Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbfolge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von agw
HAllo Lewrenz,
eine Kündigung per Mail halte ich für die schlechteste Möglichkeit der Kündigung.
Du solltest ...
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26.04.2011, 13:51 | #31 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 66
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Zitat:
ich kündige immer erst einmal auf dem einfachen Weg, per Mail, bekomme ich dann keine Kündigungsbestätigung, spreche ich persönlich vor. Der Vorgang der Kündigung wurde vorher mit dem Vermieter besprochen, er gab an mir den Empfang zu bestätigen. Sollte dieses ausbleiben, fahre ich kurz vor Fristende noch einmal hin und übergebe die Kündigung per Empfangsbestätigung. ;-)
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Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25° |
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27.04.2011, 15:35 | #32 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 66
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Zitat:
Es stand ja in Frage ob dieser ausreichend ist, weil er ggf. noch dem Amtsgericht eingereicht werden muss. Der Notar hat das verneint. Sieht so aus, als wenn ich jetzt langsam in ruhigeres Fahrwasser komme ...
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