwurfsendungen die sofort im
Altpapiercontainer landen.

Ein wenig noch zur Vorgeschichte weshalb es zu der Betreuung kam...

Mein Vater war Dieses Jahr 3x innerhalb kürzester Zeit (zusammengerechnet
ca. 10! Wochen) im Krankenhaus. Im Krankenhaus bekommt er immer ein sogenanntes
Durchgangssyndrom und ist dann teilweise gar nicht mehr Zurechnungsfähig.
Als er das zweite Mal im Krankenhaus war meinte der behandelnde Arzt
das es doch sinnvoll wäre eine Gesetzliche Vertretung zu beantragen so das
"Weswegen ich jetzt so gefrustet bin" ICH im Falle eines Falles für bestimmte
Maßnahmen unterschreiben kann da ich ja immer verfügbar bin. Und DAS kann
die Betreuerin ja auch nicht denn sie ist ja nicht 24/7 in der Woche erreichbar.

Für einiges, das muss ich ehrlicher weise sagen, brauche ich klar Hilfe und da konnte
sie mir schon einige wertvolle Tipps geben aber das hat nur mit dem Haushalt und nichts
mit der Pflege meines Vaters zu tun und da würde es auch nicht helfen wenn
sie die Bank und Briefsachen übernimmt ...

Gruß,
fraher66
fraher66 ist offline  
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Alt 03.12.2010, 04:18   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Hallo!

Ich muss noch mal Ronja´s Frage wiederholen:

Warum wurdest Du denn nicht als Betreuer eingesetzt?????

Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 03.12.2010, 06:55   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Fraher,

Du hättest, oder soltest wenigstens jetzt das Gericht davon in Kenntnis setzen, dasss ein gültige Bankvollmacht vorliegt und es der Wunsch Deines Vaters war dass Du Dich um die Finanzen kümmerst.
Dann könnte der Aufgabenkreis der Vermögenssorge aus der Betreuung herausgenommen werden.

Das Ganze klingt für mich so wie wenn das Gericht von Deiner Anwesenheit gar nichts wüsste.

Zitat:
Für einiges, das muss ich ehrlicher weise sagen, brauche ich klar Hilfe und da konnte
sie mir schon einige wertvolle Tipps geben aber das hat nur mit dem Haushalt und nichts
mit der Pflege meines Vaters zu tun
Haushaltstips zu geben ist kein Bereiche in denen Betreuer tätig sind

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.12.2010, 13:38   #10
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
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Beiträge: 327
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Hallo fraher,

also - Du solltest unbedingt Deine Bankvollmacht dem Gericht vorlegen. Denn diese ist gültig!

Dann solltest Du vielleicht anregen, die Betreuung selbst zu übernehmen. Es ist sehr ungewöhnlich, dass das Gericht Dich nicht gefragt hat.

Und zwischenzeitlich solltest Du Dich mit der Betreuerin zusammen setzen und eine gute Ebene finden.

Wenn sie z.B. den Aufgabenkreis "Post" hat, muss sie die Briefe sehen. Vielleicht bekommt ihr eine einvernehmliche Lösung zum Wohle Deines Vaters hin.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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