Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung der Wohnung - Finanzierung ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
mal ne kurze Frage:
Betreuter befindet sich schon im Heim, dies kurz bevor Betreuung durch das Amtsgericht erlassen ...
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24.01.2011, 15:21 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 33
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Auflösung der Wohnung - Finanzierung ??
Hallo ,
mal ne kurze Frage: Betreuter befindet sich schon im Heim, dies kurz bevor Betreuung durch das Amtsgericht erlassen wurde. Aufgrund einer erteilten Vollmacht hat der Bruder des Betreuten vor dem Beginn der Betreuung die Whg gekündigt. Bruder ist finaziell auch eher schlecht gestellt. Nun hat der Betreute zwar eine Rente iHv ca 2700,- €; aber: davon gehen die Heimkosten ab (Pflegestufe II) und er trägt davon seit Jahren einen Kredit in Höhe von ca 600,- /mtl. an die Bank ab.Rücklagen sind aufgebraucht. Ich frage mich gerade, wie denn die Auflösung der Wohnung- wenn die Mietsicherheit nicht dazu reciht/herangezogen werden kann - finanziert werden könnte ? Sozialamt ? Gruss RAMO |
24.01.2011, 15:47 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 653
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Hi,
nein, das Sozialamt zahlt die Kosten einer Wohnungsauflösung nicht. Im Zweifelsfall bleiben die am Vermieter hängen. Ich würde da eher mal mit der Bank verhandeln, ob nicht mal eine Kreditrate ausgesetzt werden kann. Nach meiner Rechnung bleiben doch wahrscheinlich monatlich ca. 600 - 700 € nach Abzug der Heimkosten übrig. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine gemeinnützige Organisation für diesen Preis die Wohnung auflöst ist, wenn sie nicht gerade riesig ist, hoch. Ist der Betrete zur Renovierung verpflichtet, waren in den letzten Jahren Nebenkostennachzahlungen zu leisten? GG |
24.01.2011, 16:02 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Die Kosten für eine Wohnungsauflösung und die Bestreitung der Mietkosten während der Kündigungsfrist, wenn der Betreute schon im Heim lebt, übernimmt > Niemand.
Kannst du das alles aus dem Vermögen des Betroffenen nicht bestreiten, bleibt der Vermieter auf seinen Forderungen sitzen. Primus ist die Finanzierung des Heimplatzes. Solltest du Spielraum aus dem Einkommen des Betroffenen haben? - einfach verhandeln. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
13.05.2011, 11:18 | #4 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
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Zitat:
ich habe eine Frage dazu, da ich derzeit einen ähnlichen Fall habe. Betreute ist im KH, wird demnächst ins Heim kommen, Mietwohnung, Grundsicherung in voller Höhe, Überschuldet. Ich werde nun die Wohnungsauflösung beim Gericht beantragen. Die Wohnungskosten während der Kündigungsfrist werden voraussichtlich vom Sozialamt übernommen. Die Entrümpelung bzw. Auflösung des Hausrats natürlich nicht. Sollte meine Betreute keine Sachen mehr aus Ihrer Wohnung wollen, wie läuft das dann mit der Entsorgung? Familienagehörige oder Freund oder Bekannte gibt es nicht mehr. Muss ich "Entsorger" noch beauftragn (meine Betreute kann dies nicht bezahlen) oder muss ich die Wohnung wie sie ist an den Vermieter zurück geben? Aufgrund von alten Mietschulden, wird dieser die Kaution sowieos behalten. Vielen Dank, Grüße, Fabi |
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13.05.2011, 22:06 | #5 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Hallo Fabi,
wenn Du von vornherein weißt, dass er nicht bezahlt wird, darfst Du keinen Emtrümpler beauftragen. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt und nichts mehr in der Wohnung ist, was der Betreute möchte / braucht oder was von Wert ist, bleibt kaum eine Möglichkeit als dem Vermieter mitzuteilen, dass Du leider nicht räumen kannst und ihm den Schlüssel zurückzugeben. Viele Grüße rorikae |
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