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Vermögensaufstellung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gibt es eine Frist von seiten des Gerichtes für die Vermögensaufstellung? Nele...


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Alt 03.12.2010, 13:30   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 29
Standard Vermögensaufstellung

Gibt es eine Frist von seiten des Gerichtes für die Vermögensaufstellung?
Nele
Liesetalle ist offline  
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Alt 03.12.2010, 13:48   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Zitat:
Zitat von Liesetalle Beitrag anzeigen
Gibt es eine Frist von seiten des Gerichtes für die Vermögensaufstellung?
Nele
Hallo Nele,

ich persönlich versuche, das Vermögensverzeichnis innerhalb eines Monats stehen zu haben - gelingt natürlich nicht immer, besonders bei Betreuten mit umfangreichem Vermögen / Haus- / Grundbesitz.

Gelingt mir nicht immer, aber ich sehe das nach dem Motto: "Der Wille zählt"

Gruß aus Gummersbach
Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 03.12.2010, 14:10   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

bei uns wird immer eine 4 Wochen Frist zur Erstellung des VV genommen. Klappt das in der Zeit nicht erfolgt halt eine Mitteilung an das Betreuungsgericht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 03.12.2010, 15:14   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo,

bei uns wird immer eine 4 Wochen Frist zur Erstellung des VV genommen. Klappt das in der Zeit nicht erfolgt halt eine Mitteilung an das Betreuungsgericht.

Gruß,
Andreas
Hallo Andreas

obwohl ich auch schon Bestellungen bekam, in denen um baldmögliche Rücksendund des VV gebeten wurde. Aber ich denke grundsätzlich sind 4 Wochen Usus.

Gruß
Bodhi
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Alt 03.12.2010, 16:08   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Bodhi Beitrag anzeigen
obwohl ich auch schon Bestellungen bekam, in denen um baldmögliche Rücksendund des VV gebeten wurde.
Hallo,
das ist ja auch immer recht fallabhängig. Wenn ich einen Betreuten mit vermüllter Wohnung und einem Girokonto habe bin ich ja recht schnell fertig.
Hab ich dagegen einen Betreuten mit einer durch Antiquitäten vollgestellten Wohnung, diversen Aktien und Wertpapierdepots und Konten sowie evtl noch Firmenbeteiligungen dann dauert die Aufstellung halt etwas länger.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 03.12.2010, 16:34   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Andere Frage in diesem Zusammenhang:

Ich tue mir immer recht schwer bei der Beantwortung der Frage nach den sonstigen Ausgaben ( Lebenshaltungskosten u.ä.)

Nun gut, der Großteil meiner B. bekommt Grundsicherung, sodass meist sowieso nicht viel Geld am Ende des Monats übrig bleibt - eher ist es sogar umgekehrt - deswegen gebe ich in der Regel den nach Abzug von Miete und sonstigen Zahlungsverpflichtungen übrig bleibenden Betrag in voller Höhe als Lebenshaltungskosten an.

Wie handhabt ihr das?

Und noch etwas: Wie sieht das mit der Erstellung des VV bei durch EA übertragene Betreuungen aus? Eine Bekannte, die auch Betreuungen führt, meinte in diesem Fall bräuchte man kein VV erstellen - die Gerichte hier vor Ort, mit denen ich zusammenarbeite handhaben das aber irgendwie nicht einheitlich.

Habt ihr genauere Informationen ?

Gruß
Bodhi

Geändert von Bodhi (03.12.2010 um 16:40 Uhr)
Bodhi ist offline  
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Alt 03.12.2010, 16:48   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.12.2010
Ort: Köln
Beiträge: 29
Standard

noch eine dumme Frage dazu:
Wie handhabt ihr das, wenn eine Genehmigung einzuholen ist, die Vermögensaufstellung etc. hinzusenden ist, geht ihr dann vorbei, ruft ihr an oder macht ihr das schriftlich auf dem Postweg?
Man möchte den Rechtspflegern ja so wenig wie möglich auf den Wecker gehen.
Nele
Liesetalle ist offline  
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Alt 03.12.2010, 17:06   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Zitat:
Zitat von Liesetalle Beitrag anzeigen
noch eine dumme Frage dazu:
Wie handhabt ihr das, wenn eine Genehmigung einzuholen ist, die Vermögensaufstellung etc. hinzusenden ist, geht ihr dann vorbei, ruft ihr an oder macht ihr das schriftlich auf dem Postweg?
Man möchte den Rechtspflegern ja so wenig wie möglich auf den Wecker gehen.
Nele
Hallo Nele,

ich mach das meist auf dem Postweg, rufe manchmal an und gehe ab und zu auch persönlich hin. Je nach Zeit und Anlass.

Gruß
Bodhi
Bodhi ist offline  
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