Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Mitglied unseres Vereins lebt in einem Heim für psychisch kranke Erwachsene. Er hat eine gesetzliche Betreuung.
Vor ca. ...
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28.05.2005, 09:34 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Asbach
Beiträge: 7
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Taschengeld
Hallo,
ein Mitglied unseres Vereins lebt in einem Heim für psychisch kranke Erwachsene. Er hat eine gesetzliche Betreuung. Vor ca. 10 Tagen ging es ihm wieder schlecht und er wurde per Taxi in die Psychiatrie nach Andernach gebracht. Erst auf eine offene Station, dann in eine geschlossene Station. Das Taxi war für ihn frei. In der Tasche hatte er noch ungefähr € 10,- Taschengeld, die natürlich in zwei Tagen aufgebraucht waren, da er auch Raucher ist. Natürlich stehen wir in solchen Fällen mit unseren Mitgliedern in Verbindung, wenn wir davon erfahren, mein Handicap ist, dass ich rund 60 km von Andernach weg wohne, also nicht jeden zweiten Tag dort auftauchen kann um helfend einzugreifen. Pro Woche ständen ihm € 40,- Taschengeld zu, doch weder die gesetzliche Betreuerin, noch die Betreuerin aus dem Heim haben ihm Geld dagelassen. Als er der Betreuerin gegenüber aufmüpfig wurde, wurde der behandelnde Arzt eingeschaltet und er bekam etwas zur "Beruhigung". In diesem Fall wird er zum Bettler degradiert. Ein Mensch mit Einkommen muss sich durchbetteln, bis einer so gnädig ist, ihm wieder etwas Taschengeld zu geben. Was können wir tun? außer selbst finanziell unter die Arme zu greifen, was aber unsere Satzung nicht her gibt. Herzliche Grüße Wolfgang |
29.05.2005, 18:01 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Taschengeld
Hallo Wolfgang,
ein ganz heikles Thema - Taschengeld, insbesondere angesichts des zukünftigen Stundenbudgets für BetreuerInnen. Da wird noch mancher Kontakt zu den Betreuten und damit auch formlose Klärung von Taschengeld in Kliniken unterbleiben. Ich habe einen Betreuten, der seit Mitte Oktober 2004 bis Mitte März in der Psychiatrie war, zunächst geschlossen, dann offen. Erst Anfang März hat der Landschaftsverband als überregionaler Sozialhilfeträger die Kosten für die Unterbringung übernommen. Bis dahin hat er 10 Euro von der Klinik vorfinanziert bekommen. Die Nachzahlung jedoch sicherte dem Betreuten glücklicherweise die Psychopharmaka, als er in die Obdachlosigkeit und ohne Krankenversicherung und erst recht ohne Medikamente entlassen wurde. Und das am Gründonnerstag. Während seines Klinikaufenthalts habe ich mehrfach mit dem Landschaftsverband telefoniert und Anträge gestellt, wie auch der Sozialdienst der Klinik, da die Therapie mangels Nikotin gefährdet war. Schließlich gab es noch die theoretische Möglichkeit, dass die örtliche Kommune das Taschengeld vorstreckt. Hatte aber wegen Überlastung abgewunken. Zum Glück hatte der Betreute noch Bezug zu seiner Familie, die ihn schließlich mit Tabak versorgte. Doch letztlich sind die Betreuten zukünftig gearscht. Hierzu passt eine Notiz aus der Hauszeitung eines Altenheims vorort, dass 60-70% der grünen Rezepte nicht eingelöst werden konnten, da die Bewohner nicht genügend Geld hatten. Dazu schreibt die Heimleitung: Wenn aus unserem Gesundheitsministerium die Information kommt, es gäbe keine wirklichen Härten durch die neuen Gesetzgebungen, dann kann dies aus unserem Haus definitiv widerlegt werden. Denn es gibt eine Reihe von Bewohnern, die sich nötige, aber von der Krankenkasse nicht bezahlte Medikamente nicht mehr leisten können und die deshalb unter Unwohlsein und Schmerzen leiden müssen. Gleiches gilt fürs Taschengeld. Es wird ja noch spannender: die Altenheime haben kaum mehr Zivildienstleistende und schon gar kein festes Personal, um die Betreuten in der Klinik mit Wäsche zu versorgen. Mitunter war es möglich, im Wege des Wäschetausches dem Patienten noch Taschengeld zu bringen. Doch da auch die BetreuerInnen kaum mehr Zeit haben, im Wege eines Arzt-, Patienten- oder Pflegegesprächs die Wäsche und Taschengeld mitzunehmen, werden die Alten, Kranken und Behinderten zukünftig für ihr Alter, ihre Krankheit und Behinderung bestraft. Als ich letztens das Sozialamt um Unterstützung bat, da die Betreute dringend ins Heim ziehen musste (Demenz, Eigen- und Fremdgefährdung) war die lapidare Auskunft, auch nur für das Zusammenpacken persönlicher Dinge und schon gar für den Umzug kann keine Beihilfe gewährt werden, da der Gesetzgeber es schlicht vergessen hat. Na so was :? Es tut mir leid, dir keine andere Auskunft geben zu können. Es ist und wird zunehmend beschissen. In diesem Sinn Heinz |
16.07.2005, 12:27 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
meine Erfahrung ist, dass es bald nur noch etwas bringt, wenn man dem Sozialamt bzw. der Argentur für Arbeit mit einem Anwalt gegenüber tritt. Das geht dann, wenn der Betreute Sozialleistungen erhält. Aber irgendwie kann das doch keine Lösung sein. Einerseits soll gespart werden, auf der anderen Seite wird ein teurer Anwalt bezahlt, der oft nicht hätte tätig werden müssen, wenn das Sozialamt sich an die Gesetze gehalten hätte. Es ist traurig, aber ich ziehe das jetzt so durch. Gruss Andreas |
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Stichworte |
heim, klinikaufenthalt, krankenhaus, sgb12, taschengeld |
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