Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gibt es eine Frist von seiten des Gerichtes für die Vermögensaufstellung?
Nele...
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03.12.2010, 13:30 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 29
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Vermögensaufstellung
Gibt es eine Frist von seiten des Gerichtes für die Vermögensaufstellung?
Nele |
03.12.2010, 13:48 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Zitat:
ich persönlich versuche, das Vermögensverzeichnis innerhalb eines Monats stehen zu haben - gelingt natürlich nicht immer, besonders bei Betreuten mit umfangreichem Vermögen / Haus- / Grundbesitz. Gelingt mir nicht immer, aber ich sehe das nach dem Motto: "Der Wille zählt" Gruß aus Gummersbach Bodhi |
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03.12.2010, 14:10 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo,
bei uns wird immer eine 4 Wochen Frist zur Erstellung des VV genommen. Klappt das in der Zeit nicht erfolgt halt eine Mitteilung an das Betreuungsgericht. Gruß, Andreas
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03.12.2010, 15:14 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Zitat:
obwohl ich auch schon Bestellungen bekam, in denen um baldmögliche Rücksendund des VV gebeten wurde. Aber ich denke grundsätzlich sind 4 Wochen Usus. Gruß Bodhi |
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03.12.2010, 16:08 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
das ist ja auch immer recht fallabhängig. Wenn ich einen Betreuten mit vermüllter Wohnung und einem Girokonto habe bin ich ja recht schnell fertig. Hab ich dagegen einen Betreuten mit einer durch Antiquitäten vollgestellten Wohnung, diversen Aktien und Wertpapierdepots und Konten sowie evtl noch Firmenbeteiligungen dann dauert die Aufstellung halt etwas länger. Gruß, Andreas
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03.12.2010, 16:34 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Andere Frage in diesem Zusammenhang:
Ich tue mir immer recht schwer bei der Beantwortung der Frage nach den sonstigen Ausgaben ( Lebenshaltungskosten u.ä.) Nun gut, der Großteil meiner B. bekommt Grundsicherung, sodass meist sowieso nicht viel Geld am Ende des Monats übrig bleibt - eher ist es sogar umgekehrt - deswegen gebe ich in der Regel den nach Abzug von Miete und sonstigen Zahlungsverpflichtungen übrig bleibenden Betrag in voller Höhe als Lebenshaltungskosten an. Wie handhabt ihr das? Und noch etwas: Wie sieht das mit der Erstellung des VV bei durch EA übertragene Betreuungen aus? Eine Bekannte, die auch Betreuungen führt, meinte in diesem Fall bräuchte man kein VV erstellen - die Gerichte hier vor Ort, mit denen ich zusammenarbeite handhaben das aber irgendwie nicht einheitlich. Habt ihr genauere Informationen ? Gruß Bodhi Geändert von Bodhi (03.12.2010 um 16:40 Uhr) |
03.12.2010, 16:48 | #7 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 29
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noch eine dumme Frage dazu:
Wie handhabt ihr das, wenn eine Genehmigung einzuholen ist, die Vermögensaufstellung etc. hinzusenden ist, geht ihr dann vorbei, ruft ihr an oder macht ihr das schriftlich auf dem Postweg? Man möchte den Rechtspflegern ja so wenig wie möglich auf den Wecker gehen. Nele |
03.12.2010, 17:06 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Zitat:
ich mach das meist auf dem Postweg, rufe manchmal an und gehe ab und zu auch persönlich hin. Je nach Zeit und Anlass. Gruß Bodhi |
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