Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Testament

Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, weiß jemand, ob eine Betreuerin den Inhalt des Testaments ihrer Betreuten kennen muss? Bei mir ist es so, dass ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 24.02.2011, 10:44   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
Standard Testament

Hallo, weiß jemand, ob eine Betreuerin den Inhalt des Testaments ihrer Betreuten kennen muss?
Bei mir ist es so, dass ich eine Person betreue, deren Mutter ebenfalls unter Betreuung steht. Ich habe der Betreuerin der Mutter mitgeteilt, dass mein Betreuter der Alleinerbe seiner Mutter ist, weil er der einzige Sohn ist. Die Betreuerin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass sie das nicht wisse und nicht beurteilen könne.
Muss die Betreuerin sich Kenntnis über den Inhalt des Testaments verschaffen oder kann sie argumentieren, dass sei für sie irrelevant, weil die Betreuung mit dem Tod ende?
Ich bin der Meinung, dass die Betreuerin den erklärten Wunsch der Betreuten kennen und sich demsprechend verhalten sollte. Ist dies korrekt oder kann die Betreuerin den Inhalt des Testaments ignorieren?
Vielen Dank für eure Antworten.
Peter2010 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 11:50   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Peter2010 Beitrag anzeigen
Die Betreuerin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass sie das nicht wisse und nicht beurteilen könne.
HAllo Peter2010,
da hat die Kollegin auch schön recht gehabt.

Bei einem Testament handelt es sich um eine höchstpersönliche Angelegenheit des Betreuten welche den Betreuer schlichtweg nichts angeht.

Wie und wen die Betreute als Erben eingesetzt hat wird sich bei der Testamentseröffnung zeigen. ( Das hat schon manchmal für überraschte Gesichter gesorgt )

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass die Betreuerin den erklärten Wunsch der Betreuten kennen und sich demsprechend verhalten sollte.
Also was du damit meinst ist mir nicht ganz klar. Ein Testament wird erst nach dem Tod wirksam und damit auch die Regelungen daraus.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 14:54   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
Standard Testament

Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Antwort. Was den erklärten Willen der Betreuten angeht, so geht es darum, dass die Betreuerin eine Wohnung ihrer Betreuten verkaufen will. Ich weiß (und ich meine wirklich, dass ich das weiß und nicht nur vermute), dass die Betreute das nicht gewollt hätte. Leider ist sie nicht mehr ansprechbar und kann sich daher nicht mehr äußern.
Ich gehe nun davon aus, dass die Betreuerin die Wohnung verkaufen kann, auch wenn die Betreute dies nicht gewollt hat/hätte.
Peter2010 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 15:11   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Peter2010 Beitrag anzeigen
Ich weiß (und ich meine wirklich, dass ich das weiß und nicht nur vermute), dass die Betreute das nicht gewollt hätte. Leider ist sie nicht mehr ansprechbar und kann sich daher nicht mehr äußern.
Hallo Peter2010,

hört sich nach einem typischen Fall von schlechter Vorsorge an. Wenn die Mutter die Wohnung an das Kind hätte weitergeben wollen dann hätte sie dies im Grundbuch absichern sollen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2011, 00:03   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Peter,

wird vielleicht die Wohnung verkauft, um Heimkosten oder sonstige LEBENSkosten zu decken?

In dem Falle handelt die Betreuerin dann ja absolut im Sinne der Mutter.

Wie sagte eine geschätzte Userin hier?

Erst sterben macht erben !!!

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2011, 07:37   #6
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Der testierte Wille wird erst im Moment des Todes relevant. Bis dahin muss sich der Betreuer nach Wohl und Willen des Betreuten richten - es gehört keineswegs zu den Aufgaben des Betreuers, Erbansprüche Dritter an den Betreuten auch nur im Blick zu behalten, sicherlich dann nicht, wenn dir Versorgung des Betreuten darunter leiden würde.
Chrysologus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbe, testament


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39