Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, weiß jemand, ob eine Betreuerin den Inhalt des Testaments ihrer Betreuten kennen muss?
Bei mir ist es so, dass ...
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24.02.2011, 10:44 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
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Testament
Hallo, weiß jemand, ob eine Betreuerin den Inhalt des Testaments ihrer Betreuten kennen muss?
Bei mir ist es so, dass ich eine Person betreue, deren Mutter ebenfalls unter Betreuung steht. Ich habe der Betreuerin der Mutter mitgeteilt, dass mein Betreuter der Alleinerbe seiner Mutter ist, weil er der einzige Sohn ist. Die Betreuerin hat mir daraufhin mitgeteilt, dass sie das nicht wisse und nicht beurteilen könne. Muss die Betreuerin sich Kenntnis über den Inhalt des Testaments verschaffen oder kann sie argumentieren, dass sei für sie irrelevant, weil die Betreuung mit dem Tod ende? Ich bin der Meinung, dass die Betreuerin den erklärten Wunsch der Betreuten kennen und sich demsprechend verhalten sollte. Ist dies korrekt oder kann die Betreuerin den Inhalt des Testaments ignorieren? Vielen Dank für eure Antworten. |
24.02.2011, 11:50 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
da hat die Kollegin auch schön recht gehabt. Bei einem Testament handelt es sich um eine höchstpersönliche Angelegenheit des Betreuten welche den Betreuer schlichtweg nichts angeht. Wie und wen die Betreute als Erben eingesetzt hat wird sich bei der Testamentseröffnung zeigen. ( Das hat schon manchmal für überraschte Gesichter gesorgt ) Zitat:
Gruß, Andreas
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24.02.2011, 14:54 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 6
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Testament
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Antwort. Was den erklärten Willen der Betreuten angeht, so geht es darum, dass die Betreuerin eine Wohnung ihrer Betreuten verkaufen will. Ich weiß (und ich meine wirklich, dass ich das weiß und nicht nur vermute), dass die Betreute das nicht gewollt hätte. Leider ist sie nicht mehr ansprechbar und kann sich daher nicht mehr äußern. Ich gehe nun davon aus, dass die Betreuerin die Wohnung verkaufen kann, auch wenn die Betreute dies nicht gewollt hat/hätte. |
24.02.2011, 15:11 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
hört sich nach einem typischen Fall von schlechter Vorsorge an. Wenn die Mutter die Wohnung an das Kind hätte weitergeben wollen dann hätte sie dies im Grundbuch absichern sollen. Gruß, Andreas
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25.02.2011, 00:03 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Peter,
wird vielleicht die Wohnung verkauft, um Heimkosten oder sonstige LEBENSkosten zu decken? In dem Falle handelt die Betreuerin dann ja absolut im Sinne der Mutter. Wie sagte eine geschätzte Userin hier? Erst sterben macht erben !!! MurphysLaw |
25.02.2011, 07:37 | #6 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Der testierte Wille wird erst im Moment des Todes relevant. Bis dahin muss sich der Betreuer nach Wohl und Willen des Betreuten richten - es gehört keineswegs zu den Aufgaben des Betreuers, Erbansprüche Dritter an den Betreuten auch nur im Blick zu behalten, sicherlich dann nicht, wenn dir Versorgung des Betreuten darunter leiden würde.
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erbe, testament |
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