Dies ist ein Beitrag zum Thema relevanter Zeitpunkt Schonvermögen GruSi im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenmitglieder,
mein ehrenamtlich Betreuter bezieht (neben Lohn für seine Arbeit in der Werkstatt für Behinderte und Kindergeld) Grundsicherung wegen ...
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13.01.2011, 21:07 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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relevanter Zeitpunkt Schonvermögen GruSi
Liebe Forenmitglieder,
mein ehrenamtlich Betreuter bezieht (neben Lohn für seine Arbeit in der Werkstatt für Behinderte und Kindergeld) Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach SGB XII. Das Schonvermögen beträgt in seinem Fall 1.600 EUR. Ich tätige alle Überweisungen für den Betreuten und überweise sein Wirtschafts- und Taschengeld auf ein Taschengeldkonto, womit der Betreute gut auskommt. Jetzt hat sich auf dem Betreuerkonto Geld angesammelt, so dass der Schonbetrag überschritten wird, wenn die nächsten Geldeingänge kommen. Wird das übersteigende Vermögen schon dann auf die GruSi angerechnet, wenn das Kontoguthaben ein paar Tage (bis der Betreute wieder Geld abhebt) über den 1.600 EUR liegt? Welcher Zeitpunkt ist ausschlaggebend für die Beurteilung, führt jede (auch nur tageweise) Übersteigung zu einer Anrechnung? Und wenn ja, stellt sich die etwas blöde Frage: Was sinnvoll tun mit dem Geld, wenn der Betreute gerade auskunftsgemäß nichts braucht und keine Rechnungen anstehen? Gehört es zu meiner Pflicht als Betreuer darauf zu achten, dass sich nicht so viel Geld ansammelt? Wenn ich ihm mehr Taschengeld in die Hand gebe, setzt er es leider zur Zeit gerne in Saufgelage um oder schenkt das Geld weg. Danke und Grüße, Anni |
13.01.2011, 21:36 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Anni,
einige Tage "drüber" dürften nichts ausmachen. Bis der neue bescheid da wäre, wäre die Situation ja schon wieder verändert. Kann man nicht eine Anschaffung in Höhe von ca. 200 Euro tätigen so dass das Problem mal für einige Monate gelöst wäre? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.04.2011, 20:39 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 3
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Schonvermögen
Vielleicht kann man sich auf das Urteil des BSG vom 11.12.07 - B8/9b 20/06 - beziehen. Dort handelte es sich zwar um das Blindengeld. Die begründung stellt jedoch wesentlich darauf ab, dass es sich um Geld handelte, dass bestimmungsgemäß angesammlt wurde, um davon behinderungsbedingt notwendige Anschaffungen zu tätigen.
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13.04.2011, 04:12 | #4 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Moin!
Steht nicht vielleicht in diesem Jahr eine Reise o.ä. an?...sollche Sachen lassen sich prima im "gewünschten Rahmen" und vor allem "zum gewünschten Zeitpunkt" anzahlen! Lieben Gruß, Thorsten
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15.04.2011, 21:14 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,598
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Moin Anni
Kleiner Schreibfehler oder warum ist das Schonvermögen nur bei 1600,00 €? Eigentlich müßte es bei 2600,00 € liegen. Oder der Betreute bekommt keine Grundsicherung, sondern HLU, da ist der Freibetrag geringer. Falls der Freibetrag tatsächlich bei 1600,00 € und Grundsicherung liegen sollte, würde ich mal um eine Begründung bitten. Ein schönes Wochenende wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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schonvermögen, sozialhilfe |
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