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Wer ist in Kurzzeitpflege für Medikamente verantwortlich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist in Kurzzeitpflege für Medikamente verantwortlich? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wir sind als Bevollmächtigte unserer Großeltern eingesetzt (Vorsorgevollmacht). Lt. Rechtsanwalt können wir damit alles regeln, sind jedoch gesetzlich nicht ...


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Alt 29.01.2011, 11:00   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
Standard Wer ist in Kurzzeitpflege für Medikamente verantwortlich?

Hallo,
wir sind als Bevollmächtigte unserer Großeltern eingesetzt (Vorsorgevollmacht). Lt. Rechtsanwalt können wir damit alles regeln, sind jedoch gesetzlich nicht dazu verpflichtet/ verantwortlich. Wir versuchen natürlich so gut es geht alles für unsere Großeltern zu regeln.
Jedoch nimmt die Sache langsam überhand, ständig gibt es neue Probleme. Man kann ja nicht ständig Urlaub nehmen oder den ganzen Tag auf Arbeit privat Faxen, Kopieren, Telefonieren. Sämtliche Dienstleister (Heim, Ärzte, Pflegedienste) sind grundsätzlich nur tagsüber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar und rufen ständig an. Zudem befinden sich Heim und die Großeltern ca. 50km entfernt.
Nun erreichte uns am Freitag von der Kurzzeitpflege die Mitteilung, daß die Medikamente alle sind. Dem Heim ist der Hausarzt lt. Vertrag bekannt, selbst die zuständige Apotheke mußten wir angeben. Jetzt sollen wir für neue Medikamente sorgen?
Ja wozu haben wir die Großeltern denn überhaupt dort in Pflege gegeben? Auf die Frage, ob dies nicht Sache des Heimes wäre, wurde uns gesagt, wir sollen uns an die Heimleitung wenden, die wäre Montag wieder erreichbar. Gleiches gilt für den Hausarzt. Unverständlich, daß im Heim oder in der Nähe kein zuständiger Arzt ist, der das Rezept ausschreiben kann. Nun bleibt nur zu hoffen, daß die Großeltern bis dahin ohne Herzmedikamente auskommen...
Im Pflegevertrag finden wir nichts dazu - wer muß das regeln und wie? Ist das generelle Aufgabe des Heimes oder können die die Fahrt zum Arzt extra in Rechnung stellen? Wenn die Montag zum Hausarzt fahren, kann das u.U. viele Stunden dauern. Und Omas Rente reicht schon jetzt nicht für den Heimplatz, die Ersparnisse werden aufgezehrt. Natürlich kann der Arzt das Rezept auch mit der Post an das Heim senden, brauch dazu aber u.U. die Versichertenkarte - sofern er dazu überhaupt bereit ist! Unverständlich, daß kein Personal im Heim weiß, wie da zu verfahren ist. Sind wir die einzigen dort mit so einem Problem? Was meint Ihr?

Geändert von Bevollmächtigter (29.01.2011 um 11:30 Uhr)
Bevollmächtigter ist offline  
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Alt 29.01.2011, 12:24   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Bevollmächtigter,

es wundert mich schon etwas wenn im Heimvertrag keine Regelungen zum leistungsumfang des Heimes enthalten sind.

Aber üblicherweise organisiert das Heim die Versorgung mit Medikamenten wenn der Hausarzt sich vor Ort befindet .

Wenn dieses Heim schon mit solchen Sachen Probleme hat würde ich mir dringend einen Heimplatzwechsel überlegen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 29.01.2011, 14:42   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
Standard

Vielen Dank für Deine Antwort.
Regelungen zum Leistungsumfang sind schon enthalten, z.B. das Fahrten zum Arzt nach Aufwand in Stunden extra abgerechnet werden. Wie es sich mit der Beschaffung von Medikamenten verhält, ist allerdings offen.
Habe mir jetzt sagen lassen, daß bei Kurzzeitpflege der Patient bzw. dessen Hausarzt selbst verantwortlich ist, nur bei einem dauerhaften Heimplatz das Heim die Beschaffung übernimmt.
Der Hammer war natürlich eine "Schuldrechtliche Erklärung", die noch jemand unterschreiben sollte, falls die Oma die Kosten nicht bezahlen kann. Ist das überhaupt zulässig? Nicht daß das Sozialamt damit aus dem Schneider ist? Zahlen muß ohnehin Opa als Ehemann mit seinem noch vorhandenen Sparguthaben, bis es auf 3214 Euro gefallen ist, ehe das Sozialamt einschreitet - deswegen haben wir den das auch sicherheitshalber unterschreiben lassen. Sonst wäre nichts mit dem Heimplatz geworden.
Das Problem ist nämlich, daß man im Raum Dresden nirgends einen Heimplatz bekommt, keine freien Plätze - die volle Katastrophe. Deswegen wollen wir uns mit dem Heim nicht unbedingt gleich anlegen.
Habe mir jetzt die fehlenden Medikamente nennen lassen(zum Glück sind die meisten Herzmedikamente noch ausreichend da) und werde Montag den Hausarzt kontaktieren.
Bevollmächtigter ist offline  
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Alt 29.01.2011, 14:51   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Bevollmächtigter,

die schuldrechtliche Verpflichtung haben fast alle Heime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen inzwischen im Vertrag. Als Berufsbetreuer unterschreibe ich die natürlich nicht.

Das mit den Medikamenten stimmt so, in der Regel funktioniert es aber, dass der Hausarzt diese verordnet und das Rezept in die Kurzzeitpflege faxt. Das Versichertenkärtchen sollte auch jeden Fall beim Besitzer sein, es kann immer mal ein Notfall eintreten wo es dann doch gebraucht wird.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.01.2011, 14:23   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 35
Standard

Hallo Michaela,

vielen Dank für Deine Antwort. Das mit der "Schuldrechtlichen Erklärung" könnte natürlich später ein Problem werden. Nehmen wir an, Opa fällt weg oder beide kommen zusammen ins Heim. Wer soll die dann unterschreiben? Die Enkel wären ja schön blöd, weil die als Verwandte 2.Grades vom Sozialamt nicht zur Kasse gebeten werden können. Bekommt man den Heimplatz dann in der Praxis trotzdem?
Das Sozialamt hat übrigens einen Antrag geschickt, der möglichst vor Aufnahme ins Heim abgegeben werden soll. Nehmen wir an, Opa hat noch so viel Geld, daß er ein Jahr die Mehrkosten fürs Heim bezahlen könnte, bis die 3214 Euro erreicht sind.
Muß er bzw. Oma dann den Antrag trotzdem bereits vor Abschluß des Heimvertrages stellen (wird er dann nicht abgelehnt?) oder zweckmäßig erst 1-2 Monate bevor anzunehmen ist, das dann die Mittel über dem Selbstbehalt erschöpft sind?

Geändert von Bevollmächtigter (30.01.2011 um 14:27 Uhr)
Bevollmächtigter ist offline  
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Stichworte
medikamente, pflegeheim, verantwortlichkeit


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